MKL1888:Artig
[883] Artig, s. v. w. der Art gemäß, wird im geselligen Verkehr das zuvorkommende, d. h. dasjenige Benehmen genannt, welches auf der Voraussetzung beruht, daß der andre zu der nämlichen Gattung wie wir selbst gehören, also z. B. gleichen Standes oder Ranges, gleicher Erziehung etc. mit uns selbst sei. Artigkeit findet daher nicht bloß zwischen wirklich Gleichstehenden, sondern ganz besonders von seiten höher Gestellter gegen niedriger Stehende statt, darf jedoch in diesem Fall nicht mit Herablassung (s. d.), bei welcher jene Voraussetzung nur Schein ist, verwechselt werden. Das Gegenteil von A., dasjenige Benehmen, welches auf der Voraussetzung der Ungleichartigkeit des andern beruht u. dieselbe hervorkehrt, heißt unartig.