Geschichte des Illuminaten-Ordens/Das System des Illuminatenordens bis zum Jahre 1781
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Freiherr v. Knigge und sein Einfluss auf die Ordensentwickelung → |
Will man sich über die Zwecke einer Gesellschaft informieren, die Ziele die dieselbe verfolgt, erfahren, so ist die Satzung derselben stets dasjenige Aktenstück, welches Antwort auf Fragen über diese Punkte geben kann. Heutzutage ist eine klare Satzung für jede Vereinigung, sowie dieselbe von einem Vorstand geleitet wird, gesetzliches Erfordernis. Früher war zwar letzteres nicht der Fall, immerhin wurden jedoch der Mitglieder wegen, sowie um der Klarheit der Ziele wegen, Statuten ausgearbeitet und den Neuaufgenommenen bekannt gegeben.
Die ersten Ordensstatuten, welche einen Einblick geben über das, was Weishaupt wollte, bestanden nur kurze Zeit; sie waren recht dürftig und unklar. Es können nur die ersten Mitglieder diese gekannt haben, da, wie uns Zwackh mitteilt, Professor Baader bald damit betraut wurde dieselben umzuarbeiten. Die in den schon genannten Originalschriften Seite 12—26 abgedruckten Statuten dürften dieses zweite Produkt sein. Sie sind aber noch keineswegs glücklich zusammengestellt und wurden nochmals umgearbeitet, bevor Knigge in den Orden [91] eintrat. Um die Entwickelung zu zeigen und den Ideengang nachzuweisen, der die sogenannten Oberen erfüllte, ist es notwendig beide Satzungen des Vergleiches halber hierher zu setzen. Die letztere Lesung blieb bis zur Auflösung des Ordens bestehen. –
Da die gesätzgebende Klugheit erfordert, nach Aenderung der Umstände auch die nöthigen Vorschriften, und Gesätze zu ändern, denen eine Zeit hindurch eingerissenen Missbräuchen durch neue Gesätze vorzubeugen: und die zweifelhaften Fälle näher zu erklären, so wie auch die indessen gegebene einzelne Verordnungen nöthigen Falles allgemein zu machen, und dem ordentlichen Gesätzbuch einzuverleiben, so hat der Orden in seiner letzten allgemeinen Versammlung in Rücksicht der ersten Klasse nachfolgende Verfügung getroffen.
1. Werden hiermit alle vorigen Satzungen, Constitutionen, Privilegien, wie sie immer Namen haben mögen, gänzlich annulliert und cassiert, in so ferne sie gegenwärtigen Fundamental-Verordnungen zuwider sind: behaltet sich aber auch für künftige Zeiten vor, benöthigten Falls Aenderungen zu treffen
2. Bleibt so, wie bishero auch für künftige Zeiten der Endzweck der Gesellschaft, dem Menschen die Vervollkommnung seines Verstandes, und moralischen Karakters interessant zu machen, menschliche und gesellschaftliche Gesinnungen zu verbreiten, boshafte Absichten in der Welt zu hindern, der nothleidenden, und bedrängten Tugend gegen das Unrecht beyzustehen, auf die Beförderung würdiger Männer zu gedenken, und überhaupt die Mittel zur Erkenntniss und Wissenschaften zu erleichtern. Man versichert theuer und heilig, dass dieses der einzige und nicht colorierte Endzweck der Gesellschaft sey.
Im Gegentheil stehet die Gesellschaft für nichts weiter, werden die Candidaten seiner Zeit mehrer finden, so ist es für sie um so besser, und sie mögen daraus ersehen, dass man wider die Gewohnheit anderer Gesellschaften mehr halte, als man sich anheischig gemacht.
Ein Mitglied, das durch Erwartung künftiger grosser Macht und Reichthum vorzüglich würde bewogen werden, in die Gesellschaft zu tretten, würde darinnen nicht das allerwillkommste seyn.
[92] Da aber zu Erhaltung eines solchen Endzwecks der Beystand und gute Eintracht, und unzertrennliche Vertraulichkeit aller Mitglieder nothwendig ist, wie auch nicht weniger, dass andere auswärtige zum Bessten, und zu den Absichten der Gesellschaft eingenommen werden, so haben alle Glieder
3. In Rücksicht auf die Gesellschaft allen Hass und Neid gegen Mitbrüder zu vermeiden, sie als ihre erste und liebste Freunde anzusehen, als Mitarbeiter zu demselbigen grossen Zweck, zu ihrem eigenen Besten, das ausser dem nicht kann befördert werden.
4. Fordert die Gesellschaft ein Opfer ihrer Freyheit, doch nicht durchgehends, sondern nur im Falle es ein Mittel zum grossen Zweck ist. Befehle der Obern haben allzeit die Vermuthung vor sich, dass sie zum Zweck führen; denn Obere sehen weiter, tiefer in die Systeme ein, und darum, und aus keiner anderen Ursache sind sie Obere.
5. Jedes neu angenommene Mitglied stellt seinen Recipienten ein Revers de Silientio aus.
6. Die Gesellschaft kann die Leute nicht brauchen, wie sie sind, sondern sie sollen erst werden, wozu man sie nöthig hat. Dazu gehört Prüfung, Proben der Treue, Stillschweigen, Anhänglichkeit, Arbeitsamkeit, die Erweiterung nützlicher Kenntnisse.
7. Daher die Zeit, welche Candidaten in diesem Grade zuzubringen haben. Junge Leute von 15 bis 18 Jahren haben 3 Jahre zu ihrer Prüfung, von 18–24 zwey Jahre, und von 24 bis 30 ein Jahr.
8. Doch kommt es auf den Fleiss, Maturität, Eifer und Application des Candidaten an, dass ihm auch zuweilen seine Zeit abgekürzt werde.
9. Inner dieser Zeit arbeitet der Candidat an der Erforschung seiner selbst, an der Erforschung seiner Nebenmenschen, zeichnet alles fleissig auf, notiert auf eine gewisse eigne Methode, und denkt, und beobachtet überhaupt mehr als er liest.
10. Viele Notaten, Bemerkungen, viele entworfene Caracters, aufgezeichnete Gespräche von Leuten, die in der Sprache der Leidenschaften redend angetroffen werden; so wie auch Folgsamkeit gegen Obere sind der sicherste Weg zur Beförderung.
11. Bey der Aufnahm verändert der Candidat seinen Namen in einen eigenen fremden: auf diesen Namen liest, und notiert er alles das, was ihme davon vorkömmt.
[93] 12. Unter den Beobachtungen haben physiognomische Bemerkungen, gefundene Regeln menschliche Charactere zu beurtheilen, ein grosses Verdienst.
13. Auch mit Leuten, mit welchen man stark umgeht, haltet man ein eigenes Buch, wo unter die Rubric jeder solcher Person geschrieben wird, auf der einen Seite das Gute, auf der andern das Böse, so sie uns gethan.
14. Vorzüglich empfiehlt man, Gegenstände nicht auf fremde, sondern auf seine eigene Art zu betrachten.
15. Unter die ersten Beweise der Fähigkeit gehört die Aufgabe, die jeder zu behandeln, und aufzulösen hat, und am Ende seiner Probezeit überreicht.
16. Die Sicherheit der Gesellschaft, der Reiz alles Verborgenen, die Beobachtung der Candidaten erfordern es, dass während der Probezeit ohne Noth keinem, auch nur das geringste Mitglied geoffenbaret werde: hätte die Gesellschaft unglücklicher Weise einen Schwätzer, so kann er doch nur einen einzigen verrathen.
