« Sorheim Geschichte von Kloster Heilsbronn
Trochtelfingen »
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[546]
13. Steinheim,

Pfarrdorf bei Dillingen.[1] Zur Zeit des 19. Abts Arnold erhielt das Kloster eine Gült in Steinheim laut folgender Schenkungsurkunde: „Ich Lewgart, Hansen von Andin Seligen Tochter und [547] Kunen Ammans Seligen von Walrstain eheliche Wirthin vergih für mich und mein Kind Dorothea, daß ich mit dem vorgenannten Kunen Amman Seligen und für unsere Erben 25 Schilling Heller ewiger Gült gegeben und vermacht habe aus 11/2 Tagwerk Wiesmahd zu Steinheim, gelegen unter Walrstain, oberhalb des Dorfes, das getailet die Closterfrauen zu Kirchem haben, den geistlichen Herren, dem Abt und Convent zu Halsprunn, an das ewige Licht in unserer Frauen Capell des Closters. Dieselbe Gült haben wir gegeben vonwegen Bruder Hansen Ainkurns, Conventsbruders des Closters, und in seinem Namen. Auch habe ich und mein Kind Dorothea und unsere Erben und wer die Wiesmahd inne hat und nießt, dem Closter die 25 Schilling zu geben in ihr Haus zu Nördlingen. Zur steten Sicherheit gebe ich für mich und mein Kind diesen Brief versiegelt mit meinem eigenen Insiegel, dazu die ehrbaren Mannen Götz Einkurn und Friz Amman, meine Schwäger, Bürger in Nördlingen, ihre Siegel von meiner Bitt willen gehenkt haben. Freitag nach Urban, 1371.“ Den Namen Einkurn führte eine angesehene, in den heilsbronner Urkunden oft genannte Nördlinger Rathsbürgerfamilie, welcher der Prior Hans Einkurn angehörte, dessen Sermonen oben I, 565 ff. besprochen worden sind. „Von wegen Bruder Hansen Einkurns und in seinem Namen“ wurde die gedachte Schenkung an das Kloster gemacht zur Stiftung eines ewigen Lichts. Die Stifterin war inhaltlich des Briefes siegelmäßig und der Familie Einkurn in Nördlingen sehr nah verwandt. Eines Pfarrers Franciscus Einkurn in Lentersheim ist oben bei Altentrüdingen gedacht worden.


  1. WS: Irrige Zuordnung. Der hier behandelte Ort „Steinheim unter Walrstein“ ist der jetzige Markt Wallerstein. Siehe z. B. Die ländlichen Rechtsquellen aus der Grafschaft Oettingen, ISBN 3-89639-462-2, S. 601.