Etwas über das Correcturwesen

Textdaten
Autor: unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Etwas über das Correcturwesen
Untertitel:
aus: Bibliopolisches Jahrbuch für 1841. Fünfter Jahrgang. S. 65–88
Herausgeber: [Johann Jacob Weber, Carl Berendt Lorck]
Auflage:
Entstehungsdatum: 1841
Erscheinungsdatum: 1841
Verlag: J. J. Weber
Drucker: B. G. Teubner
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google = Commons
Kurzbeschreibung: Überblick über Arbeitsweise, Eigenschaften und Aufgaben eines Korrektors in der Buchdruckerei; mit übersetzten Auszügen aus Hansards Typographia (Internet Archive), seinerseits übernommen aus Stowers Printer’s Grammar.
Eintrag in der GND: [1]
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


Etwas
über das
Correcturwesen.




[handschriftlich:] von meinem Vater

Etwas
über das Correcturwesen.




Einer der ersten Ansprüche, die das Publicum in unseren Tagen an die äussere Erscheinung eines Buches macht, betrifft – neben Feinheit, Weisse und Festigkeit des Papieres, gefälliger Form und Schärfe der Typen, sowie Kraft, Reinheit und gleichmässiger Schwärze des Druckes – hauptsächlich die Correctheit, d. i. die Forderung, dass dasselbe möglichst frei von Fehlern sei. Je mehr heute, in Folge der stets vorwärts schreitenden Schul- und intellectuellen Bildung, sich Kenntnisse jeder Art allgemeiner verbreiten, desto mehr tritt auch die Nothwendigkeit eines fehlerfreien Druckes hervor, eben weil das Gegentheil jetzt allgemeiner bemerkt und für den Leser störender wird, während in früheren Zeiten, bei einer minder allgemeinen Verbreitung von Kenntnissen und in Folge dessen weit geringeren Ansprüchen an die Erzeugnisse der Presse, auch auf deren sprachliche und orthographische Unvollkommenheiten, wenigstens vom grösseren Publicum minder geachtet wurde.

Mehr noch als dem Publicum, muss aber dem Schriftsteller, dem Schöpfer eines Werkes, daran gelegen sein, dass das von ihm Niedergeschriebene, die Frucht seiner Anstrengung, durch den Druck treu wiedergegeben werde, dass nicht sinnentstellende Unrichtigkeiten den Zweck und die Wirkung seines Werkes stören und ihm die Freude an seinem Kinde trüben.

Endlich werden auch Verleger und Buchdrucker grossen Werth darauf legen, dass die von ihnen zu emanirenden Werke nicht mit verunstaltenden Fehlern im Publicum erscheinen; namentlich werden die Letzteren den Ruf ihrer Officinen nicht allein durch schönen, sondern auch durch correcten Druck zu gründen oder zu erhalten suchen, eingedenk, dass lange Druckfehlerverzeichnisse ihren Erzeugnissen nicht zur Zierde gereichen.

Aber wie oft lebt der Verfasser einer Schrift entfernt vom Druckorte, und die Eile des Druckes gestattet nicht, ihm die Correcturbogen zu eigner Durchsicht zu senden; wie oft auch mangelt ihm die nöthige Musse, sein im Drange des Berufes entstandenes Werk selbst zu prüfen; wie oft endlich geht ihm beides, Neigung und Zeit, ab, sich mit der minutiösen Arbeit einer genauen Durchgehung der Correcturen zu befassen!

Es ist daher nothwendig, dieses Geschäft Personen zu übertragen, die einerseits im Besitze von hinreichenden Sprach- und Sachkenntnissen sind, um theils die durch den Satz entstandenen Fehler, die Mängel in der Orthographie, Interpunction etc. zu verbessern, deren Berichtigung der Verfasser selbst immer voraussetzt, theils aber auch vorkommenden Irrthümern des Manuscriptes abzuhelfen oder nach Umständen den Verfasser aufmerksam darauf zu machen. Selten ist ein Manuscript so sorgfältig niedergeschrieben, dass es ohne alle Berichtigung abgedruckt werden könnte; gar oft findet der Corrector, ausser in der Orthographie und der Interpunction, auch in der Wortfolge und selbst in der Wahl der Worte Nachhülfe nöthig, ja nicht selten kommt er in die Verlegenheit, Lücken, Auslassungen, Anakolutha etc. im Manuscripte entfernter Verfasser nach eigener Conjectur ergänzen zu müssen.[1] Manche Handschriften wiederum sind an sich selbst so unleserlich, oder sie sind so flüchtig entworfen, dass bei der ersten Bekanntschaft mit denselben nicht wenig Anstrengung dazu gehört, sie zu enträthseln, besonders aber vorkommende Namen etc. mit Sicherheit zu lesen. Studium der Schriftzüge, Vergleichung der unleserlichen Buchstaben mit den gleichen Zügen in anderen Wörtern, Geduld und Ausdauer sind hier die einzigen Mittel, zum Ziele zu kommen.