17. Dies wird den Candidaten behutsam machen, gegen Niemand, auch vermeynte Mitglieder, von Ordens-Sachen zu sprechen.
18. Der Recipient von jedem Candidaten ist auch sein Oberer, jeder hat Erlaubniss aufzunehmen, doch alles unter Anleitung seiner unmittelbaren Oberen, will er zu einer höhern Klasse, muss er wenigst einen, und nach gewissen Umständen auch zwey aufgenommen haben: So kann es geschehen, dass ein arbeitsamer Mensch in den Jahren seines Novitiats sich schon ein kleines Reich baue, und in seiner Kleinheit gross und mächtig werde.
19. Dabey müssen aber alle Schritte dem Obern angezeigt werden, und ohne Anfrage und Erlaubniss kann keiner etwas vornehmen.
20. Ueber alle seine Leute, die er aufzunehmen gedenkt, haltet er eigene für jeden bestimmte Blätter, tragt unter jeden die seelenverrathende Reden und Handlungen ein, besonders die kleinsten, wo der Mensch nicht glaubt, beobachtet zu werden.
Da alle Urtheile, die man giebt, so wie alle Handlungen uns verrathen, so wird es ihm an Stoff zu Notaten nicht fehlen.
21. Diese Notaten sind der Grund von allen künftigen müssen also sehr accurat gemacht werden, und blos erzählend nicht aber raisonnierend seyn, aus diesen Notaten werden alle [94] Relationen, Transport, Briefe etc. gemacht, und wenn einer soll aufgenommen werden, muss daraus dem unmittelbaren Oberen der Caracter des Recipiendi vorgelegt werden.
22. Zur Sicherheit der Oberen ist beschlossen worden, dass kein Untergebener von seinen Obern nur eine Zeile von Ordens-Sachen in Händen habe. Briefe der Obern müssen also gleich mit der Antwort zurückgesandt werden.
23. Wohl aber kann sich jeder aus den erhaltenen Briefen Excerpten machen.
24. Abwesende schreiben an ihre Obere alle 14 Tage franco: Anwesende besuchen ihren Obern wöchentlich wenigst einmal, und wenn der Obere Zeit hat, so kann er die Tage in der Wochen unter seine Leute austheilen, mit ihnen lesen, notieren oder erbauliche Gespräche führen.
25. Damit alle Mitglieder von einem Geist beseelt werden, und unter ihnen ein Verstand, und ein Wille werde, so sind ihnen auch gewisse Bücher vorgeschrieben, welche sie lesen, und aus welchen sie sich bilden können.
Für Teutschland in gegenwärtigen Zeiten sind beliebt worden:
- 1. Seneca Phil.
- 2. Epictet.
- 3. Antonins Betrachtungen über sich selbst.
- 4. Plutarchs Lebensbeschreibungen.
- 5. Seine moralische, so wie auch alle andere Schriften.
- 6. Von Wielands Werken
- Agathon.
- goldener Spiegel.
- geheime Beyträge.
- 7. Tobias Knaut.
- 8. Hirschfeld vom grossen Manne, und von heroischen Tugenden.
- 9. Popes Versuch über den Menschen.
- 10. Smith Theoria der Moralischen.
- 11. Basedows practische Philosophie für alle Stände.
- 12. Meiners philosophische Schriften.
- 13. Abt vom Verdienste.
- 14. Montagnes Versuch.
- 15. Helvetius vom Geist.
- 16. La Bruière Karakter.
- 17. Alle Bellegardische Schriften, so wie auch
- 18. Von le Noble Weltschule.
[95] Ueberhaupt ist kein Buch ausgeschlossen, dass zur Bildung des Herzens dienet, insbesondere empfiehlt man Fabeldichter, und alle andere, die an Bildern, oder moralisch und politischen Maximen reich sind.
26. Das gute Herz fordert man von allen, Künste und Wissenschaften von denen, so es im Stande sind; ausser der Moral sind der Gesellschaft Chimie und Handlung die angenehmsten. Sprachen, besonders französische und griechische werden hochgeschätzt – wenigstens zum Bücher verstehen; aber italienisch und englisch haben auch ihren grossen Werth, wenigstens soll von denen, so weiter wollen, jeder eine Sprache verstehen.
27. Mit dem Arcano bleibt es durch alle Klassen wie vorhero.
28. Obere sind unsere Führer, leiten uns in der Finsterniss und Irrthum, führen uns ab von ungangbaren Wegen. Da wird Biegsamkeit und Folgleistung zur Schuldigkeit, und selbst zur Dankbarkeit; keiner wird sich also weigern dem zu folgen, der für sein Bestes arbeitet.
29. Aber Obere können auch ihre Gewalt missbrauchen, und sind nicht allzeit Väter; daher will die Gesellschaft ihre Mitglieder gegen alle Unterdrücker, Herrschsüchtige etc. durch folgende Maassregeln schützen: mit Ende jeden Monats giebt der Untergebene an seinen Obern ein verschlossenes Blatt, oder auch mehrere mit der Aufschrift: Quibuslicet, oder Soli, in solchen zeigt er an:
- 1. Wie ihm sein Oberer begegne, ob er fleissig oder nachlässig, hart, oder gelind mit ihm verfahre?
- 2. Was er gegen die Gesellschaft für Beschwerden habe?
- 3. Was ihm der Obere dieses Monat hindurch für Befehle kund gemacht? – Was er an den Orden bezahlt hat?
Sollte er auch keine Beschwerden haben, so muss das Blatt doch übergeben werden, und damit es der Untergebene leichter thun kann, so leget er schon zu Anfang jeden Monats ein oder das andere Blatt zu recht, und sobald ihm etwas vorfällt, so zeichnet er es dahin auf, und am Ende des Monats schliesst er es erst. Diese Verordnung dauert durch alle Klassen hindurch, und ist niemand davon ausgenommen; bleibt solches unter, so verfällt der Untergebene in eine seinen Umständen proportionierte Geldstrafe, so wie der Obere, der sie unterlasset [96] frühzeitig einzusenden. Wenn diese Blätter am letzten Tage des Monats noch übergeben werden, so ist der Candidat ausser Strafe, darum hat sie jeder Obere zu praesentieren.
30. Jeder hat sich bey seiner Reception zu erklären, ob er im Stande sey, der Gesellschaft einen Geldbeytrag zu leisten, oder nicht. Ist das letzte, so hofft man, dass sich niemand ärmer machen wird, als er ist; indem man schon vorhinein von den Glücksumständen des Candidaten unterrichtet ist; ist das erste, so hat jeder Obere seinem Recepto ante Receptionem einen proportionierten Geldbeytrag aufzutragen, der bei Geringeren nach Belieben, bey Mittelmässigen ein Ducaten, bey Vermöglichen eine Caroline ist, dieses wird ihm proponiert nach ausgestelltem Revers vor der Publication der Statuten, mit der Handunterschrift des Candidaten, dass er so viel erlegt habe, an dem nämlichen Tag, wo der Revers ausgestellt ist, und solche Quantität des zweyte Jahr wiederhollet, und so auch bey denen, so auf 3 Jahr engagiert sind. Die Einlage wird von den Obern an ihre weitere eingehändiget: bleibt die Einlage um die bestimmte Zeit aus, so nimmt man den unmittelbaren Oberen dessen her, bey dem die Einlag ausgeblieben. Wollte einer von den Candidaten die Gesellschaft defraudieren, so macht er sich aller künftigen Vortheile verlustig. Von einem wahrhaft Armen soll gar nicht genommen werden, si fidem paupertatis fecerit; kommt er zu Kräften, so steigt auch der jährliche Beytrag nach Proportion der Kräfte.
