Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 65, Seite 991–992
Fassung vom: 27. Dezember 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]


[991]

small>(Nr. 3696.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909. Vom 27. Dezember 1909.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909 wird in Einnahme und Ausgabe,
und zwar im ordentlichen Etat auf 54.474 Mark festgestellt
und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1909 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 27. Dezember 1909.


(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.


Nachtrag zum Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909. Bearbeiten

Kap. Tit. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1909 treten hinzu
Mark.
A.Ordentlicher Etat.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet.
I. Fortdauernde Ausgaben.
2. 1. Militärverwaltung
II. Schutzgebiet Kamerun.
I. Fortdauernde Ausgaben.
2. 1. Militärverwaltung
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet.
I. Fortdauernde Ausgaben.
2. 1. Militärverwaltung [992]
VIII. Schutzgebiet Kiautschou.
1. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
2., 4., 5. Militärverwaltung 31.710
9/10. Gemeinsame Ausgaben 3.090
I. Fortdauernde Ausgaben       34.800
II. Einmalige Ausgaben.
II. Einmalige Ausgaben       19.674
Summe der Ausgabe       54.474
2. Einnahme.
2. Reichszuschuß 54.474
Summe der Einnahme       54.474
Die Ausgabe beträgt       54.474
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Etats betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet
II. für Kamerun
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet
VIII. für Kiautschou
54.474
zusammen       54.474
Neues Palais, den 27. Dezember 1909.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.