Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Adelsbrief“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 113
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Adelsbrief. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 113. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Adelsbrief (Version vom 21.04.2022)

[113] Adelsbrief (Adelsdiplom), die Urkunde, welche einem Neugeadelten zum Beweis seiner Standeserhöhung erteilt wird. Diese Diplome werden in Fraktur auf Pergament geschrieben, von dem Landesherrn, welcher dieselben erteilt, eigenhändig unterzeichnet, und es wird ihnen in alter Weise das in einer Metallkapsel verwahrte Siegel angehängt. Das in den verschiedenen landesfürstlichen Kanzleien Deutschlands sowie Österreichs gebräuchliche Formular der Adelsbriefe ist im wesentlichen dasselbe, welches vor vier Jahrhunderten unter den Kaisern Sigismund und Friedrich III. in Gebrauch war. Die ersten Adelsbriefe erteilte Kaiser Karl IV.; der bis jetzt bekannte älteste A. wurde einem Geistlichen, dem Scholaster an der St. Stephanskirche in Mainz, Wycker Frosch, 30. Sept. 1360 verliehen.