Andererseits ist es aber auch wünschenswerth, dass ein Corrector mit den Eigenthümlichkeiten der Typographie, der Technik des Schriftsatzes, der Abstufung der Typengattungen, dem verschiedenen Charakter und Schnitte derselben etc. nicht unbekannt sei, damit er desto leichter die hier unterlaufenden Unregelmässigkeiten aufzufinden vermöge. Wer mit diesem Fache vertraut ist, wird, um hier nur Ein Beispiel anzuführen, bald auffinden, wo ein Buchstabe oder Zeichen aus einer anderen Schriftgattung sich in ein Wort eingeschlichen hat. Ein einziger fremdartiger Buchstabe ist im Stande, die Symmetrie, das gefällige Ansehen eines Wortes zu stören; das ungeübte Auge empfindet jedenfalls auch die Unregelmässigkeit und fühlt sich dadurch beleidigt, vermag aber oft nicht den Fehler zu entdecken, der nur dem darauf geübten offen liegt. Es ist in der besten Officin nicht ganz zu vermeiden, dass Buchstaben, aus Versehen oder Unachtsamkeit, unter Schriften von gleicher Höhe (Kegel), aber nicht von gleichem Schnitte oder Gusse gerathen, häufig auch wohl aus Noth, bei eintretendem Mangel der eigentlichen Schriftsorten, zu Hülfe genommen, nachher aber wieder abzusondern vergessen werden; viele Mühe kostet es oft, eine Schrift von solchen Eindringlingen zu reinigen, und lange nachher findet man, da sie dem Auge so leicht entgehen, noch dergleichen; der Corrector muss daher in solchem Falle doppelte Mühe aufwenden, um eine baldige Purification zu bewirken.

Noch manche andere Vortheile kommen dem Letzteren zu statten, wenn er mit dem typographischen Fache bekannt ist, und machen ihn geschickt, nicht nur sich selbst diese mühsame Arbeit zu erleichtern, sondern auch in einem höheren Grade nützlich zu sein; daher wäre es wünschenswerth, dass, wie in England, auch bei uns die erste Correctur mehr als bis jetzt geschieht, von Schriftsetzern besorgt würde, die neben der Vertrautheit mit ihrem Fache auch die dazu erforderlichen Schulkenntnisse besitzen. Hansard, in seinem, alle Zweige der Buchdruckerkunst mit tiefem, praktischem Blicke umfassenden Werke: „Typographia: an historical sketch of the origin and progress of the art of printing etc.“, spricht sich darüber S. 742 in folgender Weise aus: „So nothwendig es ist, dass die Correctoren Sprachkenntnisse besitzen, eben so erforderlich ist es, dass sie mit der Natur des Druckgeschäftes bekannt sind, weil sie sonst leicht in die Verlegenhet kommen, gegen die Eigenthümlichkeiten der Kunst anzustossen. Aus diesem Grunde werden dieselben in den meisten Druckereien aus den Setzern gewählt, die zu diesem Geschäfte sich eignen, und die nicht allein die Buchstabenfehler auszumerzen verstehen, sondern auch die Ungleichheiten des Satzes aufzufinden vermögen, was man von Personen nicht erwarten kann, die keine technische Kenntniss des Geschäftes besitzen.“

Wie in England, wird auch in den deutschen Officinen alles für den Druck Bestimmte in der Regel wenigstens zwei Mal corrigirt. Die erste Correctur ist zunächst bestimmt, die durch das Setzen entstandenen technischen, orthographischen und Interpunctions-Fehler auszuscheiden, worauf eine zweite oder, wo diese noch zur Purificirung im Allgemeinen erforderlich ist, eine dritte Correctur – mit welcher bei wissenschaftlichen Schriften, wenn nicht der Verfasser selbst sich derselben unterzieht, gewöhnlich Personen vom Fache beauftragt werden – mehr für die Prüfung und gleichsam Ausfeilung des Inhaltes selbst bestimmt ist.

In Bezug auf die Correctur im Allgemeinen spricht sich Hansard im angeführten Werke, im Eingange seines Abschnittes über das Correcturwesen, folgendermassen aus: „Es war stets das Hauptaugenmerk guter Buchdrucker und sollte es immer sein, auf Richtigkeit des Druckes zu sehen (to aim at accuracy), und während sie Sorge tragen, dass das, was aus ihren Pressen hervorgeht, von technischen Mängeln frei sei, müssen sie noch mehr Sorgfalt darauf wenden, wirkliche Druckfehler zu vermeiden. Das Geschäft des Corrigirens muss deshalb Personen übertragen werden, die nicht allein eine vollkommene Kenntniss ihrer Muttersprache besitzen, sondern auch einigermassen mit solchen Sprachen bekannt sind, welche öfter vorkommen, wie die lateinische, französische, italienische, griechische, hebräische (wir Deutsche fügen noch die englische hinzu), Personen, die überdies ein scharf unterscheidendes Auge haben. Das sind die Eigenschaften, mit welchen ein Corrector sowohl den Ruf seines Principals wie auch seinen eigenen erhöhen kann, denn es muss auch die Sorge der Buchhändler sein, ihre Werke durch solche Buchdrucker ausführen zu lassen, welche sie entweder selbst als tüchtige Correctoren kennen oder denen doch gebildete, mit allgemeinen Kenntnissen versehene Personen zu diesem Zwecke zu Gebote stehen. Es ist freilich zunächst Sache des Verfassers selbst, dafür zu sorgen, dass sein Buch correct erscheine, entweder indem er sein Manuscript gut und deutlich geschrieben abliefert, oder doch die Correcturbogen sorgfältig durchgeht; immer aber ist es ein grosser Vortheil, von einem tüchtigen Corrector unterstützt zu sein, welcher die Ungenauigkeiten des Verfassers in dem Gedanken wie in der Sprache zu entdecken und durch einsichtsvolle Nachhülfe zur Vollkommenheit seines Werkes beizutragen vermag.“

