MKL1888:Absarii
[54] Absarii (mittellat.), bei den alten Franken diejenigen Hörigen, deren Grundstücke als nicht urbar (agri absi, apsi, absidates) von den Grundherren zurückgenommen waren. Man leitet das Wort ab v. lat. absum, also eigentlich: die vom Grundstück Entfernten, oder von Abschar (abscharii), die von der Pflugschar Abgekommenen.