Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bücherzeichen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 19 (Supplement, 1892), Seite 131
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Bücherzeichen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 19, Seite 131. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:B%C3%BCcherzeichen (Version vom 03.08.2022)

[131] Bücherzeichen, in Holzschnitt, Kupferstich, Stein- oder Farbendruck ausgeführte Blättchen von verschiedener Größe, die seit der Mitte des 15. Jahrh. auf die Einbände der Bücher, zumeist auf die Innenseite, aufgeklebt wurden, um durch ein Monogramm, eine Inschrift, ein Wappen oder eine bildliche Darstellung auf den Besitzer des Buches hinzuweisen. Da solche B. zumeist von Besitzern ganzer Bibliotheken verwendet wurden, bürgerte sich auf ihnen die Inschrift Ex libris (aus den Büchern) vor dem Namen des Eigentümers ein, weshalb die B. auch kurzweg Ex libris genannt werden. Die Anlage großer Büchersammlungen wurde durch die Erfindung der Buchdruckerkunst wesentlich erleichtert, und darum ist auch das B., das die einzelnen Bücher als Bestandteile eines Ganzen kennzeichnen soll, erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. mehr und mehr aufgenommen worden. Vereinzelte Beispiele von B. kommen jedoch schon um die Mitte des 14. Jahrh. vor. Seine höchste Blüte erlebte das B. im 16., 17. und 18. Jahrh. durch Maler und Kupferstecher, wie Dürer, Hans Holbein, Lucas Cranach, Virgil Solis, Jost Amman, J. E. Riedinger, D. Chodowiecki, die dem B. ein künstlerisches Gepräge gaben. Die Mitwirkung dieser und andrer Künstler hat in neuerer Zeit die Aufmerksamkeit der Kunst- und Kuriositätensammler auf die B. gelenkt, und nach dem Vorgange von Frankreich, England und Amerika haben sich auch in Deutschland Bücherzeichensammler und -Freunde gefunden, die 1891 für ihre Interessen in Berlin einen Ex Libris-Verein begründet haben, der auch ein eignes Organ unter dem Titel „Ex libris“ herausgibt. Nach der in dieser Zeitschrift aufgestellten Definition gibt es zwei Arten von B., Eignerzeichen für diejenigen B., die der Besitzer eines Buches darin einkleben läßt, um sein Eigentumsrecht zu bezeugen, und Geberzeichen für diejenigen B., die entweder der Schenker eines Buches selbst einkleben läßt, oder die von dem Beschenkten zur Erinnerung an den Geber eingeklebt werden. Vgl. Warnecke, „Die deutschen B. von ihrem Ursprung bis zur Gegenwart“ (Berl. 1890).