Es wird daher in diesem, den Gesammtinteressen des Buchhandels und der Typographie gewidmeten Jahrbuche an seinem Orte sein, für Ungeübte im Correcturwesen eine kleine Uebersicht von dem zu geben, was dabei im Allgemeinen zu beachten ist. Mit Uebergehung des hinlänglich Bekannten, wie der gewöhnlichen Correcturzeichen, die ohnehin bereits früher in diesem Werke (Jahrg. II. pg. C–CVIII.) von anderer Hand aufgeführt sind, sollen zunächst die Punkte hervorgehoben werden, welche die Symmetrie des Satzes und die Wörterabtheilung betreffen. Ist auch der Erstere, nämlich ein symmetrischer, geschmackvoller Satz, als rein technisch, mehr Sache der Druckerei, und eine genaue Controle darüber von einem damit Unbekannten nicht zu erwarten, so ist er doch für die Schönheit des Druckes eine wesentliche Bedingung und gehört mithin in den Bereich der Correctur im weiteren Sinne. In Bezug auf denselben ist aber die Aufmerksamkeit zunächst zu richten:

1) auf gleichmässige Vertheilung des Raumes zwischen den Wörtern. Bei nachlässigem Satze ist dieser oft so ungleich eingetheilt, dass die eine Hälfte einer Zeile weit, die andere dagegen viel enger gehalten, oder auch zwischen zwei Wörtern allein, im Verhältnisse zu den anderen, zu wenig Raum ist. Diese Ungleichheit entsteht zunächst dadurch, dass weniger sorgsame Setzer beim Ausschliessen (Justiren) der Zeilen, den noch vorhandenen Raum nicht auf die ganze Zeile gleichmässig vertheilen, sondern Alles zwischen einige Wörter schlagen, was freilich weniger Zeit und Mühe erfordert; oder wenn sie, wo Raum zur Einbringung von fehlenden Buchstaben gewonnen werden muss, denselben zwischen einigen Wörtern allein entnehmen, ohne den übrigen Theil der Zeile gleichmässig zusammenzurücken. Noch auffallender ist der Uebelstand, wenn Auslassungen an einer Stelle allzu gewaltsam eingezwängt werden, denn es berührt das Auge unangenehm, wenn mitten in einem splendiden Satze einige Zeilen ganz enge gehalten sind und beim Blicke auf eine solche Seite, die verletzte Symmetrie dieser das Ansehen gibt, als ob ein dunkler Schatten darüber hinschwebe. – Der Raum nach einem Punkte, Ausruf- oder Fragezeichen, wenn sie die Periode schliessen, darf aus eben diesem Grunde höchstens das Doppelte von dem betragen, der sich zwischen den anderen Wörtern befindet.
2) Beschädigte oder stumpfe Buchstaben müssen, wo sie sich finden, unterstrichen, am Rande angezeichnet und daselbst ebenfalls unterstrichen werden, um den Setzer darauf aufmerksam zu machen, dass der Buchstabe einen Fehler hat. Auf der Schriftform ist dieser weniger zu bemerken als im Abdrucke, daher solche Buchstaben, wenn nicht besonders darauf aufmerksam gemacht wird, gern übergangen werden und stehen bleiben. Finden sich dagegen
Buchstaben vor, die in andere Schriften gehören, so ist deren Anzeichnung am Rande doppelt zu unterstreichen.
3) Es ist darauf zu sehen, dass in der Wahl der Schriftgattungen zu Ueberschriften (Rubriken) das richtige Verhältniss beobachtet und dieses in jedem Werke gleichmässig durchgeführt werde, was besonders da, wo mehrfache Unter-Rubriken vorkommen, wesentlich ist. Zu diesem Behufe muss man die Aushänge- oder wenigstens die Correcturbogen des bereits Gelesenen zur Hand haben, um sie in zweifelhaften Fällen vergleichen zu können. Hierbei kommt dem Corrector die Kenntniss von den verschiedenen Schriftgattungen, deren Abstufung gegen einander und dem verschiedenen Charakter sowie von ihrer Benennung sehr zu statten und setzt ihn in den Stand, sich dem Setzer leicht verständlich zu machen.
4) Wo mehrfache Unterabtheilungen des Textes durch verschiedenartiges Einrücken (Einziehen) der Zeilen oder durch veränderte Schriftarten angegeben werden sollen, wie z. B. in grammatikalischen, lateinischen etc. Schriften, da ist die relative Gleichheit derselben unter sich ebenfalls zu prüfen.
5) Ausgangszeilen eines Satzes, die nur ein kleines Wort oder gar nur eine Sylbe enthalten, sind nicht zu dulden, sondern müssen vom Setzer, nach dem technischen Ausdrucke, eingebracht, d. i. in die vorige Zeile eingerückt werden. Der nöthige Raum dazu darf aber nicht durch zu merkliches Zusammendrängen der letzteren, sondern nur durch allmäliges Umlaufenlassen und Engerhalten mehrerer Zeilen gewonnen werden.
6) Die Ausgangszeile eines Satzes darf nicht auf eine neue Seite übergehen, was man eine verlorene Zeile (veraltet Diebszeile oder Hurkind) nennt. Schliesst der Satz einen Abschnitt, folgt eine Rubrik, ein Abtheilungsstrich etc., so sind, Nothfälle ausgenommen, auch zwei Zeilen, die auf die folgende Seite übergehen, nicht hinlänglich, es müssen wenigstens drei stehen. Auch ist
bei splendidem Drucke oder in Prachtwerken darauf zu sehen, dass nicht die Anfangszeile eines Satzes an das Ende der Columne zu stehen kommt, was ebenfalls gegen den guten Geschmack ist.

