MKL1888:Abschlagsverteilung
[56] Abschlagsverteilung, im deutschen Konkursrecht die prozentuale Verteilung barer Bestände der Teilungsmasse an die aus der letztern zu befriedigenden Gläubiger. Vgl. Deutsche Konkursordnung, §§ 137 ff.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 56 | |||
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[56] Abschlagsverteilung, im deutschen Konkursrecht die prozentuale Verteilung barer Bestände der Teilungsmasse an die aus der letztern zu befriedigenden Gläubiger. Vgl. Deutsche Konkursordnung, §§ 137 ff.