« Einleitung Geschichte der Herrschaft Eisenburg 2. Teil »
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1. Teil.


Der Edelsitz derer von Isenburg.

Eisenburg, früher Isenburg, „war eine stattliche Herrschaft. Hoch im Walde ragte diese Ritterburg einst empor, von der sich noch einiges erhalten und in neuerer Zeit ein schöner Landsitz gebildet hat. Die Aussicht ist hier, namentlich gegen Memmingen und dem Gebirge zu, einzig in ihrer Art. Die schönen fruchtbaren Dörfer Amendingen und Steinheim, dann die Orte Trunkelsberg und Grünenfurth gehörten ehemals dahin. Es hatte lange Zeit eigene Edle, von denen aber nichts auf uns gekommen ist, als daß in der Schlacht am Feilenforst 727 ein Gerlach von Isenperg fiel.“ So Eggmann in seiner G. I. 457. Er berauscht sich hier an zahlreichen irrigen Behauptungen. Tatsächlich ist sehr viel von dem Geschlecht urkundlich vorhanden, so daß nunmehr eine ganz stattliche Anzahl Blätter mit den Schicksalen der Edlen gefüllt werden können. Was in erster Linie deren

Besitzstand
anbelangt, so ist dieser schwer festzustellen gewesen, womit nicht gesagt ist, daß er nunmehr richtig und vollzählig vorliege. Denn kein Urbar erzählt von ihm. Nur aus Verkaufsurkunden erfahren wir einiges. „Einiges“ – denn wie lückenhaft diese vorliegen mögen, läßt sich denken. Den schwersten Abbruch tat ihnen der 30 jährige Krieg, wie an seiner Stelle gemeldet werden wird. Aber immerhin läßt sich erkennen, daß die Herrschaft wirklich eine ganz ansehnliche war. Es mögen zum ursprünglichen Besitzstand gehört haben außer dem Dorf Eisenburg: die Dörfer Amendingen, Schwaighausen, Steinheim, beide Holzgünz | fast ganz, dann großenteils Buxheim, einzelne Höfe in Memmingerberg, Dickenreishausen, Niederrieden, Heimertingen, Fellheim, Boos, Lauben, Rummeltshausen, Dachsberg, Schlegelsberg, Hawangen. Erworben wurden Rechte in Memmingen, die Herrschaften Marstetten und Wageck (auf kurze Zeit), Höfe bei Kardorf, die beiden zu Trunkelsberg. Egelsee scheint zum Stammbesitz gehört zu haben und blieb auch der letzte Rettungsanker, als 1455 „nutzens und notdurft halber“ die immerhin noch bedeutenden Reste der früheren Heerschaft verkauft werden mußten, von der im letzten Jahrhundert schon ein wertvoller Stein um den andern abgebröckelt war.

Noch schwieriger sind die

Rechtsverhältnisse

in der Herrschaft darzulegen. Inwieweit die Isenburg Landeshoheit besaßen, ist überhaupt nicht ausfindig zu machen gewesen. Denn einesteils liegen keine diesbezüglichen Urkunden vor, zum andern hängt dies mit den höchst eigentümlichen schwäbischen Verhältnissen zusammen. Es dürfte am Platze sein, dieselben, soweit einschlägig, zu skizzieren. Es ist das umso notwendiger, als nach dem Abgange des alteingesessenen Geschlechtes sofort heftige Kämpfe um eben diese Rechte entbrannten, sodaß wir schon hier die Vermutung aussprechen dürfen, daß man nicht, wie Bearbeiter anfänglich geneigt war anzunehmen, dem erbangesessenen Geschlechte seitens der Landvogtei gleichsam aus Hochachtung die volle Landeshoheit unwidersprochen ließ, oder daß sich die Landvogtei nicht darum gekümmert hätte, sondern daß die Isenburg ihre Gerechtsame (der niedern Territorialhoheit) aus ihrem Ursprung wohl kannten, sich höhere Gewaltsame nicht anmaßten und deshalb in ihrem Verkaufsbrief von 1455 der hohen Jura als selbstverständlichem Anhängsel der Landvogtei gar nicht Erwähnung taten.

