MKL1888:Abfindungskredit
[42] Abfindungskredit, derjenige Kredit, welchen der Erwerber eines Geschäfts oder Guts zur Abfindung von Miterben und zur Deckung der Verkäufer für den Kaufpreis aufnimmt. Derselbe führt, wie Rodbertus in „Die heutige Kreditnot des Grundbesitzes“ betont bei steigendem Zinsfuß leicht zur Überschuldung.