MKL1888:Anschütz
[616] Anschütz, 1) Heinrich, trefflicher Schauspieler, geb. 8. Febr. 1785 zu Luckau, bezog 1804 die Universität Leipzig, wo die Gastvorstellungen Ifflands, Eßlairs und Wolffs die Neigung, sich für die Bühne auszubilden, weckten. Nachdem er 1807 als Adolf v. Klingsberg die Bühne zuerst in Nürnberg betreten hatte, ward er 1811 für das Königsberger Theater engagiert, begab sich 1813 nach Danzig, wirkte 1814 bis 1821 unter allgemeinem Beifall in Breslau und folgte dann einem Ruf an das Hofburgtheater zu Wien, wo er lange als Regisseur fungierte und 1857 sein 50jähriges Künstler-, 1861 sein 40jähriges Dienstjubiläum feierte. A. starb 29. Dez. 1865 daselbst. Früher im Fach der Heldenrollen einer der ausgezeichnetsten Schauspieler, gab er später mit gleichem Erfolg Heldenväter und Charakterrollen. Tiefe und wahre Auffassung zeichneten sein Spiel aus. Eine Selbstbiographie erschien unter dem Titel: „Heinr. A., Erinnerungen aus dessen Leben und Wirken“ (Wien 1866). Seine erste Gattin, Josephine, geborne Kette, ihrer Zeit beliebte Sängerin, ließ sich von ihm scheiden; seine zweite, Emilie, geborne Butenop, gest. 15. Juni 1866 in Wien, war ebenfalls Schauspielerin und früher besonders als Darstellerin naiver Rollen (Käthchen von Heilbronn) gefeiert. Ihr Sohn Roderich A., geb. 24. Juli 1818 zu Breslau, seit 1852 im österreichischen Staatsdienst, hat sich als Verfasser der Trauerspiele: „Brutus und sein Haus“ (1857) und „Johanna Gray“ sowie des Schauspiels „Kunz von Kaufungen“ (1863) und des Lustspiels „Die Ehestifterin“ (1878) bekannt gemacht.
2) August, Rechtsgelehrter, geb. 9. Jan. 1826 zu Suhl, studierte in Bonn und Berlin, wurde 1855 außerordentlicher Professor in Bonn, 1859 ordentlicher Professor in Greifswald und 1862 in Halle; er starb 3. Aug. 1874 in Bad Soden. Von seinen Schriften, in welchen sich die Richtung einer Vereinigung der dogmatischen Darstellung des Rechts mit der historischen Erforschung desselben ausspricht, sind außer Aufsätzen in Zeitschriften hervorzuheben: „Die Lombarda-Kommentare des Ariprand und Albertus“ (Heidelb. 1855); „Über die Erbfolge in die neuvorpommerschen und rügenschen Lehngüter“ (Halle 1864); „Summa legis Longobardorum“ (das. 1870); „Kommentar zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch“ (mit v. Völderndorff, Erl. 1867–73, 3 Bde.).