Mit Konradins Haupt war am 29. Oktober 1268 zu Neapel auch das des letzten Schwabenherzogs gefallen. Waren hier die politischen und rechtlichen Verhältnisse schon vorher leidig gewesen, so wurden sie jetzt geradezu unhaltbar. Konradin selbst hatte noch, um seinen welschen Interessen dienen zu können, seine schwäbischen Besitzungen an die Herzöge von Bayern und andre veräußert bezw. war von diesen beerbt worden. Das ganze Schwabenland, das einst zu den reichsten und angesehensten Provinzen des römisch-deutschen Kaiserreiches gezählt worden war, zerfiel nunmehr in eine Menge großer, kleiner, mittlerer und kleinster Hoheitsgebiete, von denen ein jedes sich so viele Rechte zu erraffen suchte, als es nur gerade angängig war. Und | wer wollte es wehren? Höchstens sprach der Nachbar ein Wörtlein mit – denn ich bin groß und du bist klein. Als dann endlich nach der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit Rudolf von Habsburg einigermaßen Ordnung ins Land bringen wollte, gelang ihm dies nur durch die Erklärung, daß die schwäbische Herzogswürde erloschen sei, und durch Einsetzung eines Landvogts, der die kaiserliche Oberherrlichkeit zu wahren hatte, allgemach aber sich zu einem habsburgischen Vogt sich auswuchs, so daß zu den vielen noch einer dazu kam. Von dieser schwäbischen Landvogtei werden wir im 2. Teil dieser Geschichte genugsam zu kosten bekommen. Die Habsburger hatten den durch das Aussterben der Staufen herrenlos gewordenen (eigentlich der Krone anheimgefallenen) Stammbesitz der schwäbischen Herzoge, soweit er nicht durch Verträge in bayerische und anderweitige Hände gefallen war, an sich gezogen, und sich so zur Vormacht im alten Schwabenherzogtum emporgeschwungen – so sehr, daß das Erzhaus Oesterreich durch seine schwäbische, oder wie sie später richtiger bezeichnet wurde, vorderösterreichische Landvogtei sogar gegen Verfügungen von Kaisern aus dem eigenen Hause sich erdreisten durfte. Auch hievon werden wir Proben erleben. Die eisenburgische Herrschaft war nämlich zwischen Hoheitsgebieten der Landvogtei im Westen und solchen der Bayernherzoge im Osten eingezwängt, so daß sie nicht nur um ihre eigenen Rechte gegen jene zu streiten, sondern auch noch durch den Umstand zu leiden hatte, daß beide trachteten, dem andern Teil Gebiete und daranhängende Hoheiten abzuringen. Vochezer sagt zu diesen Verhältnissen (I. 309) ungefähr: Kaiser Rudolf hätte gern das Schwabenherzogtum wieder hergestellt. Aber einesteils hatten sich die Rechte der Herrschaften schon zu sehr gefestigt, andernteils[WS 1] brauchte er den Haupterben Konradins, Herzog Ludwig von Bayern, seinen Schwiegersohn, zu notwendig, als daß er dessen Erbschaft hätte streitig machen dürfen mit der Begründung, daß Herzogsgut und Familiengut darin zusammengeworfen sei. Seine Landvögte waren allerdings damit beauftragt, in seinem Namen die früher herzoglichen, nunmehr königlichen Rechte auszuüben, entzogene Rechte und Besitzungen wieder zu sammeln und zurückzubringen. Dessen ungeachtet und ob auch der Reichstag am 19. XI. 1274 zu Nürnberg beschlossen, daß König Rudolf von allem Reichsgut wieder Besitz ergreifen soll, das Kaiser Friedrich II. vor seiner Exkommunikation und Absetzung besessen, wurde das Hauptziel nicht erreicht, Schwaben blieb seit Ende 1268 im großen und ganzen reichsunmittelbar. Und da die Unordnung in Schwaben gar arg war, kam Rudolf im Sommer 1281 von Oesterreich | selbst herauf, um wieder Ruhe und Ordnung herzustellen. Denn die Landvogtei war in ihren Machtmitteln zu schwach. – In letzter Stunde kam dem Bearbeiter in Sta 14. 6. noch ein gewichtiges Schriftstück zu handen, das umso interessanter ist, als es die Ansicht Nächstbeteiligter über diese Zustände und ihre Entwicklung kundgibt. Es sind die Gegenargumente des Konsulenten der Stadt Memmingen, Joh. Klemens von Zoller von 1731, gegen die Auffassung der Landvogtei selbst. Die Landvogtei argumentierte darnach, daß

1. das Herzogtum Schwaben von Kaiser Heinrich VII. dem Herzog Leopold von Oesterreich zu Lehen gegeben worden und von den nachfolgenden Kaisern, auch den jeweils regierenden Herzogen von Oesterreich als Reichslehen verliehen worden sei, daß also mithin das Erzherzogliche Haus in Schwaben allerorten, also auch in Memmingen, dessen Dörfern und in der Herrschaft Eisenburg das Jus territoriale (Landeshoheit) habe,

2. die Stadt Memmingen usw. in der Landvogtei liege, daher das gleiche der Fall sei,

3. die Landvogtei (künftig L.-V.) an denjenigen Orten, wo die Stadt Wehrzölle erhebe, Schranken und Pfähle gesetzt, als auch zu Amendingen, allwo außerhalb Etters eine neue Zollstatt aufgerichtet werden will, bis auf diesen Tag die Malefiz-Obrigkeit und was derselben dependiere, exerziere. Sie (die L.-V.) habe allerdings der Stadt innerhalb ihrer und ihrer Dorfschaften Etter die hohe Obrigkeit zugestanden, aus Gnaden, woraus eine starke Vermutung für das Jus territoriale bestehe. Dem widerspricht Herr von Zoller folgendermaßen:

zu 1.) Alle bewährten Scriptores und Juris publici seien der einhelligen Meinung, daß gleichwie Kaiser Rudolf, als er 1282 auf dem Reichstag zu Augsburg seinen Sohn Rudolf mit dem Herzogtum Schwaben belehnte, ihm nicht mehr konferiert habe, als was von des Konrad IV. bezw. Konradin hinterlassenen Patrimonialgütern und Domänen nach dem 20 jährigen Interregnum davon übrig geblieben sei, was in einigen Städten und Dörfern des Elsaß und wenigen Orten in Schwaben bestanden habe; also habe auch Heinrich VII. nicht mehr verleihen können. Und darum habe auch vor Kaiser Karl V. sich kein Erzherzog von Oesterreich Herzog von Schwaben (Ducem Sueviae) genannt, sondern letzterer sei der erste gewesen, der sich Principem in Sueviae (Herr in Schwaben) bezeichnet. Ihm seien die nachfolgenden Kaiser und Erzherzoge gefolgt.

zu 2.) Das Wort L.-V. kann in 3erlei Verstand genommen werden: a) für dasjenige Herzogtum Schwaben, mit welchem die Erzherzoge belehnt worden, b) für eine Landschaft, welche | etwa die kaiserliche L.-V. außerdem zu vorbemeltem Herzogtum Schw. gehörigen Orten noch weiters gehabt, c) für einen solchen Landdistrikt, in welchem die kaiserliche L.-V. die hochgerichtliche Oberkeit exerziert. Es wird nun aber negiert, daß Memmingen usw. in einem landvogteilichen Territorio liege;

