Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Aufruhrakte“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 65
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Aufruhrakte. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 65. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Aufruhrakte (Version vom 24.03.2022)

[65] Aufruhrakte (engl. Riot act), ein durch Parlamentsbeschluß 1817 in England zu stande gekommenes Gesetz, welches, sobald eine Versammlung einen aufrührerischen Charakter annimmt, den Tumultuanten teilweise vorgelesen werden muß und die Verwarnung enthält, daß alle Versammelten ruhig auseinander gehen sollen. Haben sie dieses nach Verlauf einer Stunde nicht gethan, so kann die bewaffnete Macht einschreiten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Versammlung von weniger als zwölf und von zwölf und mehr Personen und bestraft die Teilnehmer im ersten Fall mit Geld- und gelindern Freiheitsstrafen, im zweiten Fall nur mit strengen Freiheitsstrafen bis zu lebenslänglicher Zwangsarbeit.