Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Acta“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 97
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Acta. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 97. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Acta (Version vom 15.09.2022)

[97] Acta (lat.), im röm. Rechtswesen geordnete Niederschriften öffentlicher Verhandlungen, insbesondere der von den Magistraten, später den Kaisern, erlassenen Verfügungen (A. magistratuum, A. principum). A. hießen auch gewisse Gerichtsakten, jedoch unter Beschränkung des Begriffs auf protokollarische Aufzeichnungen über mündliche Verhandlungen vor Gericht, im Gegensatz zu den Eingaben der Parteien (libelli) und den Verfügungen der Magistrate sowie den Urteilen der Richter, welche ebenfalls zu Protokoll gegeben wurden. Neben diesen Prozeßprotokollen kamen aber auch Protokolle über Handlungen nicht streitiger Gerichtsbarkeit vor. – Über A. im heutigen Sinn s. Akte.