zu 3.) wird zwar zugestanden, daß Memmingen (und Herrschaft Eisenburg) in den Verträgen von 1548 bezw. 1586 von der L.-V. die hohen Kriminalrechte zugestanden worden, aber nicht aus Gnaden, sondern gegen einen bestimmten Canon (in Geld), auch, daß die L.-V. der Stadt kein Jus territoriale überlassen, weil sie eben kein solches gehabt habe. Die L.-V. habe Landeshoheit in ihrem Gebiet nie gleichsam aus Kraft als Herzog in Schwaben gehabt, sondern das Erzhaus dieselbe nur als Pfandinhaber namens des Kaisers gebraucht in ihrem Gebiet. Die Stände in Schwaben seien übrigens von je reichsunmittelbar gewesen. Als deshalb Anno 1028 Herzog Ernst II. von Schwaben die Reichsritterschaft habe bereden wollen, ihm gegen Kaiser Konrad den Salier Beistand zu leisten, habe die Ritterschaft durch den Grafen Friedrich von Staufen und Anselm von Calw antworten lassen, daß, wenn sie „Schlaven“ des Königs und Kaisers und von demselben in seine (des Herzogs) Gewalt gegeben worden wären, sie sich von demselben nimmer sondern würden; weil sie aber frei seien und solch ihrer Freiheit höchster Beschützer der Kaiser wäre, so würden sie durch Verlassung des Kaisers ihre Freiheit verlieren. – Auch Kaiser Friedrich III. habe 1482 und 88 den Ständen in Schwaben gemeldet: „Nachdem männiglich weiß, daß dasselbe Land Schwaben und die Untertanen darin allein Uns zugehörig und unterworfen seien, und sonst keinen andern Herrn denn Uns haben … so sind Wir Uns selbst … schuldig, dasselbe Land Schwaben in seinen Ehren und Würden, auch Euch, Prälaten, Grafen, Freiherrn, Ritter und Städte … nicht allein bei dem obgemeldeten Unserem Landfrieden, sondern auch … Euren Freiheiten, Rechten, alten Herkommen … zu handhaben.“

Dies dürfte vorerst genügen, die etwas schwierige Lage in Schwaben wie die daraus entspringenden Verwicklungen zu verstehen, umsomehr, als wir später in die Einzelheiten gründlich eintreten müssen.



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Familien adeliger Ritter des Schwäbischen Kreises in Eisenburg.
Stammtafel derer v. Isenburg nach Bucelini IV. 67.
 
Heinrich (I.) v. Eisenburg, adeliger Ritter in Schwaben, blühte um d. J. 1200. Dieser bekennt zugleich mit Werner von Erolzheim in einem Brief anno 1208 am 6. Tag vor Pfingsten: daß der Klosterherr von Ochsenhausen und der Konvent dargelegt habe seine Rechte auf seine Güter in Eichenberg, Erolzheim, Landenbeuren, Waltenhofen und Kirchdorf etc.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(?)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konrad v. Eisenburg (w. o.) blühte um 1348. Gemahlin unbekannt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Heinrich (II.) v. Eisenburg Ritter, blühte im Jahre Christi 1358 und 1360. Name und Familie seiner Frau unbekannt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bruno v. Eisenburg, bestätigt zugleich mit Bruno v. Erolzheim einen Brief mit angehängtem Siegel 1380. Familie seiner Gemahlin ist uns unbekannt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anoymus v. Eisenburg Gemahlin N.
 
 
 
 
Heinrich (III.) von Eisenburg der Ältere im Gegensatz zu seinem Sohn, blühte um 1392. Gemahlin Anna von Ellerbach.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Heinrich (I.) ein anderer dieses Namens unsicher, von welchem Vater stammend; Gemahlin Anna von Rotenstein.
 
 
1. Pupelius v. E. Frau u. Kinder unbekannt.
 
2. Friedrich v. E. Frau u. Kinder unbekannt.
 
3. Heinrich (IV.) d. Jüngere, 1. Ehe mit Amalia, Truchsessin v. Dießenhofen, einem sehr angesehenen Haus der Schweiz, mit den Habsburgern sehr befreundet. 2. Ehe: N. v. Zeiseneck (andere: Rufeneck). Verkaufte mit seiner Gemahlin die Präfektur v. Buxheim an Heinrich v. Ellerbach um 900 fl.
 
4. Katharina, verehelicht mit Heinrich Kunzelmann v. Augsburg, von dessen Vermählung aber keine Erwähnung geschieht in den Hochzeitsbüchern der Patrizier.
 
5. Burkhard v. E. Kanonikus der Kollegiatkirche, nicht Kathedralkirche St. Moritz in Augsburg, wie man vermutet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vitus v. E. etc blühte um d. J. 1448; Gemahlin Elisabeth von Schellenberg.Von ander. Kindern dieses Heinrich ist nichts bekannt.
 
 
Heinrich (V.), Gemahlin Dorothea v. Freyberg, hat Eisenburg an Georg Mayr von Haan und Jodokus und Johann Settelin verkauft, welche darnach nach Eisenburg benannt wurden.
 
Margaretha verehelicht an Ulrich v. Königseck, welche einige fälschlich Gräfin v. Eisenburg genannt haben. Sie verehelichte sich nach dem Tode des Königseck mit Georg Zwicker v. Dachsberg, welchen Ort sein Schwager Heinrich verkauft hat.
 
Andere Kinder scheinen in der Wiege gestorben zu sein.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bernardus blühte um 1480.
 
Andere Kinder sind frühe gestorben.
 
Joannes; von seiner Gemahlin u. s. Kindern ist nichts bekannt. Er scheint ledig gestorben zu sein und mit ihm ist das Geschlecht erloschen.
 
Barbara, Gemahl Johannes v. Schneeberg in der Schweiz, nicht aber v. d. gleichen Namens i. Tirol.
 
Regina, verehelicht an Christoph Burgin, Lindauer Ratsherr.


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‧von Eisenburg‧


Die Ritter von Isenburg,
die wir nun einzeln vorstellen wollen, sind in ihrer Gesamtheit, soweit dieselbe dem Bearbeiter bekannt geworden, auf zwei Stammtafeln verzeichnet, die beide bei näherem Zusehen und Vergleichen nahezu unvereinbar sind. Hingegen werden sie wie ein modernes Gemälde aus der Ferne eher genießbar. Sie ergeben so ziemlich dieselben Namen, auch die Zweiteilung des Geschlechtes ist wohl erkennbar. Aber was darüber, ist unzulänglich. Soweit nun Bucelini inbetracht kommt, ist aus seinen 4 Folianten bei näherem Zusehen ersichtlich, daß er völlig unkritisch bei Bearbeitung seiner Tafeln verfuhr, insofern, als ihm z. B. bei ehelichen Verbindungen zwischen Geschlechtern auf der einen Tafel der Name des einen Teils bekannt ist, auf der andern Tafel nicht und auf einer dritten fehlt jede Andeutung von verwandtschaftlichen Beziehungen. Man mache nur Stichproben aus den Artikeln Schellenberg, Ellerbach und Isenburg! Auch Rotenstein, Heimhoffen, Königseck werden dies beweisen. Also Bc. ist nicht zuverlässig; ebensowenig ist es die Stammtafel des Bearbeiters, die aber auch nur jene Isenburger überhaupt bringen will, die aus den Urkunden hervortreten. Im einzelnen ergeben sich nun folgende Vergleichspunkte: der geschichtlich bekannte Stammvater des Geschlechts ist übereinstimmend vorgetragen. Dann aber hat Bc. eine Leere von 1208 bis 1348, die urkundlich wohl ausgefüllt ist. Gemeinsamen Grund unter den Füßen haben |
Stammtafel derer von Isenburg.
Nach den vorliegenden Urkunden bearbeitet vom Verfasser.
(Erklärung und Beziehung zu Bc. siehe bei den  
einzelnen Vertretern des Geschlechts.) 
 Heinrich I., von Eisenburg, Ritter,
 Urkunde v. 23. V. 1208
 
 ?
 
