MKL1888:Abgeordneter
[43] Abgeordneter, jede durch eine größere Anzahl von Genossen mit deren Vertretung beauftragte Persönlichkeit; insbesondere im Sinn des konstitutionellen oder Repräsentativsystems ein Volksvertreter, ein Mitglied derjenigen parlamentarischen Körperschaft, welche der Regierung gegenüber das der Gesamtheit der Staatsbürger zustehende Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung des Staats ausübt (s. Volksvertretung).