MKL1888:Ausbürger
[108] Ausbürger (Pfahlbürger), ehedem im Gegensatz zu den Vollbürgern solche Bürger, die sich zwar nicht in der Stadt aufhalten, aber doch ein unvollkommenes Bürgerrecht, ähnlich den Vorstädtern und Schutzverwandten oder Beisassen, erworben hatten, meist zu bestimmten einzelnen Zwecken, z. B. um da, wo nur Bürger städtische Grundstücke erwerben können, zum Besitz solcher zu gelangen.