31. Zu diesem Ende befiehlt der Orden allen Obern bis künftiges Jahr 1779 den 31. Jan. ihre Ausstände einzutreiben, aber niemand dabey zu übernehmen, und gegründete Bewegursachen sich schriftlich geben zu lassen. Zahlsaumigkeit der Mitglieder hat zu diesem Gesätze Anlass gegeben: die doch seiner Zeit allen reellen Beystand vom Orden hoffen. Diese Verordnung wird um so billiger erfunden werden, als bey anderen Orden 100 und mehrere Gulden ohne Unterschied gleich im Anfang müssen erlegt werden, und dieses Quantum viele Jahre hindurch wiederhollet wird.
32. Tritt jemand in seinen Probejahren aus der Gesellschaft, so erhaltet es alles Eingelegte wieder zurück, darum die Obern solches fleissig aufzuzeichnen haben.
33. Jedem Candidaten ist es bis auf die letzte Stunde erlaubt auszutretten, imposito tamen silentio.
[97] 34. Gegenwärtige Statuten werden dem, so noch keinen aufgenommen hat – – – mündlich, andern schriftlich publiciert. Bey Abwesenden leidet es eine Ausnahme. Jede nachkommende neue Verordnung wird in das in Handen habende Exemplar sogleich eingetragen.
Die dritte und bis zum Ausbruch der Ordensverfolgung bestehende Lesart der Satzung lautet wie folgt:
Zur Beruhigung und Sicherheit sowohl angehender als wirklicher Mitglieder dieser Verbindung, und um allen ungegründeten Muthmassungen und ängstlichen Zweifeln vorzukommen; erkläret der Orden vor allem, dass er keine für den Staat, die Religion und gute Sitten nachtheilige Gesinnungen oder Handlungen zum Zweck habe, noch an denen Seinen begünstige. Seine ganze Bemühung gehet bloss allein dahin, den Menschen die Verbesserung ihres moralischen Charakters interessant und nothwendig zu machen; menschliche und gesellschaftliche Gesinnungen einzuflössen; boshafte Absichten zu hindern; der bedrängten und nothleidenden Tugend gegen das Unrechte beyzustehen, auf die Beförderung würdiger Personen zu denken, und noch meistens verborgene nützliche Kenntnisse allgemeiner zu machen.
Dieses ist der ungeschminkte Zweck des Ordens, weiter stehet selber auch für nichts. Sollten die Mitglieder hie und seiner Zeit etwas unerwartetes antreffen, so mögen sie sich dadurch überzeugen, dass man, wider den Gebrauch einiger andern Verbindungen, weniger verspreche und mehreres halte.
Ein Mitglied aber, welches durch Erwartung künftiger grosser Macht und Reichthums bewogen würde, in den Orden zu treten, möchte in demselben nicht das willkommenste seyn.
1. Da nun zur Erhaltung eines solchen Zwecks, wechselseitiger Beystand, gute Eintracht, und unzertrennliche Verbindlichkeit nothwendig ist, so haben dieselbe den Endzweck des Ordens nie ausser Augen zu lassen, sondern zu überlegen, dass alles, was sie für den Orden zu thun scheinen, im Grunde zur Beförderung ihres eigenen Wohls diene, und dass alle Mitglieder mit vereinten Kräften zu ihrer wechselseitigen Glückseligkeit arbeiten.
2. Daher müssen sie sich untereinander als treueste Freunde betrachten, allen Hass und Neid bey Seite setzen, ihre Herzen [98] vor allem schädlichen Eigennutz bewahren, und sich so betragen, dass sie nicht nur die Herzen ihrer Mitbrüder, sondern auch dadurch ihre Feinde mit gewinnen.
3. Sie müssen sich zu einem gesetzten und freundschaftlichen Wesen im Umgange gewöhnen, und überhaupt auf die grösste innerliche und äusserliche Vollkommenheit sich befleissen.
4. Menschenliebe, Tugend und Rechtschaffenheit fordert man von allen Mitgliedern, Künste und Wissenschaften aber von denen, die Naturanlage und Fleiss haben.
5. Jedes Mitglied muss daher Industrie, Geselligkeit und Tugend; die, so dessen fähig sind, auch Künste, Wissenschaften und guten Geschmack verbreiten, und alles das zu heben suchen, was diesem entgegen stehet.
6. Ueberdiess empfiehlt der Orden nachdrücklich die goldene Mässigkeit, Häuslichkeit und Zufriedenheit mit seinem Stand, Achtung gegen das Alter, gegen Obere, gegen die Vorgesetzte und Staatsbediente, Freundschaft und Liebe gegen Mitbrüder, Höflichkeit und Mitleid gegen alle Menschen. Wer Hochachtung von anderen fordert, muss auch andern mit dem Beyspiel der Achtung und Höflichkeit begegnen.
7. Verwaltet eure Aemter in der bürgerlichen Gesellschaft mit Treue, Eifer und Standhaftigkeit! Stehet euren Familien als gute Väter, Ehemänner und Herren vor! oder gehorchet als Söhne, Diener und Untergebene! Wer die Pflichten seines Amts vernachlässiget, der wird auch die Pflichten des Ordens versäumen und vernachlässigen.
8. Obgleich in dem Orden aller Unterschied des Standes und der Würde verschwindet, den man in der bürgerlichen Gesellschaft bekleidet; so ist es doch nöthig, besonders wenn Profane dabey sind, in den Gränzen des Ceremoniels zu bleiben, und gebührende Achtung zu bezeugen.
9. Aeltere Mitglieder haben sich schon mehr Kenntnisse, mehrere Verdienste gesammelt, und daher auch höhere Grade erhalten; sie sind vielleicht Obere, daher begegnet man ihnen mit der Ehrerbietung; die ohne sclavisches Kriechen wahre Hochachtung verräth.
10. Mit je grösserer Höflichkeit euch ein Mitbruder begegnet, mit desto mehrerer Achtung müsst ihr ihm solche erwiedern. Erlaubet euch nie eine auffallende Vertraulichkeit; ihr müsst euch stets lieben, und die Erfahrung lehret, dass [99] nichts so leicht die stärkste und innigste Freundschaft trennet, als ein zu grosses Gemeinmachen oder Familiarität.
11. Die Obern sind unsere Führer, die leiten uns aus der Finsterniss und Irrthum zum Licht. Sie führen uns ab von ungangbaren Wegen. Da wird Biegsamkeit, Folgeleistung zur Pflicht und selbst zur Dankbarkeit. Keiner wird sich also weigern, diesem zu folgen, der für sein Bestes arbeitet.
12. Der Orden fordert also freywillig ein Opfer der Freyheit von den Mitgliedern, zwar nicht unbedingt, aber allezeit, wenn es ein Mittel zum grossen Zweck ist. Befehle der Obern haben allezeit die Vermuthung für sich, dass sie zum Zweck führen; dann Obere sehen weiter, sehen tiefer in das System hinein; und eben darum sind sie Obere, und dieser Ursache wegen ist man Folgeleistung schuldig.
