Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1910, Nr. 7, Seite 453–454
Fassung vom: 8. Februar 1910
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Februar 1910
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3724.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909. Vom 8. Februar 1910.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Bearbeiten

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte zweite Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909 tritt dem Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909 hinzu.

§. 2. Bearbeiten

Der für 1909 im Wege des Kredits flüssig zu machende Betrag erhöht sich auf Grund des anliegenden zweiten Nachtragsetats um 2.000.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 8. Februar 1910.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.


Zweiter Nachtrag
zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909.
Kap. Tit. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1909
treten hinzu
Mark.
fallen weg
Mark.
A.Ordentlicher Etat.
Ostafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 10. Zivilverwaltung 63.200
7. Zur Ausstattung eines Ausgleichfonds 63.200
Summe I Fortdauernde Ausgaben       [454]
Südwestafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
2. 1./8. Militärverwaltung 120.000
3. 2./3. Eisenbahnen und Hafenanlagen 430.000
330.000
4. Zur Ausstattung eines Ausgleichfonds 57.442
Summe I Fortdauernde Ausgaben       37.442
II. Einmalige Ausgaben.
1. 10./12. Zivilverwaltung 6.200.000
Summe II Einmalige Ausgaben       6.200.000
Summe der Ausgabe       6.237.442
2. Einnahme.
1. 2./7. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 7.110.000
2. 1./2. Reichszuschuß 872.558
Summe der Einnahme       6.237.442
Die Ausgabe beträgt      6.237.442
B.Außerordentlicher Etat.
Ostafrikanisches Schutzgebiet.
1. 1. Ausgaben aus der Anleihe für die Schutzgebiete 2.000.000
1. 1. Einnahme aus der Anleihe für die Schutzgebiete 2.000.000
Berlin im Schloß, den 8. Februar 1910.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.