 Heinrich II., tritt 1267, 1286, 1288 auf.
 ?
 Berthold, erscheint 1294, 1298 Heinrich der Daxberger
1298, 1340
Heinrich III.
erntet Oesterreichs Dank 1340;
Schwager Friedrichs von Rotenstein
Adelheid
Gemahlin Ludwigs von Rotenstein
nach einer Stammtafel in G. G.
Bruno 1366, 1387;
Heinrich IV. Belehnung 1359, 1360
Tochtermann des Burkhard von Ellerbach.
Heinrich der V.
Amalie Truch-
sessin von
Dießenhofen
Burkhard
der Chorherr
Katharina
vereh. Kunzelmann;
 
Heinrich VI. der Verkäufer;
der Aeltere; Dorothea
von Freyberg
Vitus (Veit)
Elisabeth
v. Schellenberg
 Margaretha
1. Ulrich von Königseck
2. Georg Zwicker
Schwester?
Heinrich von Heimhoffen
Johannes
Veit Bruno Hainrich Pupelin (S. 45)[1] Heinrich der Jüngere
der Räuber
| wir erst wieder bei unserm Heinrich IV. (dort der III., der Aeltere, bezeichnet), bei uns 1360, dort 1392 auftretend, bei beiden ein Tochtermann der Ellerbach. Der Ausdruck der „Aeltere“ und der „Jüngere“ tritt in den Urkunden erst im Schlußakt des Geschlechtes auf, und ist hier ein wichtiges Unterscheidungsmal, das Groß wie Baumann übersehen und hiedurch mitgeholfen haben, die Eisenburg in den Ruf eines Raubnestes zu bringen. Unser Heinrich III. ist der Schwager des Rotenstein. Dort ists ein Heinrich unbekannter Herkunft, dem wir kecklich den ihm gebührenden Platz einräumen dürfen. Sein Vater ist bei uns Berthold. Bei Bc. haben wir aber nunmehr einen Heinrich und Bruno als Vorgänger, die wir in die Seitenlinie setzten, da sie in den Dokumenten deutlich als die Daxberger, die Vettern, unterschieden sind. Wollen wir sie, bis wir eines bessern belehrt werden, auch dort belassen. Bleibt noch der Bucelinische Konrad. Er ist an dieser Stelle für uns unbestimmbar. Hingegen spukt um 1440 in allen gedruckten Quellen ein Konrad, dem wir ebenfalls kein Ruheplätzchen gönnen können.

Von obigem Treffpunkt Heinrich IV. (III.) vorwärts ergeben sich weitere nennenswerte Verschiedenheiten. Zwar hat unser Heinrich V. mit dem dortigen IV. die Gemahlin und die in die Oeffentlichkeit gedrungenen Namen der Geschwister gemein. Aber dann folgt ein unlösbarer Zwiespalt: Unser Heinrich VI., der Aeltere, der Verkäufer der Herrschaft, dort der V., hat unzweifelhaft einen Bruder Veit, der dazu nicht im Verborgenen blüht, sondern viel von sich reden macht – dort ist er zweifelhafter Abkunft. Sodann hat unser Veit unzweifelhaft einen Sohn, unsern Heinrich den Jungen, der als Sohn eines verganteten Vaters sich durch Strauchrittertum über die Armseligkeiten des Lebens hinwegzuhelfen bemüht. Endlich hat unser Heinrich VI. vier Söhne, in einem Vertrag unzweifelhaft genannt, während die Kinder des dortigen gleichbedeutenden 5. Heinrich ganz anders im Taufbuch stehen. Wer löst den Zwiespalt? Halten wir uns vorerst an die folgenden Namen!