In Bezug auf die Theilung der Wörter mögen nachstehende Punkte, welche, obwohl theils bekannt, theils sich von selbst verstehend, dennoch nicht immer beachtet werden, hier eine Stelle finden:

1) Die Theilung kleiner, aus nur zwei Buchstaben bestehender Endsylben, wie: dassel-be, Pfer-de, hier-in, sowie kleiner Wörter überhaupt, z. B. Wo-che, Le-ben, Gü-ter, al-len etc. ist in der Regel nicht zu dulden, so wenig wie die Theilung von Wörtern, in welchen die erste Sylbe mit einem Selbstlaute schliesst und die folgende mit einem solchen anfängt, z. B. Bau-ern, verschlei-ern, hero-isch; eher kann, bei den Zeitwörtern, die Sylben be- und ge- abzutheilen nachgelassen werden, z. B. be-erben (jedenfalls besser als beer-ben), be-obachten, ge-antwortet etc., wiewohl auch deren Trennung besser ganz vermieden wird. Ein doppelter Fehler würde es aber sein, wenn man Theilungen zulassen wollte wie bau-en, Gräu-el, schrei-en, theu-er, Nati-on etc., einmal wegen der Kleinheit der letzten Sylbe, sodann wegen der Trennung der Selbstlauter.
2) Zusammengesetzte Wörter sind immer so zu theilen, dass die einzelnen Begriffe, aus denen sie bestehen, auch zusammenbleiben, besonders dann, wenn diese Wörter aus kleinen Sylben bestehen, z. B. See-bade-anstalt. Es würde den Geschmack beleidigen und das Wort undeutlich machen, wenn man theilen wollte: Seeba-deanstalt oder Seebadean-stalt, vieler-wähnt, Bauin-spector, Gar-deofficier oder Gardeof-ficier, Landesin-teresse, Massre-gel u. s. w. – Auch ist auf die richtige Theilung der Wörter aus fremden Sprachen und deren Eigennamen zu sehen, wie: Helles-pont, Mon-archie, Pan-orama, Syn-ode, How-ard, Mac-inthosh, Phil-adelphia u. s. w.
3) Mehrfach zusammengesetzte Wörter sind des leichteren Ueberblickes wegen von einander zu trennen und mit einem Bindestriche zu versehen: Oberlandesgerichts-Assessor, Hofkriegsraths-Vicepräsident. Dasselbe ist zu beachten, wenn das erste Wort mit einem Selbstlauter endigt und das folgende mit einem solchen anfängt, was meist bei ausländischen und in deren Zusammensetzung mit deutschen Wörtern vorkommt: Armee-Etat, Entre-Act, Garantie-Erklärung, Lotterie-Einnehmer, Orkney-Inseln, Polizei-Inspector, Rhode-Island, Viermächte-Allianz u. s. w.
4)[WS 1] Es ist darauf zu sehen, dass nicht zusammengegossene ff und fl, (in der Frakturschrift auch ll[WS 2]) da gebraucht werden, wo diese Buchstaben in zusammengesetzten Wörtern getrennt stehen müssen, wie in: Aufforderung (nicht Aufforderung), Auflodern, Hofleben (nicht Auflodern, Hofleben), Edelleute (nicht Edelleute) u. s. w.
5) Bei abbreviirten Wörtern, wenn sie nicht besonders lang und vielsylbig sind, ist die Theilung ganz zu vermeiden.

Was endlich die persönlichen und intellectuellen Erfordernisse als nothwendige Bedingungen für einen guten Corrector betrifft, so sind folgende noch anzuführen:

