MKL1888:Abstandsgeld
[64] Abstandsgeld (Abkaufsgeld), die Summe, welche ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch von seinen Verbindlichkeiten frei zu werden, z. B. der Grundbesitzer dem Pachter bei Aufkündigung vor abgelaufener Pachtzeit.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 64 | |||
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[64] Abstandsgeld (Abkaufsgeld), die Summe, welche ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch von seinen Verbindlichkeiten frei zu werden, z. B. der Grundbesitzer dem Pachter bei Aufkündigung vor abgelaufener Pachtzeit.