Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig

Textdaten
Autor: Diverse
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Titel: Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig
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Herausgeber: Senat der Freien Stadt Danzig
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Erscheinungsdatum: 1921–1939
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Erscheinungsort: Danzig
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Quelle: Scans auf Commons
Kurzbeschreibung: Gesetzes- und Verordnungsblatt für die Freie Stadt Danzig
siehe auch Danzig
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Die Freie Stadt Danzig (bestehend aus den Städten Danzig, Zoppot, Tiegenhof und Neuteich sowie den umliegendenden Landkreisen Danziger Höhe, Danziger Niederung und Großes Werder) wurde nach dem ersten Weltkrieg aus dem Deutschen Reich herausgelöst und als autonomer und souveräner (mit Souveränitätseinschränkungen zugunsten der Republik Polen) Freistaat am 15. November 1920 gegründet. Der Freistaat erhielt eine Verfassung sowie eine eigene Gesetzgebung, über die der Völkerbund (vertreten durch einen Hochkommissar in Danzig) wachte und für die es im Zweifelsfall immer dessen Zustimmung bedurfte.

Nach Literaturlage ist die Verfassung der Freien Stadt Danzig nicht hinreichend und ihre laufende Gesetzgebung ungenügend bis überhaupt nicht erfasst und wissenschaftlich verarbeitet worden.

Überblick Bearbeiten

Die Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Änderungen sowie Berichtigungen wurden in der Freien Stadt Danzig vom exekutiven Senat im Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig verkündet, das im Verlag A. Schroth, Danzig von 1920 bis 1939 erschien. In den Jahren 1920, 1921 und 1922 gab es folgende Publikationsüberschneidungen: Im Jahrband 1920 erschienen 2Bereichsbezeichnungen: "Amtsblatt der Regierung zu Danzig" UND "Staatsanzeiger für Danzig"; Der Jahrband 1921 hier nur "Staatsanzeiger für Danzig" und der für 1922 bereits "Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig"; Überscheidungen erfolgten in den Jahrbänden 1921 und 1922 dahingehend, dass es für diese Jahre auch bereits jeweils den offiziell endgültig benannten "Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig" gab. Beim Jahrgang 1939 handelt es sich um einen vierteiligen Band, der auf diese Weise aufgrund der Annexion der Freien Stadt Danzig durch das Deutsche Reich am 1. September 1939 aufgeteilt wurde. Ab dem 11. September 1939 hat die deutsche Militärverwaltung das Gesetzblatt in Gesetzblatt für das Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig umbenannt.

Übersicht über die Jahrgänge Bearbeiten

Jahr Einzelne Bezeichnungen GBl.-# Pos.-# Seiten
1920 Amtsblatt der Regierung zu Danzig ?? ?? 99(489)
1920 Staatsanzeiger für Danzig ?? ?? 390(489)
1921 Staatsanzeiger für Danzig ?? ?? >509?
1922 Staatsanzeiger für Danzig 90(122) >1086? 576(714)
1922 Staatsanzeiger f. d. Freie Stadt Danzig 32(122) 157 138(714)
1921 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 41 ?? 327
1922 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 60 ?? 602
1923 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 102 ?? 1340
1924 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 58 ?? 544
1925 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 43 ?? 360
1926 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 36 ?? 336
1927 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 48 ?? 583
1928 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 37 ?? 422
1929 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 31 ?? 168
1930 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 89 ?? 213
1931 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 74 ?? 974
1932 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 77 ?? 863
1933 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 96 ?? 640
1934 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 102 ?? 903
1935 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 125 ?? 1186
1936 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 81 ?? 453
1937 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 86 ?? 661
1938 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 88 ?? 741
1939 Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 99 ?? 504
1939'2 Verordnungsblatt f. d. Zivilvrwltg. 5 ?? 16
1939'3 Verordnungsblatt d. Militärbefhbr. 20 ?? 252
1939'4 Verordnungsblatt d. Reichsstatthlt. 20 ?? 180

Insgesamt 1.418 Gesetzblattausgaben (oder ca. 1.700 Gesetzblattausgaben inkl. ggf. doppelt publ. Gesetze aus der Zeit vor der Namensgebung "GBl fd FSDA"; Zumeist Gesetze, Gesetzesänderungen oder Rechtsverordnungen, auch Berichtigungen) auf insgesamt 12.268 Seiten (13.980 Seiten inkl. ggf. doppelt publ. Gesetze aus der Zeit vor der Namensgebung "GBl fd FSDA" und zzgl. Inhaltsverzeichnisse sowie Sachregister).