Heinrich I. (um 1208)
Er verspricht gemeinsam mit Werner von Erolzheim am 23. V. 1208 das Vogtrecht über die Kloster-Ochsenhausenschen Leute zu Aichenberg, Erolzheim, Bonlanden, Beuren, Waltenhofen, Kirchdorf „wie gebührlich“ oder „wie innen steht“ zu üben (G. J. 457; W. U. II. 368). Das ist aber auch alles, was wir von ihm wissen. Ob ein Zeuge „Hainrich de Ysenburg“ bei der Schenkung des Grafen Hohenburg i. J. 1237 an das neu errichtete Kloster Kirchberg mit ihm ein und derselbe ist, ist | nach Groß unwahrscheinlich, da letzterer Heinrich als nach O.-A. Horb gehörig „bestimmt“ sei, wobei wir aber infolge der räumlichen Nähe der Angelegenheit doch noch ein Fragezeichen anbringen möchten (W. U. II. 387). Als erste Urkunde dürfte die von 1208 vollinhaltlich am Platze sein, da sie anscheinend die älteste ist, die von Eisenburg berichtet:
Ich Werntz von Eroltzhain unnd ich Hainrich von Ysenburg bekennen offennlich das unns die erberen gaistlichen luet, der bropst und convent zur Ochssenhusen, uff huett grundtlichen zoeigt unnd bericht hand, wie wir die vogtrecht soellen halten an iren guoten zuo Aichenberg, Eroltzhain, Bonlanden, Buerren, Waltenhouen unnd zuo Kirchdorff. Darumb so versprechen wir by unsern eren, das wir unnd all unser nachkommen an allen bemelten gotzhuff guoten die unns vogtrecht geben kain wyter gerechtigkait soellen haben, dann allein die bedingten guelt unnd dienst, so unns als angenommen voegten von schirms wegen volgen, und wann unns die werdent ierlich, sollen die guot und luet unns wyter gants kain gerechtigkait, gehorsammi noch pflicht me schuldig sin. Unnd wir soellen si truewlichen von solicher guelt wegen schirmen; dach soellen wir unns der guot unnd luet wider bropst convent unnd ir nachkommen weder zuo recht noch sust nymmer annemen zu schirmen; dann si ir recht herren unnd voegt sind. Unnd wir moegen unnser recht wol verkouffen. Doch soellen die so das kouffen ouch halten wie hierinn staut. Wa aber wir, unnser erben, nachkommen, oder die so unnser recht koufft hetten, die guot unnd luet alle, an obbemelten enden gelegen, annders dann do geschrieben ist hielten, die guot wider das gotzhuss unnd sin besitzer ze schirmen unnderständen, oder wyter pflicht dann die blossue guelt wie oblut von in zuo suochen unnderstuenden, so soellen die vogtrecht alle ledig sin. Unnd hat dann ein bropst unnd all sin nachkommen gants recht unnd gewalt, alle vogtrecht so wir uß allen des Gotzhuss Ochssenhusen guoten haben unns abzekinden unnd den schirm unnd vogtrecht wieder an sich zuo niemen. Unnd wann unns soellich abkuendung durch rechtlich ersuochen oder in annder weg beschicht, soellen wir, all unser nachkommen, oder die so unnser recht von unns koufft hetten, by unnsern eren der guot unnd aller recht so wir daruß hand muessig stan, da fuer unns unnd all unnser erben unnd nachkommen kain lengi der zit noch kain lang innhaben noch besitzen nymmer friden noch schirmen soll.
Des alles zur warhait haben wir baid unnser aigen insigel gehenkt an disen brief, der geben ist uff fritag vor dem pfingsttag, als man zahlt von der burt Christi zwoelfhundert unnd acht iar.

(Nach einem vom Kloster Salmansweiler „Uff Sampstag den hailgen Pfingstabent 1489“ ausgestellten Vidimus.) (W. U. II. 368)


Heinrich II. (um 1267)
Er stellt sich als Hainricus de Isinburc am 27. XI. 1267 vor; da der Edle Berthold von Nitin (Kptl. O 157 liest wohl richtiger Nifin–Neiffen) an Bruder Jakob, den Präzeptor des St.–Antonier–Hospitals, ein Hof in „Harde“ verkauft. Weitere Zeugen sind bei dieser Handlung Vapitor miles de Marstettin, Conradus miles de Rotte, Wernherus miles de Nattinhusin, Conradus de Haimertingen u.a. (Sti. 231. 1). Derselbe Heinrich |


Älteste vorhandene Urkunde aus dem Jahre 1267. (Siegel abgeschnitten) Sti. 231. I.
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Links: Ältestes vorhandenes Siegel der Isenburg aus dem Jahre 1286. Sti. 66. 2.
| verzichtet am 11. Sept. 1286 in Oppido Memmingen als Hainricus miles de Ysenburch zu Gunsten des Abts und Konvents zu Weingarten auf ein Gütlein zu „Stainhain" (Sti 66. 2 Original mit ältestem Sigel der Isenburg).

Er ist es auch, der als Lehensträger des „Gotteshauses“ Kempten (er besaß je 3 Höfe in Steinheim und Amendingen von dort zu Lehen) von den Chronisten jedenfalls irrtümlich als „Dienstmann“ dieses Klosters bezeichnet wird. Es handelte sich um den Kampf gegen den Abt von St. Gallen. G. A. II. 512 berichtet darüber:

Kaiser Rudolf lebte seit langer Zeit mit dem Abt von St. Gallen, Wilhelm von Montfort, in Feindschaft und erklärte ihn schließlich 1288 für abgesetzt, indem er zugleich dessen Abtei dem Kempter Abt Konrad von Gundelfingen übertrug und denselben bewog, Gewalt zu ergreifen, um sich in St. Gallen Raum und Anerkennung zu verschaffen. Abt Konrad bot die Lehensmannen und Dienstleute des Stifts Kempten: die von Werdenstein, Stein, Wagegg, Mühlegg, Mauerstetten, Langenegg, Liebentann, Hirschberg, Eisenburg, Heimertingen, Leubas, Ermengerst, Rauns, Westerried, die Edelknechte Rorer und Bumann auf und vereinigte diese Macht mit der des Königs. Dabei waren noch die Herren von Trauchberg und Neidegg. Anfangs nahm der Krieg einen günstigen Verlauf. Zuerst brachten die Verbündeten Neu-Ravensburg und allen Besitz des Klosters diesseits des Bodensees in ihre Gewalt. Jenseits des Sees ergaben sich Stadt und Stift St. Gallen ohne Schwertstreich; aber die Festen des Stifts verteidigten sich. Die Burg Klanx im Appenzeller Lande wurde erst nach 6 Wochen durch Verrat genommen; dann Wildberg durch Beschießen mit Wurfzeug und Untergraben der Mauern. Vor der starken Feste Iberg nahmen die Edlen Heinrich von Trauchberg und Rudolf von Neidegg, sowie die Kempter Mannen Berthold von Hirschdorf, Marschall Heinrich von Wagegg, Heinrich von Eisenburg, Berthold und Heinrich, gen. Paier von Heimertingen, u. a. an Schlachtrossen und Barschaft Schaden. Aber die Feste wurde wie Wildberg bezwungen. G. K. I. 108 erzählt die Begebenheit ähnlich, ohne aber des Eisenburgers zu erwähnen.

