MKL1888:Abortivkur
[50] Abortivkur, diejenige Art der Behandlung von Krankheiten, wodurch diese schon im Anfang gewissermaßen erstickt werden sollen. Die Absicht, durch eine A. eine Krankheit zu „koupieren“ (abzuschneiden), wird heute immer seltener, da die Erfahrung gelehrt hat, daß die entzündlichen Prozesse, Lungenentzündung, Typhus etc., sich durch gewaltsame Eingriffe, als große Blutentziehungen, Erbrechen, starke Abführmittel, nicht nur nicht ersticken lassen, sondern dem Kranken durch diese Mittel nicht selten schwer geschadet wird. Auch Schleimhautentzündungen, wie Tripper und Blennorrhöe der Bindehaut, lassen sich durch starke Höllensteinätzungen nicht koupieren, sondern werden nur desto heftiger, so daß der Versuch einer A. nur noch bei Krankheiten Anwendung findet, für welche es spezifische Heilmittel gibt, wie z. B. Chinin bei Wechselfiebern, Quecksilber bei Syphilis.