MKL1888:Androlepsīe
[557] Androlepsīe (griech., „Menschenraub“), in Athen das vom Staat anerkannte Vergeltungsrecht, nach welchem, wenn ein athenischer Bürger außer Landes getötet und sein Mörder nicht ausgeliefert ward, es den Verwandten des Ermordeten erlaubt war, drei dem Staate des Mörders Angehörige, aber nicht mehr, aufzufangen. Dieselben wurden vor ein Gericht gestellt und wenn auch gestraft, doch im ganzen milder behandelt als die wirklichen Mörder.