MKL1888:Abrogieren
[53] Abrogieren (lat.), aufheben, abschaffen, bei den Römern auf die Aufhebung eines Gesetzes, eines Beschlusses oder einer Einrichtung auf dem gesetzmäßigen Weg antragen. Abrogation, Aufhebung, Abschaffung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
---|---|---|---|
Band 1 (1885), Seite 53 | |||
Mehr zum Thema bei
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]] Wikipedia: Abrogation Wiktionary: Abrogation | |||
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
Indexseite | |||
|
[53] Abrogieren (lat.), aufheben, abschaffen, bei den Römern auf die Aufhebung eines Gesetzes, eines Beschlusses oder einer Einrichtung auf dem gesetzmäßigen Weg antragen. Abrogation, Aufhebung, Abschaffung.