MKL1888:Ademtion
[115] Ademtion (lat.), Wegnahme, Entziehung einer Sache; Ademtio civitatis, Ausstoßung aus dem Staatsverband, bürgerlicher Tod; A. libertatis, Beraubung der Freiheit; A. des Legats, im römischen Rechte die Entziehung eines Vermächtnisses durch einfachen Widerruf seitens des Erblassers, im Gegensatz zur Translation, d. h. dem Widerruf durch Errichtung eines neuen Legats oder durch anderweite Bestimmung des Vermächtnisnehmers oder des Gegenstands des Legats. Im römischen Recht war die A. der Legate an keine Form gebunden, ebenso nach österreichischem und französischem Recht, während das preußische und sächsische Recht diesbezügliche Formvorschriften enthalten.