1) ein gutes Auge und eine zu anhaltender Aufmerksamkeit und Ausdauer geneigte natürliche Anlage;
2) genaue Kenntniss der Muttersprache, deren Satzbau, Orthographie und Interpunction. Ueber die beiden letztere Zweige der Sprachkunde ist es besonders nothwendig, nach guten Mustern sich feste Regeln zu bilden, um bei Werken, wo dem Corrector in diesem Punkte freie Hand gelassen ist – und das ist meist der Fall – eine sichere Norm zu haben. Wo hingegen der Verfasser eines Werkes selbst Vorschriften in Beziehung auf Orthographie, Interpunction, äussere Einrichtung u. s. w. macht, da sind diese genau zu beachten, wenn sie auch von den eigenen Ansichten noch so sehr abweichen sollten, indem jedem Schriftsteller das Recht zusteht, seine Geisteserzeugnisse auch in formaler Beziehung nach eigenen Grundsätzen zu behandeln;
3) einige Bekanntschaft mit den vorzüglichsten alten und neueren Sprachen, hauptsächlich in Beziehung auf die Orthographie und die, von der deutschen oft abweichende Interpunction derselben. Zwar ist von einem Buchdruckerei-Corrector nach seinem Standpunkte keine tiefe oder umfassende, wissenschaftliche Sprachkunde zu verlangen; je ausgebreiteter aber dessen Kenntniss in diesem Fache ist, desto mehr vermag er zu leisten und desto leichter wird ihm selbst sein Beruf. Dasselbe ist der Fall mit der Terminologie der verschiedenen Wissenschaften und Künste, des Handels und der zahlreichen technischen Gewerbe – ein weites Feld, wo man nie auslernt und oft von den besten Wörterbüchern und Encyclopädien im Stiche gelassen wird. Als Beispiel sei hier nur die Geographie erwähnt, wo die Unbestimmtheit in der Rechtschreibung, besonders in deren aussereuropäischem Theile, sehr gross ist, während die jetzt mächtig vorwärtsschreitende Erdkunde täglich mit bisher unbekannten Orten, Flüssen u. s. w. auch neue Namen in die Lexicographie einführt, deren Rechtschreibung im Anfange fast immer unrichtig erscheint und nur allmälig sich feststellen lässt. – Die sicherste Bürgschaft für die Correctheit eines Werkes, dessen Manuscript flüchtig entworfen, und eine grosse Erleichterung für den Corrector ist es, wenn wenigstens die unbekannten technischen u. s. w. Wörter, sowie die vorkommenden Personen- und Ortsnamen deutlich geschrieben oder am Rande mit lateinischen Buchstaben wiederholt werden; leider aber geschieht das gerade bei den unleserlichsten Manuscripten am seltensten. – Ueberdies ist es nothwendig, dass der Corrector
4) die Fähigkeit besitzt, den Sinn des Manuscriptes richtig aufzufassen und mit Leichtigkeit sich in den Geist des Verfassers zu versetzen. Dies giebt den besten Anhaltepunkt bei ungenauen, undeutlichen oder flüchtigen Handschriften, wo man zuweilen aus einer leicht hingeworfenen oder verzogenen Schriftfigur mehrere Worte zugleich herausbuchstabiren kann, und dann doch das rechte zu treffen hat. Wenn der Setzer ein Wort nicht lesen kann, so lässt er die Stelle offen oder füllt sie nach Gutdünken aus, indem er sich an die Wahrscheinlichkeit hält, der Corrector hingegen muss es erledigen, und auf ihm lastet die Verantwortlichkeit! Manche Manuscripte macht auch die ungenaue Interpunction undeutlich, und wer es weiss, wie oft schon ein einziges fehlendes oder an einer unrechten Stelle stehendes Komma den Satz verdunkelt oder wohl selbst einen anderen Sinn unterzulegen gestattet, der wird zugeben, dass hier die Gabe, das richtige Verständniss zu treffen, das einzige Hülfsmittel ist.

Das wären denn die wesentlichsten Punkte, die bei dem Correcturlesen zu berücksichtigen sind. Sie mögen mit der Bemerkung schliessen, dass, um die Entstehung neuer Fehler in der Correctur zu verhüten, es wesentlich ist, alle Anzeichnungen möglichst deutlich und auf gleicher Linie mit der Zeile zu machen, zu welcher sie gehören. Kommen mehrere Fehler in einer Zeile vor, so ist der Anzeichnungsstrich bei jedem derselben zu verändern und z. B. der erste mit einem blossen , der zweite mit einem , der dritte mit oder , der vierte mit u. s. w. zu versehen. Denn nicht selten ist es der Fall, dass der Corrector da, wo sich die Fehler dicht folgen, einen oder den andern erst bemerkt, nachdem er schon weiter gezeichnet hat, jenen mithin ausser der Reihe nachtragen muss, und nicht immer ist dann der Setzer ohne jene Vorsicht im Stande, zu beurtheilen, wohin jede einzelne Anzeichnung gehört. So aber wird er sich leichter und schneller in die Zeichnungen finden, weniger in Gefahr kommen, dieselben zu verwechseln, und das dennoch etwa Uebersehene wird beim Revidiren leichter aufzufinden sein. – Dass übrigens die Correcturbogen stets einen hinlänglich breiten Rand haben und gut abgezogen sein müssen, versteht sich von selbst.




Zur Bestätigung oder weiteren Ausführung des Vorstehenden und als Probe, wie die in praktischer Auffassung als Muster geltenden Briten das Correcturwesen betrachten, folge hier, neben den bereits mitgetheilten Stellen aus Hansard’s „Typographia“, die treffliche Abhandlung eines Hrn. Nightingale, Verfasser des Werkes: „A portraiture of Methodism“, welcher in einer angesehenen Buchdruckerei Englands die Stelle als Corrector bekleidete und die dabei gesammelten Erfahrungen in diesem Aufsatze niedergelegt hat. Einige Anmerkungen vom deutschen Standpunkte aus, wie sie dem Verfasser dieses der eigene vierzigjährige Umgang mit der Typographie an die Hand gibt, sollen denselben begleiten.




Ueber die Eigenschaften und Obliegenheiten
eines
Buchdruckerei-Correctors.
(Qualifications and duties of a Reader for the press.)

Wenn man erwägt, wie sehr der Ruf der Buchdruckerkunst, wie die allgemeinen Zwecke der Literatur von grammatischer Genauigkeit und typographischer Correctheit abhängig sind, so wird es einleuchten, dass ein sorgsamer und ausdauernder Corrector in jeder Buchdruckerei unentbehrlich ist. Wir wollen hier deshalb die Eigenschaften auseinandersetzen, welche erforderlich sind, einen Corrector zu bilden, wie er allein die typographische Kunst vor der Ausartung in eine jener Beschäftigungen bewahren kann, welche blos die mechanische Thätigkeit der Finger erfordern, und wollen dann einige allgemeine Regeln über das Correcturgeschäft geben.

