Erster Abschnitt. Von der Erhebung der direkten Steuern.
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Zweiter Abschnitt. Von der Beitreibung der direkten Steuern.
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Dritter Abschnitt: Von der Einbringung der direkten Steuern in die Kassen und den uneinbringlichen Posten.
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IV. Abschnitt. Von den Steuerboten, den Obersteuerboten, den Ortsvorständen und Beamten.
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Formulare
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