MKL1888:Alternativobligation
[421] Alternativobligation, eine Obligation, bei welcher der Verpflichtete verbunden ist, von zwei oder mehreren Leistungen eine zu gewähren.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 421 | |||
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[421] Alternativobligation, eine Obligation, bei welcher der Verpflichtete verbunden ist, von zwei oder mehreren Leistungen eine zu gewähren.