MKL1888:Alterspräsident
[421] Alterspräsident, das älteste Mitglied einer Körperschaft, welches, solange die Wahl des eigentlichen Präsidenten noch nicht erfolgt ist, inzwischen die Leitung der Geschäfte wahrnimmt. So treten nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags (§ 1) bei dem Eintritt in eine neue Legislaturperiode die Mitglieder des Reichstags nach dessen Eröffnung unter dem Vorsitz ihres ältesten Mitglieds zusammen. Das Amt dieses Alterspräsidenten kann von dem dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am nächsten stehende Mitglied übertragen werden. Für jede fernere Legislaturperiode dagegen setzt das Präsidium der vorausgegangenen Session bis zur vollendeten Präsidentenwahl seine Funktionen fort, so daß also nur bei Beginn einer neuen Legislaturperiode der A. fungiert.