Berthold (um 1294)
Das Kloster Kempten war durch diese Unternehmung in große Schuldenlast gestürzt worden, welche es durch zahlreiche Verkäufe auszugleichen suchte. So erwarb unser Berthold i. J. 1294 die Burg Marstetten mit „Leuthen, mit Gütern, mit Bruggen, mit Zöllen, mit Mühlinnen, mit Mühlstatten, | mit Holz, mit Veldt, mit Aeckern, mit Wiesen, mit Wässer, mit Fischen, mit Bäumen, mit Rechten um 450 Pfund Mark löthigen Silbers und Kempter Gewäges“ (G. I. 308, auch auch Kr. 1833.29;G. K. 110; G. A. II. 512). Kaiser Rudolf hatte die Burg 1281 dem Stifte zum Geschenk gemacht. Berthold aber trug die Burg sofort wieder zu Lehen auf, wobei als Zeugen wirkten: „Ritter Albrecht und Hugo von Röthenberg, Volckmar von Liebentann, Ludwig von Westerried, Heinrich von Lautrach, Schenk v. d. Stein, Hiltprand Ber, Heinrich v. d. Reuß, Johann und Götz die Röhrer, Albrecht der Ammann v. Kempten, Rudolf der Münzer, Conrad der Mezgermeister und andere ehrsame Leuth“. Lange können die Eisenburger nicht im Besitze Marstettens gewesen sein; denn schon 1351 berichtet H. R. I. 95, daß die Ritter Berthold, Ulrich und Eberhard, Gebrüder von Königsegg, Burg und Feste Marstetten, die Lehen ist von Kempten, mit Gütern, Dörfern, Weilern, Höfen, Huben, Sölden, mit Kirchensätzen von Aitrach, zween Höfen von Aichstätten, die Vogtei zu Tannheim usw. um 4500 Pfund Heller von den Pflegern des minderjährigen Edlen Friedrich von Lachen, den Herren Wolfgang und Johann von Stein und Klingenstein und den Brüdern Hartmuth und Heinrich von Barthelstein und Krauchenwies erkauft hätten. Ein anderer Teil der Herrschaft Marstetten befand sich dazumal in den Händen derer von Schellenberg und Ellerbach (G. L. 266). Diese ehemalige Grafschaft Marstetten spielt im 2. Teil unserer Geschichte als Ursache vieler Verwicklungen eine derart große Rolle, daß es gut sein dürfte, hier, bei ihrem ersten Auftreten etwas näher auf die Ursache einzugehen, umso mehr als in verschiedenen geschichtlichen Werken hierüber etwas unklare Anschauungen zutage treten. Insbesondere ist es der sonst ganz verdienstvolle „Gründliche Bericht“, der geradezu ein neues Marstetten entdecken zu müssen sich verpflichtet fühlt um anscheinend alles in Einklang zu bringen, und dieses auch gleich in seiner Karte bei Weißenhorn bucht. Baumanns Verdienst ist es (G. A.) diesen frommen Betrug aufgedeckt zu haben. Wir werden darauf kommen. In unserer Zeit (1294) war die alte Gaugrafschaft des Iller- und Nibelgaues längst zerfallen, schon mit Emporkommen der schwäbischen Herzöge. Marstetten war jedenfalls eine uralte Mark-Grenzstätte gewesen, wie Baumann vermutet, während es Eggmann lieber (vielleicht aus Lokalpatriotismus) mit Malstätte übersetzt und in Marstetten den Sitz des Gaugrafen erblickt, zum mindesten dessen Gerichtsstätte. Wie dem auch sei: die Trümmer der Burg deuten auf ein mächtiges Haus, und als um 1259 der Graf Gottfried von | Marstetten ohne männlichen Nachkommen stirbt, erbt der Gemahl seiner einzigen Tochter Juta, Berthold von Neifen, der schon am 2. II. 1239 sich als Graf von Marstetten unterzeichnete, die Hauptmasse des Nachlasses, während Marstetten selbst als erledigtes Reichslehen 1281 an Kempten vergabt wird (s. o.). Das neue Grafengeschlecht von Marstetten, die Herren von Neifen, erlosch 1342, und der gesamte Besitzstand (?) kam mit des letzten Berthold einziger Tochter Anna an den Herzog Friedrich von Bayern-Landshut († 1393). Doch können es nurmehr kärgliche Reste der einstmaligen Grafschaft gewesen sein, das Landgericht und zerstreute Mannlehen wie Eschach, Rotis, Witzenberg. Die Marstettener treten von nun an als einfache „Herren“ auf. – Wo sind die Grafenrechte hingekommen?

Das Zollrecht „von der Bruck zu Kempten bis zu Jener zu Kellmünz, schon 1397 von Wenzel konfirmirt“ wird mit andern Gerechtsamen der Herrschaft Marstetten 1406, 1413, 1446 von den Kaisern Ruprecht, Sigmund und Friedrich bestätigt. Auch die Reichsstadt Memmingen verglich sich mit den Freiherrn von Marstetten wegen des Zolls zu Lautrach, Arlach und Egelsee. Desungeachtet muß es hiewegen damals mancherlei Streitigkeiten gegeben haben. Denn G. J., der dies entnommen ist, berichtet S. 311, daß ein Herr von Marstetten einen Ritter von Eisenburg gefänglich eingezogen und in seine Burg gelegt habe, bis Auslösung erfolgte (leider ohne Angabe des Jahres).

Das Jagdrecht

(der Wildbann) ging im größten Teil der Grafschaft an die eingesessenen Grundherrn und reichsfreien Stadtbürger über, und so entstand

„die freie Pirs aus dem Booser Hart“,
die anfangs von Aitrach bis gen Kirchberg, von Wolfertschwenden bis gen Illereichen, von Haslach bis gen Sontheim sich erstreckte, im Laufe des 15. Jahrhunderts aber einen bedeutenden Teil ihres Gebietes nach und nach verlor und seitdem als scharf begrenzte „freie Birsch auf dem Booser Hart“ nördlich bis gegen Babenhausen, östlich bis an die Günz, westlich bis an die Iller, gegen Süden aber bis an die St. Nikolauskapelle bei Sontheim, an die dortige Bildsäule an der Schwelk, bis Gottenau, Hawangen, Aymühle, Herbishofen, Hetzlinshofen, Dietrichsried, die äußerste Woringer Einöde, die Kardorfer Felder und an die Iller bei Kardorf reichte (G. A. II. 124). Dieses „Boßerhard" wird uns noch beschäftigen. Solcher Freiharte, freier Pirschen gab es nach Gr. B. im alten Schwaben 13. Die uns berührende | ist darnach die 12. Ihr Begriff wird daselbst also umschrieben: „Die Bürß betreffend, ist so viel wohl richtig und ohndisputirlich, daß selbige nichts anders bedeute, als die Freye Bürsch ubi Silvae sunt publicae seu communes … oder wie sie Jacob Otto beschreybet: Freye Pürsch ist ein freyer Gewalt an solchen Orthen und Enden, da das Wildbret nicht gebannt und deswegen einem jeden zu jagen frey stehet und von dem Forst Bezürken durch Marckungen unterschieden sind.“ Aehnlich definiert Hermann Fischer in seinem Schwäbischen Wörterbuch I 1113 „in dem die Jagd freisteht und das (= freie Birsch-Gebiet) von dem Forstbezirk durch Markungen unterschieden ist“.
Das Geleitrecht endlich, und die hohe Gerichtsbarkeit

des ehemaligen Gaugrafen wurden strittig und werden uns zu gegebener Zeit in Anspruch nehmen. Kehren wir wieder zu unserm Berthold von Isenburg zurück. I. J. 1298 veräußert er ein praedium (Gut) in Steinheim an das Kloster Roth (G. M).

