Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Abnutzung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 49
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Abnutzung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 49. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Abnutzung (Version vom 02.08.2021)

[49] Abnutzung, die Verschlechterung der Sachen durch den Gebrauch. Dieselbe ist teils durch die Beschaffenheit der benutzten Gegenstände, teils durch die Art des Gebrauchs, teils durch die Einwirkung von Naturkräften (z. B. Atmosphärilien) bedingt. Bei manchen Gütern wird die A. durch fortwährende Ausbesserung oder Auswechselung schadhafter Teile ausgeglichen (Schienenwege); bei andern tritt dagegen früher oder später ein Zeitpunkt ein, wo sich eine völlige Erneuerung nötig macht, für welchen Fall der Erneuerungsfonds gebildet wird. Um sich über den jeweiligen Stand einer wirtschaftlichen Unternehmung ein Urteil bilden zu können, ist die A. durch die Abschreibung (s. d.) in Rechnung zu ziehen. — Im Forstwesen versteht man unter dem Abnutzungssatz das aus der Forsteinrichtung hervorgehende Maß für die jährliche Hiebsgröße der nächsten Zeit. Je nachdem diese Hiebsgröße in Flächenmaß oder in Holzmasse ausgedrückt wird, unterscheidet man Flächen- und Massenabnutzungssatz.