MKL1888:Ampliation
[505] Ampliation (spätlat.), im röm. Rechte die Vertagung des Prozesses, welche der Prätor oder Oberrichter durch die Formel amplius cognoscendum (weiter zu untersuchen) anordnete, wenn die mit der Entscheidung beauftragten Richter noch nicht hinlänglich unterrichtet waren. Eine solche Vertagung wiederholte sich oft drei-, vier-, bisweilen acht- und mehrmal.