MKL1888:Altĭus tolléndi jus
[425] Altĭus tolléndi jus (lat.), das Recht, in Bezug auf des Nachbars Haus höher bauen zu dürfen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 425 | |||
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[425] Altĭus tolléndi jus (lat.), das Recht, in Bezug auf des Nachbars Haus höher bauen zu dürfen.