MKL1888:Alemannische Gesetze
[312] Alemannische Gesetze, die Gesetze, Gebräuche und Gewohnheiten der alten Alemannen, deren Sammlung bereits im 5. Jahrh. n. Chr. begonnen, aber erst unter dem austrasischen König Dagobert vollendet wurde. Sie sind lateinisch abgefaßt, gleichwohl aber für die Kenntnis der Sprache wie der Geschichte jenes germanischen Völkerbunds von großer Wichtigkeit. Leider fehlt bis jetzt noch eine genauere Untersuchung derselben. Sie zeichnen sich durch Humanität vor andern altdeutschen Gesetzen aus.