13. Die Obere kennen die Menschen, sie wissen, wen sie vor sich haben; also werden sie nie ihr Ansehen missbrauchent noch vergessen, dass sie gute Väter seyn sollen. Dennoch hat der Orden folgende Massregeln genommen, um seine Mitglieder gegen alle Unterdrücker, Stolze, Herrschsüchtige und dergleichen zu schützen. Mit Ende eines jeden Monats gibt jeder Untergebene an seinen Obern oder Recipienten ein verschlossnes Blatt, oder mehrere nach Umständen, unter der Aufschrift: Quibus licet, oder Soli, oder Primo. In diesem Blatt zeiget er an; Erstlich: wie ihm sein Recipient begegne, und mit ihm verfahre? z. B. gut und fleissig, bös, hart und nachlässig? Zweytens: was für Beschwerden er gegen den Orden habe? Drittens: was für Befehle ihm der Obere in diesem Monath kund gemacht habe? Viertens: ob er in diesem Monath etwas Geld erleget habe?
14. Jeder muss alle Monate einen solchen Zettel eingeben, er habe etwas zu melden oder nicht; damit diess mit geringer Mühe geschehe, so leget sich ein jeder gleich am Anfang des Monaths ein Blatt zurechte, zeichnet darauf alles auf, was vorfällt, und übergibt es im Quibus licet. In dem Quibus licet-Zettel wird der Ordensname innen und aussen hergesetzt.
15. Diese Verordnung des einzuschickenden Blatts dauert durch alle Grade hindurch, und ist niemand davon ausgenommen. Wenn es unterbleibt, verfällt dieser in eine angemessene Geldstrafe so wie auch der Obere, der es zu gehöriger Zeit einzusammeln oder einzusenden unterlässt. Den letzten Tag müssen diese eingegeben seyn.
[100] 16. Damit alle Mitglieder von einem Geist beseelet werden, und so viel möglich nur einen Willen haben, so werden ihnen Bücher vorgeschrieben, die sie lesen müssen, und daraus sie sich bilden können. Aus den monatlich wenigst halben Bogen langen Arbeiten und aus den Vorlesungen bey Versammlungen werden Obere und Mitglieder Gelegenheit bekommen, sowohl ihren Vortrag, als Fleiss und Wachsthum ihrer Kenntnisse zu beurtheilen.
17. Die Bücher macht jedem sein Oberer bekannt. Ueberhaupt ist kein Buch ausgeschlossen, so zur Bildung des Herzens dienet. Für Angehende empfiehlt man Schriften, die an Bildern und moralischen Maximen reich sind. Besonders siehet man gern, wenn sich die Mitglieder mit dem Geist der Alten nähren, und endlich, wenn sie mehr denken und beobachten, als lesen.
18. Der Recipient jedes Candidaten ist sein respectiver Oberer. Jeder, der einem anderen die Existens des Ordens eröffnet, und dadurch in selbem das Verlangen rege gemacht hat, in solchen zu treten, muss von demjenigen, der ihn in den Orden gebracht hat, das ist, von seinem Recipienten, die weitern Verhaltungsbefehle erwarten.
19. Jeder hat die Erlaubniss, neue Mitglieder vorzuschlagen und zu insinuiren, daher müssen alle Mitglieder über jede Personen, die sie in den Orden aufgenommen, und auch über die, welche sie vom Orden ausgeschlossen zu werden wünschen, eigene für jeden bestimmte Blätter halten, auf dieselbe die Stellen, verrathende Reden, Denkungsart und Handlungen getreu aufzeichnen, besonders die kleinsten, wo der Mensch nicht glaubt, beobachtet zu werden. Da alle Urtheile, die man äussert, so wie alle Handlungen uns verrathen, so wird es uns nie an Stoff zu dergleichen Notaten fehlen.
20. Diese Notaten sind der Grund von allem Künftigen. Sie müssen daher sehr genau gemacht werden, mehr erzählend als räsonnirend seyn. Aus diesen Notaten muss, wenn einer aufgenommen werden soll, oder wenn einer jemand exclusiam gibt, dem unmittelbarem Obern der Charakter des Candidaten vorgelegt werden.
21. Da jeder Mensch zwey Seiten hat, eine gute und eine schlimme, so fordert der Orden, dass sich die Mitglieder nicht bloss die eine zu betrachten und zu beschreiben angewöhnen. Die Menschlichkeit fordert, dass man auch bey seinen Feinden das Gute aufsuche, die Rechtschaffenheit bey jedem lobe, und [101] nur Feind der That – und nicht der Person seyn solle. Man kann solche Menschen fliehen, aber nicht hassen und verfolgen. Man muss den ganzen Menschen aus seinem Charakter, nicht aber aus einer einzigen Handlung – nicht aus dem blossen Verhältniss zu uns, entscheiden wollen.
22. Um zu sehen, ob die Candidaten das bisher gesagte leisten, ob sie ihre Erkenntnisse erweitern – Vorurtheile ablegen und bestreiten – ihren moralischen Charakter vervollkommen; mit einem Wort: ob sie würdige Mitglieder werden wollen: so fordert der Orden Proben der Treue, Verschwiegenheit und Arbeitsamkeit, Anhänglichkeit und des Gehorsams von ihnen.
23. Daher hat auch der Orden eine gewisse Zeit gesetzet, welche die Candidaten in dieser Prüfung zubringen müssen: Junge Leute haben 3 Jahre, andere zwey, und andere nur ein Jahr Probezeit. Es kommt auf den Fleiss, Maturität, Eifer und Anwendung an, um sich selbst nach seinem Verhalten und Mitwirken, diese Prüfungszeit entweder zu verlängern oder zu verkürzen.
24. Während dieser Zeit liest der Candidat die vorgeschriebene Bücher; arbeitet an der Erforschung seiner Nebenmenschen; zeichnet alles fleissig auf; notiert auf eine gewisse eigene Art, und suchet das gelesene gut zu verdauen, und auf seine eigene Art wieder von sich zu geben.
25. Viele Notaten, Anmerkungen, viele entworfene Charakters, aufgezeichnete Gespräche von Leuten, welche man die Sprache der Leidenschaften redend angetroffen; so wie auch die Erfüllung der Ordensstatuten und Folgsamkeit gegen die Obern sind die sichersten Wege zur Beförderung.
26. Unter den Beobachtungen haben physiognomische Bemerkungen, gefundene Regeln, menschliche Charaktere zu beurtheilen ein grosses Verdienst. Vorzüglich empfiehlt man aber, die Gegenstände nicht auf fremde sondern auf eigene Art zu betrachten.
27. Nebst der ganzen praktischen Philosophie beschäftigt sich der Orden mit der Natur und Naturkunde; mit Cameral- und Oekonomie-Wesen; mit den Freyen Künsten, schönen Wissenschaften und Sprachen.
28. Bey seiner Aufnahme erkläret der Candidat, zu welcher Kunst oder Wissenschaft er sich bekennen wolle. Die dahin einschlagende Bücher muss er sich bekannt machen, gehörige [102] Auszüge verfertigen, selbige zum Beweis seines Fleisses seinem Recipienten vorzeigen, und solche auf Verlangen einsenden.
29. Unter die ersten Beweise seiner Fähigkeit gehöret die Aufgabe, die jeder zu behandeln, aufzulösen, und am Ende seiner Probzeit zu übergeben hat.
