Hölt de Herr, so holden wi mit

Textdaten
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Autor: Ernst Deecke
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Titel: Hölt de Herr, so holden wi mit
Untertitel:
aus: Lübische Geschichten und Sagen, S. 187
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1852
Verlag: Carl Boldemann
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Erscheinungsort: Lübeck
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Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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98. Hölt de Herr, so holden wi mit.

1417 hat sich die Stadt Lübeck mit Sr. fürstl. Gnaden von Meklenburg vereinigt, daß derselbe die Landstraßen von Räubern frei halten, auch nicht derer von Lübeck Feinde und verfestete Leute zur Hand haben oder hegen wollte. Dagegen haben die Lübschen ihm 100 Mark jährlich zum Hufschlag geben wollen: wofern er aber der Verabredung nicht treulich und fleißig nachlebete, sollten sie auch nichts zu erlegen schuldig sein. Denn sie haben gesagt: „Hölt de Herr, so holden wi mit.“