MKL1888:Benefiziālwesen

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Benefiziālwesen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 113
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Benefiziālwesen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 113. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Benefizi%C4%81lwesen (Version vom 02.04.2023)

[113]  Benefiziālwesen, s. v. w. Feudal- oder Lehnswesen; auch Bezeichnung für ein Rechtsverhältnis, welches im fränkischen Reich vor der Entwickelung des eigentlichen Lehnswesens (s. d., Bd. 10) bestand, und dessen charakteristische Eigentümlichkeit darin zu erblicken ist, daß das verliehene Gut sowohl bei dem Ableben des Verleihers als bei dem Tode des Beliehenen (Benefiziaten) heimfiel. Der Benefiziat war, wie bei dem nachmaligen Lehen, zur Treue und Gefolgschaft sowie zu gewissen persönlichen Dienstleistungen verpflichtet.