30. Bey seiner Aufnahme verändert der Candidat seinen Namen in einen fremden. Auf diesen Namen muss er alles, was ihm davon vorkommt, lesen, sammeln, und aufzeichnen, oder notieren, um eine Geschichte davon einstens verfertigen zu können.
31. Da sich der Candidat eine besondere Behutsamkeit und Verschwiegenheit angewöhnen muss, so erfährt er auch während seiner Probzeit nicht, wer zu dem Orden gehöret, er lernet kein einziges Mitglied kennen, und diess darum: Erstens: dass er sich nicht gegen diese verstellen könne, und folglich immer unter der Beobachtung stehe. Zweytens: dass er es wagen müsste, wenn er schwätzen wollte, gegen Mitglieder des Ordens zu schwätzen, und sich einer Uebertretung der Statuten schuldig zu machen, die er nicht läugnen könnte.
32. Eben aus dieser Ursache, und weil man nie weiss, ob der, mit welchem man redet, nicht einen höheren, mindern oder gleichen Ordensgrad hat, ist es nicht erlaubt, auch gegen Ordensbrüder, die man in Versammlungen hat kennen lernen, von der Zeit seiner Aufnahme, von Graden, von Dispensationen, am wenigsten aber gegen vermeinte Mitbrüder, wo man sich der Gefahr, solche zu verfehlen aussetzet, nur das geringste von Ordenssachen zu sprechen.
33. Abwesende schreiben an ihren Obern alle 14 Tage postfrey; Anwesende aber besuchen ihnen wenigstens einmahl in der Woche, welchen Tag er Bequemlichkeit halber in der Versammlung bestimmt. Wenn der Obere Zeit hat, so theilt er die Tage der Woche unter seine Leute aus. Er lieset, notiret und führet unterrichtende Gespräche mit ihnen.
34. Aus dem, was der Candidat von seinem Obern erhält, macht er allemahl die ihm allein verständliche nöthige Auszüge, und schickt oder gibt allemahl alle die Originalien gleich wieder zurück. Der Orden will überhaupt, so viel möglich, verborgen bleiben; denn alles Geheime und Verborgene hat für uns sonderbaren Reitz; Bey andern Leuten aber erweckt die Verborgenheit Neugierde, und zugleich wird die Anhänglichkeit bey uns vergrössert. Die Obern haben dabey mehrere Gelegenheit zu [103] beobachten, und also unvermerkt die Leute desto sicherer kennen zu lernen. Der Orden ist dadurch sicher vor dem Eindringen der untauglichen Mächtigen, und vor den Muthmassungen der ausspähenden Vorwitzigen. Die gute edle Absichten können weniger gehindert, und die Ausbrüche der Herrschsüchtigen und der Parteygänger desto leichter unterdrücket werden.
35. Zur Bestreitung vielfältiger Ausgaben, und zur Unterstützung armer Brüder, fordert der Orden von jedem bey Ausstellung des Reverses einen geringen, seinen Kräften angemessenen Geldbeytrag; doch ist es nicht aller Orten gebräuchlich.
36. Sonst hat der Candidat während der Probzeit keine Abgaben zu entrichten, und erhält das wenige Geld wieder zurück, wenn er, wie er ohngehindert kann, vor der Initiation noch zurücktreten wollte. Ueberhaupt wird er bald überzeugt werden, wie wenig es auf leere Absichten oder Geldschneiderey angesehen ist.
37. Wahrhaft Arme sind nicht nur gänzlich frey, sondern erhalten noch Hülfe von dem Orden. Bey anderen verschiebt man die kleinen Abgaben, bis auf bessere Umstände. Ueberhaupt wird nichts bezahlt, als nur zum Briefwechsel der monatliche Beytrag.
38. Da diese Abgaben aber, gegen andere Verbindungen wo der Eintritt oft mehr als fl. 100 kostet, ungemein gering sind; so hofft, man, dass, da es doch leicht begreiflich ist, dass die Unkosten ein so grosses Werk zu unterhalten, wozu Reisen, Briefwechsel und dergleichen mehr vonnöthen ist, sich sehr hoch belaufen; die Hauptsummen darzu auch durch die Grossmuth einiger Obern herbey geführt werden, dass man sich nicht beklagen wird, eine kleine Abgabe zur Unterstützung des Gebäudes zu entrichten.
Vergleicht man die mitgeteilten, aus verschiedenen Zeitperioden stammenden Statuten, so ersieht man unschwer, dass die zweite Ausarbeitung viel klareres und zielbewussteres Vorgehen enthält als die erste; die Einwirkung der freimaurerischen Verbindung macht sich entschieden bemerkbar.
Diese Verbindung war jedoch in der ersten Zeit eine dem eigentlichen Freimaurertum keineswegs günstige, denn die damaligen Illuminaten beabsichtigten lediglich durch diese ihre eigenen Reihen zu stärken. Ein solches Vorgehen mag verzeihlich erscheinen, wenn man bedenkt, dass in jener Zeit die [104] Freimaurerei auf bedenkliche Abwege geraten war, sodass eine Reformation derselben dringend nötig wurde. Der durch die Zeitstimmung begünstigte Hang nach mystischer Schwärmerei, die Tätigkeit der Goldsuchenden und Geisterbeschwörenden neuen Rosenkreuzer, liess es nur zu begreiflich erscheinen, dass ein Cagliostro mit seiner neugebackenen egyptischen Maurerei, ein Schrepfer und St. Germain mit ihren Schwindeleien Erfolge haben konnten. Die metaphysischen Lehren des in seiner Person und Charakter zwar unanfechtbaren Swedenborg hatten viele Gemüter hochgradig erregt und auf das Übersinnliche hingeleitet, sodass eine Sehnsucht, die Geheimnisse des Lebens und des Jenseits zu ergründen, viele Männer ergriff, die in den geheimen Gesellschaften zu befriedigen von Vielen erhofft wurde. Jeder einigermassen Gebildete gehörte irgend einem Bunde an. Die Freimaurerei als der älteste und bekannteste Geheimbund empfing infolge dieser Geistesströmung viele fragwürdige Elemente, die den eigentlichen Kern des Bundes nicht erfassten, sondern nur verwischten. Es kamen schädliche Prinzipien, ein Hochgradunwesen und selbst Schwindeleien in das Logenwesen jener Zeit, wodurch viele abgestossen, enttäuscht und geschädigt wurden. Diese Tatsachen sich zu Nutze zu machen, verstanden die damaligen Illuminaten und brachten deswegen bereits im Vorbereitungskursus dem zukünftigen Ordensmitgliede bei, dass die Freimaurerei allein kein günstiger Boden für ihn wäre. Während der Vorbereitung, die lediglich den Zweck hatte, den Candidaten nach Möglichkeit für den Orden einzunehmen, wurde er z. B. auf Folgendes hingewiesen.