Es ist immer wünschenswerth, dass ein Corrector, ehe ihm dieses Amt anvertraut wird, als Setzer ausgebildet sei. Durch die praktische Bekanntschaft mit dem technischen Theile dieses Geschäfts wird er befähigt, manche Mängel aufzufinden und ihnen abzuhelfen, welche, wenn sie übersehen werden, dem Werke ein Ansehen von Nachlässigkeit und Unachtsamkeit geben, das den guten Geschmack und das geübte Auge aller Kenner correcter und schöner Drucke beleidigt.

Einige der hauptsächlichsten Mängel, welche zunächst von Demjenigen aufgefunden werden, der eine praktische Kenntniss der Buchdruckerkunst besitzt, sind: im Guss verdorbene oder durch den Gebrauch schadhaft gewordene Lettern; verkehrt stehende Buchstaben; unregelmässige und ungeschickte Eintheilung des Zwischenraumes; ungleiche Seiten oder Columnen; unrichtige Angabe der Notenzeichen; Hängen und Krummstehen der Zeilen; schlechtes Ausgehen des Textes auf Schlusscolumnen; unrichtiges Einziehen u. dergl. Diese Kleinigkeiten – mehr technische Unvollkommenheiten als sinnstörende Fehler – werden von denjenigen Correctoren oft übersehen, welche keinen Begriff davon haben, wie leicht selbst der sorgsamste Setzer darein verfallen, ja dieselben bei der grössten Aufmerksamkeit nie ganz vermeiden kann.

Es ist daher gewiss wünschenswerth, dass jeder Corrector selbst auch das Setzen praktisch geübt habe. Damit wollen wir indess nicht sagen, dass die erwähnten und andere Mängel nicht auch von einem Corrector bemerkt werden könnten, welcher keine praktische Kenntniss von dem mechanischen Theile unseres Geschäftes besitzt. Lange Uebung im Correcturenwesen, ein scharfes Auge und genaue Achtsamkeit werden sicher Jeden, wenn er auch nicht Setzer ist, dahin bringen, jene geringeren Abweichungen von der Correctheit aufzufinden, welche der Unerfahrene und der Sorglose leicht übersehen kann. Aber immer sind diese Eigenschaften erforderlich, und ohne sie kann Niemandem das Lesen einer Correctur anvertraut werden, indem sonst die Arbeiten des Buchdruckers der Gefahr unterworfen sind, in einem Zustande in die Welt hinaus zu gehen, der Beiden, dem Principal wie dem Arbeitenden, Unehre bringt. Diese Bemerkung gilt übrigens auch für diejenigen Correctoren, welche vorher Setzer waren. Kein Druckbogen sollte der Presse übergeben werden, wenn er nicht sorgfältig von einem Erfahrenen gelesen und revidirt worden.

Aber die Uebung allein ist nicht hinreichend, einen tüchtigen Corrector zu bilden, wenn er nicht auch die Kenntnisse besitzt, welche zu diesem Geschäfte erforderlich sind. Niemand sollte sich demselben widmen, der nicht vor allem zunächst seine Muttersprache vollkommen versteht. Man muss die Eigenthümlichkeiten derselben, ihren Geist, ihre Mundarten und die treffende Anwendung jener Mannichfaltigkeit des Ausdrucks inne haben, in welchem wir unsere Gedanken verkörpern und den menschlichen Geist abspiegeln. Oft kommen, besonders in grösseren Officinen, Fälle vor, wo umfassende Kenntnisse dieser Art unerlässlich sind. Manche Schriftsteller, selbst vom ersten Range, sind im Eifer der Untersuchung, dem Fluge der Speculation und der Anstrengung der Denkkräfte sehr geneigt, unbemerkt in jene Abweichungen vom reinen Ausdrucke und der grammatischen Genauigkeit zu verfallen, deren sie gewohnt sind sich im gewöhnlichen Leben zu bedienen. Obschon nun keinem Corrector billigerweise mehr zugemuthet werden kann, als sich an das Manuscript zu halten und demselben mit allen seinen Mängeln treu zu folgen, so ist doch einleuchtend, dass es oft ein willkommener, ja dankenswerther Dienst ist, Unvollkommenheiten und Irrthümer zu verbessern, welche der Aufmerksamkeit eines schnell und viel schreibenden Autors entgangen sind. Indessen gilt diese Bemerkung nur für Ungenauigkeiten in der Orthographie und auffallende Mängel der Wortstellung; an dem Sinne aber, den Meinungen und Eigenthümlichkeiten eines Autors zu ändern, kommt keinem Corrector zu. Bei neuen Drucken alter bekannter Werke können weder Correctoren noch Herausgeber wesentliche Aenderungen vornehmen.

Wir fügen diesem Theile unserer Betrachtung noch die Bemerkung bei, dass ein Corrector gleich frei von Eigensinn wie von Pedanterie sein soll; der Erstere wird seine Stellung und Beschäftigung äusserst unangenehm machen, die Zweite ihn auf Abwege leiten, die der Ständigkeit des Charakters, welche er streng aufrecht zu halten hat, nachtheilig sind. Wir meinen die starre Einförmigkeit im Gebrauche der Capitalbuchstaben, in Orthographie und Interpunction[2]. Gleichwohl kann einem Autor nichts verdriesslicher sein, als wenn er ein und dasselbe Wort auf der einen Seite so und auf der folgenden anders gedruckt findet, welche Ungleichheit sorgsam zu vermeiden ist. Welche Ansichten und Maximen auch die Verfasser in dieser Beziehung haben mögen: das einmal angenommene System der Orthographie u. s. w. darf in einem und demselben Werke nicht geändert werden.

