MKL1888:Auf Sicht
[66] Auf Sicht (ital. a vista, franz. à vue, auch nach Sicht), auf Wechseln bemerkt, zeigt an, daß sie sogleich bei Vorzeigung derselben bezahlt werden sollen. Ein solcher Sichtwechsel muß längstens binnen zwei Jahren nach der Ausstellung zur Zahlung präsentiert werden.