[1] „Wenn sich die besseren Menschen verbinden, der Corruption zu steuern, und die Hindernisse hinwegzuräumen, welche der Weisheit und Tugend im Wege stehen, so müssen diese Menschen nicht nur alle die Hindernisse kennen, sondern auch die kräftigsten Mittel haben, dieselben zu heben. Das findet man aber in solchen geheimen Verbindungen, und namentlich in der heutigen Freymaurerei nicht. — — —
Nicht nur ist beinahe kein festes System in der Maurerei über die gemeinsten Wahrheiten, sondern von höheren Kenntnissen wird gar nichts gelehrt. Wie sollten auch so verschieden gestimmte und zu den gewöhnlichsten Kenntnissen nicht einmal [105] angeführte Leute in dem Besitze übernatürlicher Weisheit sein können. Ja die Geschichte der Freimaurerei und ihr eigentlicher Endzweck ist nicht einmal unter ihnen bekannt. Die heutige Freimaurerei bekümmert sich nicht um die Hindernisse, welche der Weisheit und Tugend entgegenstehen, also wird sie nie auf diese Art etwas für die Welt leisten.“ — —
Diese Aussagen werden alsdann verglichen mit dem, was der Illuminaten-Orden leistete, resp. zu leisten versprach; infolge dessen ist es klar, dass viele Unzufriedene lebhaft angeregt und gewonnen werden konnten, in der Hoffnung, endlich das zu finden, was sie suchten.
Eine Ordenseinführung entwickelte sich nun folgendermassen. Im Noviziat, das der Vorbereitung folgte, erhielt der Candidat zuerst einen Revers, den derselbe zu unterschreiben hatte. Derselbe lautete:
»Ich Endesunterschriebener verpflichte mich bey meiner Ehre und gutem Namen, mit Verzicht auf allen geheimen Vorbehalt, von den mir durch Herrn N. anvertrauten Sachen, meine Aufnahme in eine gewisse geheime Gesellschaft betreffend, gegen Niemand, auch nicht gegen die vertrautesten Freunde noch Verwandte, auf keine irgend mögliche Art, weder durch Worte, Zeichen, Blicke, noch sonst, niemal das geringste zu offenbaren; es mag nun diese meine Aufnahme zu Stande kommen oder nicht. Dies um so mehr, da man mich vor meiner Aufnahme versichert hat, dass in dieser Gesellschaft nichts wider den Staat, die Religion noch die guten Sitten unternommen werde. Auch verspreche ich, die mir diesfalls mitzutheilenden Schriften und zu erhaltenden Briefe, nach vorher gemachten, ausser mir niemand verständlichen nöthigen Auszügen, sogleich zurückzugeben, und dieses alles, so wahr ich ein ehrlicher Mann bin und immer seyn will. Gegeben, im u. s. w.«
Hatte der Kandidat nun durch Unterschrift seinen festen Willen, dem Orden beizutreten, bekundet, so musste er ein Diarium halten, in das er alles, was er vom Orden bekam oder an diesen abgab, genau aufzeichnete. Auf Verlangen war das Diarium einzusenden. Sodann hatte er von Zeit zu Zeit genaue Schilderungen der Fähigkeiten und Charaktere solcher Personen, welche er in den Orden aufgenommen oder von ihm ausgeschlossen sehen möchte, zu liefern. Es wurde ihm hierbei eingeschärft, dass die in Vorschlag zu bringenden Leute ein [106] gutes Herz, Begierde sich zu bilden und Liebe zur Arbeit haben müssten. Am Ende jeden Monats hatte er einen Quibus licet-Zettel dem Aufnehmer zu übergeben, in dem er angab, wie derselbe mit ihm verfährt, ob er Beschwerden gegen den Orden habe. Falls er ein besonderes geheimes Anliegen hatte, das der Provinz-Obere allein lesen sollte, so wurde auf besonderem Zettel dasselbe niedergeschrieben, mit der Bemerkung Soli versehen dem Quibus licet beigefügt, sollte ein noch höherer Oberer den Inhalt erhalten, unter Umgehung des Provinz-Oberen, so lautete die Bezeichnung Primo.
Weiterhin hatte er die Verpflichtung, die vom Orden angegebenen Bücher zu lesen, sich mit den Charakteren, Handlungen und Denkungsart gelehrter und angesehener Männer alter und neuer Zeit vertraut zu machen, Gedanken und Kernsprüche derselben aufzuzeichnen, um dadurch seinen Charakter zu veredeln. Auf Verlangen mussten diese Arbeiten als Beweis des Fleisses eingesandt werden.
War diese Vorbereitungszeit zur Zufriedenheit des Aufnehmers verlaufen, so wurde der Candidat endgültig unter besonderem Ritual aufgenommen und kam in die Klasse der Minervale. Bei der Aufnahme erhielt der neue Ordensbruder ein Abzeichen, ein Medaillon, welches eine Eule darstellte, die ein Buch in den Klauen hält mit den Buchstaben P. M. C. V. Getragen wurde dieses Medaillon am grasgrünen Bande, von den jüngeren Minervalen um den Hals, von den dirigierenden quer über die Brust von der Rechten zur Linken.
Ausser den allgemeinen bekannt gegebenen Statuten, herrschten in dieser Klasse, auch Minervalkirchen genannt, noch besondere Vorschriften, die jedoch nichts enthielten, was den allgemeinen Statuten entgegen gewesen wäre. Weiterhin fanden Versammlungen der Minervale unter besonderen Zeremonien statt, in denen der Zweck der Klasse verfolgt wurde. Dieser ist in den besonderen Vorschriften mit folgenden Worten festgestellt.
„In dieser Klasse verlangt der Orden nur als eine gelehrte Gesellschaft betrachtet zu werden, wobey das Beispiel und der Unterricht das Herz bessern und den Verstand leiten.“ —
Alle diese recht weitläufigen Dinge in dieser Geschichte des Illuminaten-Ordens ausführlich darzustellen würde zu weit führen und den Umfang dieses Buches beträchtlich erweitern, ohne besonders zu nützen. Die sämtlichen Rituale sind bekannt, wurden in dem schon erwähnten Buche „Der ächte Illuminat [107] oder die wahren, unverbesserten Rituale der Illuminaten 1788“ wörtlich bekannt gegeben, und von Knigge als unverfälscht und richtig bezeichnet. Wer sich daher für die genaue Kenntnis dieser Rituale interessiert, die jedoch, wie hier betont sein mag, in dem neueren bestehenden Orden gar keine Geltung mehr haben, kann sich aus dem genannten Buche leicht orientieren.
Die nächste Klasse nach dem Minerval war der kleine Illuminat (Illuminatus minor). Es ist das die Ordensstufe, die Zwackh in seiner Geschichte des Illuminaten-Ordens bereits erwähnt, und die nach seinen Worten 1779 zustande kam. Der Zweck dieser Klasse war, Leute zu bilden, welche die Minervale zu dem Geiste und den Grundsätzen des Ordens gehörig leiteten und anführten. Es mussten diese Ordensmitglieder also imstande sein, andere zu belehren. Zu diesem Zwecke mussten sie sich in Menschenkenntnis üben; sie hatten den Charakter ihrer Untergebenen genau zu ergründen und ihre Beobachtungen in den Versammlungen dieser Klasse bekannt zu geben. Durch diese Einrichtung, die für die Erlangung der Menschenkenntnis ganz zweckentsprechend genannt werden muss, ist hauptsächlich dem Orden der Vorwurf der Spionage entstanden. Es ist nicht zu leugnen, dass übertriebener Eifer zur Spionage führen konnte, sicher ist aber auch, dass die Absicht der Stifter nicht auf diese gerichtet war, sondern lediglich sich darauf beschränkte, ihre Reihen möglichst rein zu halten durch Erlangung von Menschenkenntnis infolge Menschenbeobachtung. In der Instruktion dieses Grades wird gesagt: „Menschen werden durch beständigen, vernünftigen, zu rechter Zeit angebrachten Zuspruch, durch gutes Beispiel und beständige Sorgfalt gezogen. Das Auge des Hirten macht die Heerde gedeihen, und die Vorsorge guter, wachsamer, unermüdeter Menschen macht wieder gute Menschen.“ — Aus diesen Worten ist deutlich zu ersehen, dass unredliche Absichten nicht vorlagen.