Es ist eine sehr gewöhnliche Meinung unter Buchdruckern, dass in Betreff der Interpunction kein fester Grundsatz aufgestellt werden könne. Es ist wahr, die Schriftsteller weichen in dieser Beziehung sehr von einander ab; aber das hat seinen Grund nicht sowohl in einem Mangel an System, als in der Gewöhnung an eine strictere oder laxere Methode zu interpunctiren, und man kann behaupten, dass nicht zwei Personen gefunden werden, welche in der Interpunction ganz übereinstimmen, ja eine und dieselbe Person wird zu verschiedenen Zeiten sich darin nicht ganz gleich bleiben. Manche Schriftsteller finden es zu gering, Aufmerksamkeit hierauf zu wenden, und verlassen sich in dieser Beziehung auf die Uebung und Erfahrung des Buchdruckers. In diesem Falle wird dann gewöhnlich die Interpunction ganz dem Corrector überlassen, und was für den Verfasser ein Gegenstand von geringer Bedeutung war, wird nun ein wichtiger Theil der Obliegenheit des Correctors; lasse man ihn daher mit möglichster Sorgfalt und Genauigkeit sich desselben entledigen!

So viel über die Eigenschaften eines Buchdruckerei-Correctors; zeigen wir nun die speciellere Anwendung derselben, sowie den Gang, welchen jeder Druckbogen durch die Correctur zu machen hat, bevor er für die Presse reif ist.

Während der Drucker eine Correctur abzieht, hat der Setzer des betreffenden Werkes das dazu gehörige Manuscript zu ordnen, welches er dann mit dem Abzuge dem Corrector überliefert. Dieser sieht nun den Bogen zum ersten Mal durch und zeichnet die hauptsächlichsten Buchstabenfehler an, während er das Manuscript neben sich liegen hat, um es in zweifelhaften Fällen vergleichen zu können[3]. Ist diese vorläufige Vergleichung geschehen und der Bogen nicht allzu fehlerhaft (in welchem Falle es am besten ist, ihn vom Setzer corrigiren und neu abziehen zu lassen), so lässt sich der Corrector das Manuscript laut vorlesen. Der Vorleser (reading-boy) muss im Stande sein, leicht und deutlich jedes vorkommende Manuscript zu lesen; doch darf dies nicht zu schnell geschehen, vielmehr muss derselbe die gleiche Aufmerksamkeit darauf wenden, als ob er zu seiner Unterhaltung oder Belehrung läse. Das Auge des Correctors darf den Worten des Vorlesers nicht folgen, sondern muss ihnen vielmehr vorangehen, dadurch wird Jener jedes Wort des Manuscriptes gleichsam anticipiren, und wenn in der Correctur ein ausgelassenes Wort oder Satz vorkommt, wird er um so aufmerksamer darauf, wenn er sie lesen hört. Doch muss er sehr darauf achten, dass sein Auge nicht zu weit voran eile, damit er nicht in Gefahr komme, den wahren Sinn des Verfassers zu verfehlen[4].

Nachdem der Bogen so durchgelesen ist, hat der Corrector die Signaturen, etwaigen Custoden, Ueberschriften, Columnentitel und Seitenzahlen jeder Seite zu untersuchen und die Prima oder das erste Wort des folgenden Bogens im Manuscripte genau anzuzeichnen. Beim Anmerken der Prima muss zugleich die Nummer des Bandes oder Theils, wenn ein Werk aus mehren dergleichen besteht, sowie die Signatur und Seitenzahl des folgenden Bogens angegeben werden. Wird dies unterlassen, und der Setzer ist nicht bereits am folgenden Bogen weiter vorgeschritten, wie es zuweilen der Fall ist, wenn der Druck des Werkes aus irgend einem Grunde unterbrochen wird, so können störende Irrthümer daraus entstehen[5].

Ist diese Correctur vom Setzer im Metall corrigirt, so wird alsbald eine Revision abgezogen und nebst dem ersten Correcturbogen an den Corrector zurückgegeben, dessen nächstes Geschäft es ist, beide mit einander zu vergleichen, um zu sehen, ob alle angezeichneten Fehler verbessert sind. Manche Correctoren pflegen zwar ihre Correcturen nicht zu revidiren, sondern sogleich zur dritten und letzten Lesung zu schreiten; aber das ist ein bedenklicher Gebrauch und sollte durchaus nicht stattfinden. Es ist keine leichte Aufgabe, einen Probebogen von allen Mängeln zu reinigen; ein Fehler, den man einmal aufgefunden hat, ist zu wichtig, als dass man ohne weitere Prüfung ihn für beseitigt halten sollte, und leicht wird derselbe bei der folgenden Correctur übersehen; überdies werden die ersten Correcturen, zumal im Drange des Geschäfts, vom Setzer selten genau besorgt[6], daher auf die Revision die genaueste Sorgfalt verwendet werden muss. Auch hat man darauf zu sehen, dass kein neu entstandener Fehler oder Unregelmässigkeit übersehen werde, welche sich, wie nur zu oft geschieht, beim Corrigiren auf dem Metall eingeschlichen. Zu diesem Zwecke hat der Corrector seine Aufmerksamkeit nicht allein auf das Wort zu richten, mit welchem eine Aenderung vorgenommen worden, sondern er muss auch die ganze Zeile überlesen, in welcher es sich befindet. Besonders nothwendig ist dies, wo der Zwischenraum der Worte (die Spationirung) eine Aenderung erlitten, denn leicht geschieht es, dass beim Emporheben der Zeilen Buchstaben ausfallen oder Buchstaben und Spatien am unrechten Orte angebracht (versteckt) werden.