Im gleichen Jahre tritt im Archiv Buxheim ein Heinrich von Isenburg auf, den wir jedenfalls als Begründer der

Daxberger Linie

betrachten müssen. Von ihm ist dort irrtümlich behauptet, daß sein Vater Pupelin Eisenburg durch eine Ellerbachsche Erbtochter erheiratet habe. „Dann die von Ellerbach hatten in der Gegend ihre Güter.“ Es dürfte diese augenscheinliche Irrnis den i. J.1797 erschienenen Zusätzen zur Quelle L entstammen. G. M. 564 berichtet nun im gleichen Jahre, daß die Domini de Dachsperg 2 Güter in „Dikerishusen" an das Kloster Roth verkaufen. Weil wir endlich später die Isenburger in Dikenreishausen mit Rechten versehen antreffen werden, müssen wir füglich annehmen, daß diese Daxberger Herren die von Eisenburg waren. Es bestanden nämlich im heutigen Daxberg anscheinend 3 Herrschaften, mindestens 3 Burgen: die Isenburg treten in Mitteldaxberg auf; nach Kptl. O. 237 weist Ritter Heinrich von Waldsee seiner Gemahlin Klara 1355 die genannte Burg Daxberg zur Nutznießung auf Lebenszeit an und tatsächlich finden wir sie bis 1362 seßhaft auf Oberdaxberg; und S. 133 a. a. O.: „Es verkauft Ital Güß von Güssenberg „an Sant Johans aubend ze Sunnwendi" 1402 seine Güter daselbst auch Burgstall, Berg und Dorf Niederdaxberg“. Für einen Eisenburger Seitenstamm wäre sohin dortselbst um diese Zeit (1298) kein Hindernis.

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Heinrich III.

Erst 1340 hören wir von diesem nächsten Isenburger. Er wird am 20. Januar d. J. von Herzog Albrecht von Oesterreich „für die treuen Dienste, die er ihm und seinen Brüdern selig getan“, mit dem Zoll zu Memmingen als rechtem Lehen begabt: „Geben zu Wien, am Pfingsttag vor St. Agnesentag“ (G. A. II. 512; B. R. VII. 270). Am „Mittichen vor Lichtmezz“ (31. Jan.) 1341 erhält er weiters noch die Zins- oder „recht Mannslehen“ zu Memmingen und Kempten zu rechtem Mannslehen, die er (Albrecht von Oesterreich) von dem „Walse“ gekauft. Heinrich ist hier das ehrende „seinem getreuen Heinrich von Eysenburg“ zugelegt (B. R. VII. 298). Um diesen österreichischen Dank zu verstehen, müssen wir uns erinnern, daß die Landschaft inzwischen in schweren Kämpfen gelegen war, äußern und innern. Rudolfs des Habsburgers Sohn Albrecht hatte nach seinem Sieg über den Nassauer bei Göllheim 1298, zu welchem Siege ihm die schwäbischen Stände verholfen, den Dank hiefür bald vergessen, verjährte Reichslehen eingezogen und sich mit dem Plane getragen, Schweiz und Schwaben zu einem Erbfürstentum zu vereinigen. Die meuchlerische Hand seines Neffen Johann von Schwaben setze diesem Ziele ein Ende. Doch kam der Friede keineswegs. Sein Sohn, der schöne Friedrich, und dessen Bruder Leopold überzogen Bayern mit Krieg, andrer Ursachen halber. Als es dann gar noch um die Krone galt, spaltete sich Schwaben in zwei Parteien. Die stärkere, der Adel, hielt es mit Habsburg, während die Städte zu Ludwig halfen. Auch als diesem 1347 in Karl IV. infolge des über ihn verhängten Kirchenbannes ein Gegenkönig erwuchs, war es so. Die Eisenburger hatten anscheinend ihre ganze Kraft für das Erzhaus eingesetzt – darum der obgemeldete Dank für treue Dienste.

