Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Baugefangene“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 476
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Baugefangene. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 476. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Baugefangene (Version vom 28.03.2022)

[476] Baugefangene, ehedem Verbrecher, welche zur härtesten Festungsstrafe verurteilt waren. Die Baugefangenen wurden gefesselt gehalten; die Schwere der Fesselung richtete sich unter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Sträflinge nach der Größe ihres Verbrechens, nach ihrer individuellen Bösartigkeit und ihrem während der Strafzeit bewiesenen Benehmen. Das Strafsystem des deutschen Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 enthält die Strafe der Baugefangenschaft nicht mehr, indem an deren Stelle die Zuchthausstrafe getreten ist.