MKL1888:Abendmahlsgericht
[30] Abendmahlsgericht (Abendmahlsprobe, Judicium S. Coenae, S. Eucharistiae), eine Art des Gottesurteils (Ordal), die schon im 9. Jahrh. vorkommt. Sie fand vorzugsweise bei Klerikern Anwendung und war nach Gratians Dekretalien vorgeschrieben, wenn in einem Kloster ein Diebstahl begangen war. Sämtliche Klostergeistliche mußten nämlich alsdann in einer feierlichen Messe die geweihte Hostie unter der Beteurung genießen, daß sie an ihnen zum Zeichen werden solle.