MKL1888:Benefiziālwesen
[113] ✽ Benefiziālwesen, s. v. w. Feudal- oder Lehnswesen; auch Bezeichnung für ein Rechtsverhältnis, welches im fränkischen Reich vor der Entwickelung des eigentlichen Lehnswesens (s. d., Bd. 10) bestand, und dessen charakteristische Eigentümlichkeit darin zu erblicken ist, daß das verliehene Gut sowohl bei dem Ableben des Verleihers als bei dem Tode des Beliehenen (Benefiziaten) heimfiel. Der Benefiziat war, wie bei dem nachmaligen Lehen, zur Treue und Gefolgschaft sowie zu gewissen persönlichen Dienstleistungen verpflichtet.