Was nun die Walse’, auch Waltse’, richtig Waldsee’schen Güter anbelangt, so ist hier zu erinnern, daß Ritter Heinrich von Waldsee in unserer Gegend reich begütert war und seine Gemahlin Klara, Schenkin von Winterstetten, nach seinem Tode selbe nach und nach veräußerte. Nach Vchz. I. 247 standen die Waldsee seit Jahren in Oesterreichischen Diensten, zogen schließlich ganz nach Oesterreich und verkauften am 7. II. 1331 ihre Besitzungen Waldsee, Neuwaldsee, Warthausen, Schweinhausen, Laupheim, Eberhardzell, Schwarzach an Herzog Albrecht und Otto von Oesterreich um 11000 Mark Silber, während die Winterstetten (Vchz. I. 54. 60. 97 u. ff.) und zwar Friedrich von Tanne mit der Herrschaft Winterstetten das Schenkenamt, Eberhard von Tanne mit der Herrschaft Waldburg das Truchsessenamt für Schwaben 1218 nach Aussterben des ursprünglichen | Hauses Waldburg verliehen erhielten und sich nummehr darnach benannten. Auch hievon werden wir noch hören; nämlich 1359 tritt
Heinrich IV.
auf, deutlich kenntlich gemacht an dem fortwährenden Zusatz „dem Jungen“, oder „des alten Herrn Heinrich selig Sohn“, auch daran, daß er i. J. 1360 von dem Landvogt Herzog Friedrich von Teckh am 6. April d. J. mit den Lehen, welche der selige Herzog Albrecht von dem von Waldsee gekauft hatte, neu belehnt wird (G. A. II. 512 und B. R. IX. 11), was bei jedem Abgange eines Lehensträgers zu geschehen hatte. In einer gleich zu erwähnenden Urkunde erscheint er als „Hanß dem Jungen von Ißenburg, Hrn. Hainrich Säligen Sohn von Ißenburg, des Ritters“, nämlich in einer Copia eines Kaufsbriefes im A. T. Das ist jedenfalls ein Lese- und Schreibversehen, vielleicht aus dem vielgebrauchten „Heinz“ des Originals. Wenigstens wäre sonst das Unterscheidungsmal „dem Jungen“ im Gegensatz zum alten Heinrich nicht so recht am Platze. Auch heißt es in der „Registratura" des genannten Archivs richtig „Heinrich". – In G. M. 157, Ka 344 und G. I. 453 findet sich nun zum Jahre 1359 gleichlautend der Satz, daß Klara von Winterstetten, ihre Eisenburgischen Güter verkaufte. Ohne daß gesagt ist, worin dieselben bestanden. Vielleicht deutet obige Urkundenabschrift darauf hin. In derselben ist nämlich der Verkauf des Zehenten in Trunkelsberg verbrieft: „Ich, Clara die Schenckin Wyland Herrn Hainrich von Walse Säligen deß Ritters Eliche Hußfrowe, Ich Frid: vnd Ich Ulrich von Walse, Ir Son, Verkünden und verziehen offentlich mit disem brieff vor allen den, die ihn ansehend, lesent oder hörrent lesen, für Vns, vnd für alle vnser Erben, daß wir willenlich, mit wol verdachtem mut, nach rat erbr (ehrbarer) wyser lüt, vnser gueter freünd recht vnd redlich Verkauffent haben gebn, Hanß dem Jungen von Ißenburg etc. vnd allen sinen Erben vnser Zehenden ze Trunklsperg der gaut vßer dem Buhoff daselbn den Hanß Nägellin heut ze tag buet, vnd mit namen was wir Zehenden daselben ze Trunkensperg gehebt haben, mit allen nuzen und rechten, gewonheiten vnd genießen, die darzue vnd daran hörent vnd gehören sint, von gewonhait oder von recht Er sye klein oder groß ob erd, vnder erd, besüchtz vnd vnbesüchtz, zu rechten aygen vnd fur ein recht aygen vmb achzig pfund guter vnd geber haller … vnd habn in ach ze beßerer sicherheit zu vns vnd vnserer Erben ze rechten geweren gesezt auch nach Lands recht vnd nach aigens recht, die Erbar Lüt den Yteln (Ital) von Eroltzhain Ritter, Brunen von Eroltzhain sinen Bruder, vnd werntzen | von Eroltzhain iren Vettern … an Sant Vlrich tag da man zalt von Christi Geburt dreyzehenhundert Jar vnd in dem neünden und fümpfzigsten Jar.“ – Jedenfalls sind unter diesen „Zehenden" Zehentgüter zu verstehen, da sonst der Beisatz „mit allen Gewohnheiten, Nutznießungen, Rechten, ob und unter Erd“ usw. nicht recht verständlich wäre.

Noch weiters ist der vierte vom dritten Heinrich zu unterscheiden durch die bei letzterem 1340 und 1350 (Sti. 61. 2 und 78. 6.) betonte Schwägerschaft mit Friedrich von Rotenstein, „min sweßt man“, dem am 13. X. 1340 an Stelle seiner Heimsteuer ein Pfund Konstanzer Münz „ob des Wasers Gut in Holzgünz“, das dem von Rotenstein gehört, versetzt wird, während am Sonntag vor Matthäi desselben Jahres (17. Sept.) in Holzgünz Grenzbegehung („Undergang“) statthat zwischen den Isenburg und Rotenstein einerseits, dem Spital andrerseits, wobei sich ergab, daß dem Spital alle Güter zugehören mit Ausnahme eines einzigen „Ackers“ bei dem Eichstock, welcher dem Heinrich von Eisenburg eigen ist. Wie sich ein Jahrhundert später erweist, ist auch dieser „Acker“ ein Gut.

Der vierte Heinrich hingegen ist ein Tochtermann des Burkhard von Ellerbach. Wir betonen dies so sehr, weil Groß beide Heinriche eine „Personalunion“ sein und den dritten Heinrich um 1360 sterben läßt, während um 1352 anstelle des noch unmündigen vierten Heinrich, dessen Vater kurz vorher gestorben zu sein scheint, sein Vetter Heinrich von Isenburg, genannt der Daxberger, dem Jakob Linprecht zu Memmingen das Salzgeld aus dem Salzzolle dortselbst verleiht, welches Zollrecht ebenfalls, wie gesagt, dem dem seligen Vetter Heinrich (unserm dritten) gewordenen österreichischen Danke entstamme (B. R. VIII. 249).

Unser vierter Heinrich, jedenfalls kurz vor 1359 volljährig geworden, tut am St. Veitstage 1361 (15. VI.) dem Prior und Konvent des Gotteshauses zu Memmingen St. Augustinerordens die Gnade und Liebe, ein Gut zu Amendingen, das um 94 Pfund Heller von Hans und Kunz Zehender, Bürgern zu Memmingen, dem Gotteshaus verkauft wurde, von dieser Lehenschaft zu befreien und in ein Zinslehen zu verwandeln, das von Kunz Scholl bebaut wurde und von ihm zu Lehen rührte (Sta 363. 7). Am 5. X. 1363 bekennt Uly Berchthold, Bürger zu Liukirch (Leutkirch), daß ihm Heinrich von Eisenburg den Teil des Salzzolles zu Memmingen, den bisher Liuprecht innehatte, gemeinschaftlich mit diesem verliehen habe (B. R. IX. 89, G. A. II. 512). Endlich am Montag nach St. Katharinentag desselben Jahres (27. Nov.) belehnt Heinrich von Eisenburg Oswald den Huter, Bürger zu Memmingen, mit dem Gut Vilibach (bei

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: andernteis
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  1. (Stammtafel): lies (S. 45) - siehe Korrektur Seite 249