Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Adjunkt“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 120
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Adjunkt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 120. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Adjunkt (Version vom 14.09.2022)

[120] Adjunkt (lat.), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch s. v. w. „als Gehilfen (A.) bestellen“. Diese ältere Weise, einem durch Alter oder Krankheit dienstuntüchtig gewordenen Geistlichen oder Lehrer (Emeritus) Stelle und Einkünfte zu belassen, von denen er ganz oder teilweise den Gehilfen besolden und unterhalten mußte, verschwindet gegenwärtig in dem Maß, als ein geordnetes Pensionierungsverfahren auch im Kirchen- und Schulwesen eingeführt wird, bei dem sich durch Versetzung des dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand dessen Stelle erledigt. Der A. wurde oft gleich „mit der Aussicht auf Nachfolge“ (cum spe succedendi) angestellt. In älterer Zeit hießen auch die jüngern Lehrer höherer Schulen Adjunkten, wie noch jetzt im skandinavischen Norden; ebenso an einigen Universitäten jüngere, den Fakultäten für gewisse Funktionen beigegebene Universitätslehrer.