MKL1888:Bücherprivilegium
[563] Bücherprivilegium, in frühern Zeiten das von der Obrigkeit jemand ausschließlich erteilte Recht zum Verlag eines Buches. Die ältesten Bücherprivilegien kommen 1469 in der Republik Venedig vor; in Deutschland erteilte zuerst Bischof Heinrich von Bamberg ein solches. Später erteilten einzelne deutsche Fürsten sowie der deutsche Bundestag dergleichen Privilegien, die gegenwärtig infolge der verbesserten Gesetzgebung über litterarisches Eigentum entbehrlich geworden sind (s. Urheberrecht).