MKL1888:Abfertigungsschein
[42] Abfertigungsschein, die von einem Zoll- oder Mautamt über richtige Anmeldung eingebrachter Waren und über Zahlung des Steuerbetrags ausgestellte Bescheinigung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 42 | |||
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[42] Abfertigungsschein, die von einem Zoll- oder Mautamt über richtige Anmeldung eingebrachter Waren und über Zahlung des Steuerbetrags ausgestellte Bescheinigung.