MKL1888:Adreßbüreaus
[131] Adreßbüreaus (Adreßkontore, Nachweisungsbüreaus), Anstalten, welche sich vorzugsweise mit der Stellenvermittelung für Dienstboten, Hauslehrer, Gouvernanten, Handlungsgehilfen u. a., mit Wohnungsnachweis, sogar mit Vermittelung von Heiraten u. dgl. beschäftigen. Nach der deutschen Gewerbenovelle vom 1. Juli 1883 (§ 35) ist der Geschäftsbetrieb eines Stellenvermittlers oder Gesindevermieters zu untersagen, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. A., welche speziell über Kreditfähigkeit und die persönlichen Verhältnisse [132] von Geschäftsleuten Auskunft erteilen, nennt man meist Auskunftsbüreaus (s. d.).