MKL1888:Abjudizieren
[45] Abjudizieren (lat.), einem etwas gerichtlich absprechen; Abjudikation, gerichtliche Aberkennung, Verwerfung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 45 | |||
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[45] Abjudizieren (lat.), einem etwas gerichtlich absprechen; Abjudikation, gerichtliche Aberkennung, Verwerfung.