MKL1888:Attrition
[34] Attrition (lat., „das Geriebensein“) bezeichnet im römisch-kath. Lehrsystem, im Gegensatz zur Kontrition (contritio cordis), die mangelhafte Reue, welche die Sünde nur haßt um der ihr angedrohten Strafe willen, also aus Furcht vor der Strafe, aber zur Absolution hinreichend ist, weil sie die vollkommene Reue ersetzt, wenn sie den Vorsatz der Besserung nicht ausschließt.