MKL1888:Bürgervermögen

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bürgervermögen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 660
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Bürgervermögen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 660. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:B%C3%BCrgerverm%C3%B6gen (Version vom 20.10.2022)

[660] Bürgervermögen, derjenige Vermögenskomplex in einer städtischen Gemeinde, welcher für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürger, sei es aller, sei es einer bevorzugten Klasse derselben, zur Verwendung und Nutznießung kommt. Den Gegensatz bildet das Kämmereivermögen, das für öffentliche Stadtzwecke bestimmte Vermögen (s. Allmande).