Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Armbinde“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 830
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Armbinde. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 830. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Armbinde (Version vom 25.10.2024)

[830] Armbinde. Die weiße A. mit dem roten Kreuz ist das durch die Genfer Konvention allgemein anerkannte Neutralitätszeichen für das amtliche und freiwillige Sanitätspersonal im Krieg. Niemand darf diese Binde aus eigner Machtvollkommenheit tragen und anlegen. Die Verteilung der Binde für die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege erfolgt durch den kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur oder dessen Beauftragte. Jede A. muß mit dem Stempel der austeilenden Behörde gestempelt sein, zum Tragen derselben berechtigt eine besondere Ausweiskarte. Eine rote A. tragen die aus der Truppe entnommenen Hilfskrankenträger, welche den Truppenverbandplätzen zum Aufsuchen der Verwundeten auf dem Schlachtfeld zur Verfügung gestellt werden. Diese Hilfskrankenträger stehen nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention.