MKL1888:Administrativjustiz

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Administrativjustiz“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 126
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Administrativjustiz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 126. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Administrativjustiz (Version vom 28.02.2023)

[126] Administrativjustiz (Verwaltungs-Rechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts und von gewissen Privatrechtsstreitigkeiten, welche aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen den Verwaltungsbehörden zugewiesen sind, durch die letztern. Derartige Sachen sind z. B. die Gesindestreitigkeiten, Gewerbesachen u. dgl., welche man auch als administrativ-kontentiöse Sachen bezeichnet. In manchen Staaten hat man zur Erledigung solcher Verwaltungsstreitsachen besondere Verwaltungsgerichte ins Leben gerufen (s. Verwaltung).