Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Abschied“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 56
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Abschied. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 56. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Abschied (Version vom 17.01.2023)

[56] Abschied, die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen Entlassung, z. B. bei Militärs. Im frühern Deutschen Reich bezeichnete man mit A. die Urkunde, in welcher die auf einem Reichstag gefaßten Beschlüsse zusammengestellt und verkündet wurden (Reichsabschied, recessus imperii); eine Bezeichnung, welche sich daraus erklärt, daß diese Publikation jeweilig beim Schluß des Reichstags erfolgte. Seitdem der Reichstag permanent in Regensburg tagte, kam diese Einrichtung in Wegfall; der letzte, sogen. jüngste Reichsabschied datiert von 1654. Die beste chronologische Zusammenstellung der deutschen Reichsabschiede ist von Senckenberg und Olenschlager (Frankfurt a. M. 1747, 4 Bde.). Die Einrichtung eines solchen Abschieds ist auch in manchen deutschen Einzelstaaten adoptiert und bis auf die Gegenwart beibehalten worden, wenigstens insofern, als am Schluß der Session des Landtags ein Landtagsabschied publiziert wird, welcher, wie z. B. in Braunschweig, eine Zusammenstellung der mit dem Landtag vereinbarten („verabschiedeten“) Gesetze und den Staatshaushaltsetat enthält. In England vertritt das Parlamentsstatut, welches einen wörtlichen Abdruck aller Gesetze und Beschlüsse, auch der schon publizierten, in einer einzigen Akte nochmals zusammenfaßt, die Stelle eines Abschieds. Endlich bedeutet A. auch s. v. w. Abschoß.