MKL1888:Arbeiterabteilungen
[750] Arbeiterabteilungen, Abteilungen von Militärpflichtigen, die sich durch Selbstverstümmelung zum aktiven Dienst untauglich gemacht haben, aber arbeitsfähig sind, oder die, mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft, im vierten Pflichtjahr noch unter dieser Strafe stehen, endlich von Soldaten zweiter Klasse, bei welchen sich Disziplinarstrafen fruchtlos erwiesen haben, letztere auf Anordnung des Generalkommandos. A. bestehen zu Stettin, Koblenz, Königsberg und für Bayern in Ingolstadt.