Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Armutszeugnis“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 849
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Armutszeugnis. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 849. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Armutszeugnis (Version vom 22.04.2022)

[849] Armutszeugnis (Testimonium paupertatis), offizielle Bescheinigung, daß derjenige, für welchen das Zeugnis ausgestellt ist, oder seine Eltern etc. nicht soviel im Vermögen besitzen, als zur Durchführung eines gewissen Unternehmens erforderlich ist; so bei einer prozessierenden armen Partei (s. Armenrecht), bei Studenten und Schülern behufs des Erlasses des Honorars für den Unterricht u. dgl.