MKL1888:Baulast, kirchliche
[506] Baulast, kirchliche, die Bezeichnung für die Verpflichtung des aus dem Kirchenärar (s. d.) zu bestreitenden Unterhalts der Kirchengebäude.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 2 (1885), Seite 506 | |||
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[506] Baulast, kirchliche, die Bezeichnung für die Verpflichtung des aus dem Kirchenärar (s. d.) zu bestreitenden Unterhalts der Kirchengebäude.