Aus der Zwackhschen Darstellung ist bereits ersehen worden, dass die Ordensobern öfters zusammentraten, um die Organisation zu verbessern. Mitte 1781, also nach mehr als fünfjährigem Bestehen geschah das ebenfalls und wurde nochmals klipp und klar festgelegt, welche Ziele der Orden zu verfolgen habe. Unter dem Nachlass Zwackhs (die Originalpapiere sind, wie schon gesagt, im Besitz des Autors zu Dresden), befindet sich ein ausführliches Schriftstück, dessen Inhalt unverkürzt wie folgt lautet.
[108]
über
den Zweck, die Mittel und Einrichtung
der
Gesellschaft.
1mo.Die Geschichte aller Jahrhundert bestättiget den Satz, dass keine Gesellschaft sich erhalten könne, die ihre scheinbare Vortheile auf Unkosten der übrigen Menschen zu befördern trachtet. Es muss also der Hauptzweck unsers Ordens, wie es schon grössten Theils der Plan des Spartacus vortrefflich enthaltet, festgesetzt bleiben, dass wir der Jugend reizbares Ansehen verschaffen, das Interesse zum Laster vermindern, und jedem rechtschaffenen ohne Unterschied als unsern Bruder im Unglück Schutz und Unterstützung gewähren und dass wir uns selbst und andere Menschen durch die Ausbreitung nützlicher Kenntnisse und guter Sitten vollkommener und glücklicher machen. Weder einzelne Menschen noch ganze Völker können an wahrer Aufklärung und Tugend zunehmen, ohne eben soviel am Genuss ächter Glückseligkeit zu gewinnen. Aufklärung können wir aber nicht anders befördern, als wenn wir mit vereinigten Kräften uns bemühen, die Hindernisse aller Art nach und nach zu entfernen, wenn wir die niedere und hohe Schulen und gelehrte Gesellschaften vervielfältigen oder vervollkommnen, wenn wir die schon vorhandenen nützlichen Kenntnisse unter solche höhere oder niedere Stände, welche bisshero davon ausgeschlossen waren verbreiten, wenn wir diese Summe von Kenntnissen vergrössern, die bisshero bekannte Anleitung zu Wissenschaften und Künsten leichter machen, und allenthalben das nützliche von dem unnützen oder weniger nützlichen absondern, wenn wir endlich solche Männer, welche die Vorsehung zur Bildung oder Regierung der Menschen berufen hat, gewinnen, leiten und unterstützen.
Moralität und gute Sitten werden schon durch Befolgung ober Vorschriften auf die Kräftigste Art befördert werden, am meisten aber durch das gute Beyspiel, welches wir und durch uns alle übrige Ordens Brüder vorzüglich die Obern geben müssen, hirhero gehören auch Einführungen, Unterstützung und Verbesserungen der Erziehungs und Polizey Anstalten und [109] das Bestreben die Volks Schulen mit tauglichen Lehrern zu besetzen.
Um diesen Zweck zu erreichen müssen wir entweders erfahrene, aufgeklärte und rechtschaffene Männer sammeln, oder selbst ziehen. Die bisshero entworfene Anleitungen zur Prüfung und Bildung junger Leute lässt man sich allerdings gefallen doch sollen diese von Zeit zu Zeit noch verbessert, und geändert werden können. Die allgemeinen Ordens-Statuten aber bleiben vor alle Klassen unabänderlich und sollen vorzüglich von den Areopagiten in den genauesten Vollzug gebracht werden. Der Mann, welcher ein Verschwender oder ein schlechter Haussvater oder ein treuloser Bürger, und ein meineidiger Staats-Bedienter ist, kann niemalen vor unsere Gesellschaft weder als Oberer noch als Untergebener langen, wenn er auch sonstige Vortheile dem Orden gewähren könnte.
Alle diejenigen Mittel, welche zu dem Hauptzweck richtig führen, sollen nach Zeit und Umständen entweders Mittel- oder unmittelbahr von dem Areopagiten angewendet werden und sich Keiner dem Vorwurf aussetzen, dass er nicht jede Gelegenheit sorgfältigst benutze, nach seinen Kräften an einem Gebäude zu arbeiten, welches Gott zur Ehr, und dem Nächsten zum Nutzen aufgeführt werden solle, was nun hierin von jedem geleistet wird, soll alle Monat den übrigen theils zur Ermunterung, theils zur Nachricht mitgetheilt werden.
Man ist mit Spartacus verstanden, dass Menschen Kenntniss eines der besten Mittel seye, um den vorgesetzten Hauptzweck zu erreichen, auch dass sich davon die Erhaltung einer geheimen Gesellschaft am sichersten versprechen lasse, dahero sollen dazu eigens einige Grade bestimmt bleiben, die jedoch von den gar zu übertriebenen Vorschriften zur Beobachtung gereinigt werden müssen, denn wir wollen die Karactere der Menschen, und nicht die Familien-Geheimnisse erfahren, indessen können die vorgeschlagenen neuen Tabellen und Anleitungen zu karakteristischen Schilderungen unter den Mitgliedern bekannt gemacht, und auf ihre Verfassung strenger gehalten werden.
[110]
Die Haupteintheilung des Ordens soll in kleine und grössere Mysterien geschehen. Zwar sind anerst noch vor jede Klasse die Grade zu bestimmen, aber soviel lässt sich schon dermalen festsetzen, dass die erstere zur Prüfung und Bildung brauchbarer Mitglieder, und die andere nur vor geprüfte Freunde zum Unterricht der geheimsten Absichten des ganzen Ordens und zur Ausführung derselben dienen sollte. Zu den kleineren Mysterien gehört also der bereits entworfene Minervalgrad, der kleinere Illuminat, wo die Anleitungen zur Menschen Kenntniss, Physiognomie und was sonst noch dazu beytraget, gelehrt werden, wo man sich durch Pensas und andere Aufgaben in den wissenschaftlichen Fächern übet, darauf folget der grössere, dann der dirigirende Illuminat, oder wie er noch heissen soll, und endlich der scientivische Grad, in welchem vor jedes wissenschaftliche Fach eine besondere Klasse unter denen Mitgliedern, die sich dazu bekennen, errichtet wird, welche aus den besagten Pensis ihren Beobachtungen und Sammlungen das Beste, neueste und wichtigste heraussziehen und die hierin von den untergebenen aufgeworfene Zweifel und Fragen beantworten. Zu den grösseren Mysterien, deren Abtheilungen ebenfalls noch zu bestimmen sind, werden die Resultate der Scientivischen Klasse, die Berathungen darüber mit auswärtigen Ordensgelehrten, und die Verwahrung dann Anwendung des gesammelten vorbehalten. Die Mitglieder dieser Klasse erhalten die Einsicht in alle andere geheime Verbindungen, arbeiten an der Fortsetzung und Verbesserung des Systemes, sind also mit der innerlichen Einrichtung und den Grund Maximen desselben bekannt, administriren die Finanzen des O. unterstützen daraus die bedürftigen Mitglieder, und dirigiren das ganze. Wer in dem untern Grad stehet, soll niemalen einen höheren, vielweniger der in den kleineren Mysterien eingeweihet ist, nur dem Namen nach wissen, dass es eine weitere Klasse giebt.
