Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ad hoc“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 118
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Ad hoc. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 118. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ad_hoc (Version vom 15.02.2023)

[118] Ad hoc (lat., „für dieses“), Bezeichnung für eine zu einem ganz speziellen Zweck besonders getroffene Einrichtung. So spricht man z. B., wenn die Volksvertreter zu einer außerordentlichen Session zur Erledigung eines einzelnen Gegenstands einberufen werden, von einem Reichs- oder Landtag a. h. Nicht selten wird auch ein Beamter a. h. bestellt, wenn der eigentlich kompetente Beamte in einer einzelnen Sache aus persönlichen Gründen unfähig ist.