MKL1888:Bekleidungsämter

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bekleidungsämter“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 107
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Bekleidungsämter. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 107. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Bekleidungs%C3%A4mter (Version vom 22.04.2023)

[107]  Bekleidungsämter. Bei jedem Armeekorps ist im Standort der Generalkommandos (beim 3. in Spandau, beim 7. in Düsseldorf) ein Bekleidungsamt, welches die erweiterten Aufgaben der gleichzeitig aufgehobenen Montierungsdepots und die Leitung und Verwaltung der neueingerichteten Korpswerkstätten zur Anfertigung von Bekleidungsstücken aller Art für die Truppen des Korpsbereichs sowie die von den letztern verlangten Bekleidungsstoffe zu liefern und dem entsprechend Verträge mit Lieferanten und Fabrikanten abzuschließen hat. Ihre Geschäfte regelt die Bekleidungsordnung. Vorstand ist ein Stabsoffizier, Leiter der Werkstätten ein Hauptmann, beide inaktiv. Die B. sind den Korpsintendanturen unterstellt.