MKL1888:Armutszeugnis
[849] Armutszeugnis (Testimonium paupertatis), offizielle Bescheinigung, daß derjenige, für welchen das Zeugnis ausgestellt ist, oder seine Eltern etc. nicht soviel im Vermögen besitzen, als zur Durchführung eines gewissen Unternehmens erforderlich ist; so bei einer prozessierenden armen Partei (s. Armenrecht), bei Studenten und Schülern behufs des Erlasses des Honorars für den Unterricht u. dgl.