Es bleibt einer weiteren Überlegung und allgemeinem Schluss überlassen, ob in diesen grösseren Mysterien Unterricht und Bemerkungen von Religion und Staats-Verfassungen sollen gegeben werden. Soviel wird aber schon dermalen als ein immerwährendes Gesätze bestimmt, dass sich der Orden weder mit Religion, noch Staats-Sachen beschäftigt. Insofern der [111] Hauptzweck und die oben angezeigte Mittel von selbst einen Einfluss auf Aberglauben, Despotismus und Tyranney haben, gegen welche unser Jahrhundert bereits Riessen-Schritte gegangen ist, überlässt man dem Genius, und der Beschäftigung künftiger generationen.
Die öffentlichen Ausbrüche des Unglaubens sind eine Wirkung von Sitten-Verderbniss und eine Ursache derselben, wir müssen uns also diesen eben so wie den grausamen schwärmerischen, die Verfassung der Staaten, die Ruhe der Bürger und Fürsten zerstörenden Handlungen widersetzen.
So wie wir gegen alle Religionen uns duldend vertragen, eben das müssen wir auch gegen die verschiedenen Anhänger von philosophischen Systemen seyn, es wird also der Antrag eine eigene Ordens-Phylosophie zu haben, durchgehends verworfen, wohl aber genehmigt, dass alle in der Scientivischen Klasse vorgelegt, untersucht und berichtigt werden.
Damit doch einmal Grade verfasst werden, die man nicht immer abändern muss, und sie ihre möglichste Vollkommenheit erhalten möchten, so soll aus deren verschiedenen Materialien und nach der im 5ten Abschnitt entworfenen Haupt-Eintheilung Spartacus die auf den Minerval folgenden Illuminaten-Grade revidieren und den übrigen Areopagiten zur Erinnerung zuschicken, und solche nach Wahrheit derselben ins reine bringen. Vor die weiteren Grade werden alle Beyträge und Vorschläge gesammelt und längstens in einem Jahre von jedem dasjenige an Spartacus gesendet werden, was er selbst gelesen, bearbeitet hat, und von andern fremden Gelehrten oder Mitglieder erhalten kann. Wo es sodann wieder auf besagte Art zur Vollständigkeit kommen solle. Nur wünscht man, dass die Beyträge richtig und wesentlich seyn möchten, und man sich nicht mehr, wie bisshero mit alchymischen Prozessen, Medizinischen recepten, negromantischen Anleitungen oder optischen Täuschungen, das alles aus Büchern abgeschrieben ist, beschäftigen möge, wir haben jetzt Gelegenheit genug, durch geschickte Ärzte und andere gelehrte Männer wahrhafte Kenntnisse von der Chymie und Physik zu erwerben.
[112]
So wenig Beyfall die Einkleidung des Systems in Ceremonien gefunden hat, so muss man doch solche in allen Graden fortsetzen, theils weil sie schon in den ersten vorhanden sind, theils weil man ihnen ihren Werth nicht ganz absprechen kann, doch sollen sie neu und einfach seyn, auch der folgende Grad jederzeit jene des vorhergehenden erklären. Spartacus soll also die Ceremonien vor die höhern Stufen entwerfen, worüber sich die Areopagiten wie im vorigen § ebenfalls ihre Erinnerungen vorbehalten.
Wenn nun aber vor die Verfassung künftiger Grade auf diese Art hinlänglich gesorget ist, so muss das willkürliche von verschiedenen Areopagiten bisshero unter den Mitgliedern ausgetheilte nach und nach kassiert werden, und damit man versichert seye, dass an Unterricht und Graden nichts anderes den Untergebenen zu Händen gestellet werde, als was hier bedungen und in Zukunft gemeinschaftlich festgesetzt wird, so muss jedes Mitglied den Auftrag erhalten, in seinem Quibus licet ausdrücklich dasjenige anzuzeigen, welche Befehle und Ordens Schriften es das Monat hindurch erhalten habe. Die Quibus licet erbrechen zwar die Provinzialen, sie müssen aber solche an Spartacus senden, durch den die übrigen Areopagiten davon Nachricht bekommen. Auch ist man einverstanden, dass jedem aus dem Areopagus frey stehe, sich bey den Untergebenen eines fremden Districtes in den sogenannten reprochen Zettel auf den Fall Erkundigungen einzuholen, wenn ihm in irgend einer Klasse etwas verdächtig seyn solle, das gegen den gegenwärtigen Vertrag unternommen würde.
Dass der Illuminaten Orden sich mit dem Unionisten Maurer-System vereinige, und in jedem Lande eigene Logen darnach errichte, wird aus den beygebrachten verschiedenen Gutachten genehmigt.
In einem zweiten Teil behandelt das Zwackhsche Manuskript Fragen und Anordnungen „über die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in dieser Verbindung." Es findet sich jedoch nichts Neues und allgemein Interessierendes in diesen Betrachtungen, die von den Areopagiten als bindende Anordnungen [113] für die Zukunft angenommen wurden. Unterzeichnet ist der Vertrag mit folgender Beglaubigung:
Dieser Vertrag, welcher nach den verhandelten Protocollen getreu aufgesetzt worden, wird nach seiner Fertigung und Unterschrift jedem in gleichlautenden Originalien zugestellt.
Athen, d. 9. Thirmeh 1151.
1. Spartacus. | 5. Hannibal. | 9. Celsus. |
2. Alcibiades. | 6. Arrian. | 10. Marius. |
3. Solon. | 7. Mahomed. | 11. Scipio. |
4. Tiberius. | 8. Cato. |
Um die Unterschriften zu verstehen muss darauf hingewiesen werden, dass nicht nur jeder Ordensangehörige einen besondern Ordensnamen erhielt, sondern auch die Länder und Städte. Ebenso besassen die Monate andere Namen. In unserm Manuskript hat Zwackh im Jahre 1786 die Namen und Titel der Betreffenden selbst angegeben, es bedeuten daher die Unterschriften übersetzt:
München, d. 9. Juli 1781.
- 1. Prof. Weishaupt.
- 2. von Hoheneiger, Fürstl. Hofrath zu Freysingen.
- 3. Priester Michel.
- 4. von Merz, dermalen Kais. Gesandschafts Secretair zu Kopenhagen.
- 5. Freyherr von Bassus.
- 6. Graf v. Koblenzl, Domprobst zu Eichstatt.
- 7. Freyherr v. Schreckenstein, Regierungs Rath zu Eichstatt.
- 8. Bayrischer Hofrath Zwackh.
- 9. Professor Bader in München.
- 10. Canonicus v. Hertel in München.
- 11. Revisions Rath von Berger in München.
Aus diesem Vertrage geht deutlich hervor, wie mühsam die Ordensentwickelung war, dass Weishaupt wohl stets der Mittelpunkt blieb, sich jedoch den allgemeinen Beschlüssen unterwerfen musste, er also keinesfalls Alleinherrscher mit willkürlichem Regimente sein konnte, wie oftmals behauptet worden ist.
Wir schliessen nunmehr die erste Ordensperiode ab und wenden uns der zweiten zu.
- ↑ Vergleiche: Der ächte Illuminat, oder die wahren, unverbesserten Rituale der Illuminaten. Edessa 1788.
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