In Officinen, wo mehrere Correctoren angestellt sind, ist es immer rathsam, dass die Probebogen von wenigstens zweien gelesen werden. Das Auge, indem es denselben Weg zum zweiten Male zu nehmen hat, ist sehr geneigt, in dasselbe Ver- oder Uebersehen wie beim ersten Lesen zu verfallen. Das Interesse, welches der Gegenstand beim ersten Lesen hatte, ist gemindert und eine geringere Achtsamkeit tritt ein, welche der Sache nachtheilig ist.

In allen Fällen, wo die erste Correctur sehr schlimm ausfällt, ist es nothwendig, noch eine zweite nach dem Manuscripte zu lesen. Es ist durchaus unmöglich, eine böse Correctur mit Einem Male ganz rein herzustellen, so dass bei der Menge des Anzuzeichnenden nicht hier und da ein Buchstabe oder selbst ein Wort der Aufmerksamkeit entgehen sollte. Und wenn die Erfahrung lehrt, dass bei Auslassungen oder Doppelsatz (techn. Leichen oder Hochzeiten) dem Setzer leicht neue Fehler bei Einschaltung der einen, oder unpassende Verbindungen, Versteckungen, Verhebungen u. s. w. bei Entfernung der andern unterlaufen, so wird die Zweckmässigkeit, eine solche Correctur zum zweiten Male nach dem Manuscripte zu lesen, einleuchtend sein[7].

Nachdem ein Probebogen so dem gewöhnlichen Gange durch die Correctur unterlegen, wird nun ein neuer Abzug desselben nebst dem dazu gehörigen Manuscripte dem Autor oder demjenigen Literaten übersendet, welchem die Revision des Werkes übertragen ist. Um jedoch Missverständnisse und Streitigkeiten wegen gehemmter Beförderung zu vermeiden, sollte kein Bogen zum Verfasser oder Verleger gesendet werden, ohne zuvor das Datum der Absendung zu bemerken; auch sollte ein Buch über die Zeit des Wiedereingangs der Correcturbogen geführt werden.

Es wird nicht ungeeignet sein, an dieser Stelle eine Bemerkung darüber zu machen, wie nachtheilig es für die Correctheit eines Werkes ist, dass manche Schriftsteller die Gewohnheit haben, die Probebogen lange zurückzubehalten. Die gesetzten Druckformen sind in den Officinen, wenn sie zu lange stehen müssen, gar manchen Zufällen und Beschädigungen, dem Ausfallen von Buchstaben oder gar Zeilen u. s. w. unterworfen, was nachher leicht entweder ganz übersehen oder doch nicht richtig redressirt wird. Uebrigens ist die Gefahr für die Correctheit, die durch diesen Aufenthalt entsteht, nicht die einzige Unannehmlichkeit, besonders für die Herren Schriftsteller: die Ungeduld mancher Autoren, ihre Werke fertig und bekannt gemacht zu sehen, ist sprichwörtlich. Das Vergnügen, welches daraus entsteht, so zu sagen, die Form und Einkleidung der eigenen Gedanken zu schauen, ist ein Reiz, der sich leichter fühlen als beschreiben lässt. Damit nun die Autoren desselben um so schneller geniessen können, möchten sie wohl ihre Probebogen mit dem möglichst geringsten Verzug an den Buchdrucker zurückbefördern, nicht blos deshalb, um sie desto eher zur Presse zu bringen, sondern auch, damit der Druck regelmässig vorschreite und nicht durch Einschieben anderer Arbeiten unterbrochen werde, wozu der Buchdrucher beim Ausbleiben der Correctur oft genöthigt ist, um sein Geschäft nicht ins Stocken zu bringen[8].

Sehr geneigt sind auch die Schriftsteller, in den Correcturen Aenderungen vorzunehmen und Styl wie Inhalt erst dann auszufeilen, wenn sie ihre Arbeit gedruckt vor sich sehen. Das ist immer die schlimmste Seite der Correctur für die technische Ausführung in der Officin, und stets mit Zeitversäumniss wie mit Kosten verbunden, welche bei grössern Werken wohl zu einer nicht unbedeutenden Summe ansteigen können[9]. Hat ein Schriftsteller diese Sitte angenommen, so muss der Bogen, nachdem die Aenderungen geschehen, noch einmal sorgfältig vom Corrector revidirt und überlesen werden, bevor er zur Presse gelangt.

Hat ein Correcturbogen auf diese Weise seinen Reinigungsgang vollbracht, so kann er für so fehlerfrei angesehen werden, als es die Natur dieses Gegenstandes erlaubt, und das Wort „Presse“, auf die erste Seite geschrieben, mag ihn für reif zum Druck erklären. Aber das ist ein Wort von Bedeutung für jeden Corrector: denn hat er irgend einmal seine Aufmerksamkeit dem Geschäfte entzogen, und es werden Fehler entdeckt, wenn es zu spät ist, dieselben abzuändern, so wird das Wort „Presse“ gegen ihn zeugen und seinen Geschäftsruf in Nachtheil bringen. Liegt ihm, wie natürlich, daran, einen solchen sich zu erhalten und zu erhöhen, so werden Rügen solcher Art seine Stimmung und Geschäftsfreudigkeit niederdrücken, was ihn wenig geeignet macht, andere Correcturen mit mehr Sorgfalt und Correctheit zu lesen[10]. Ein Corrector sollte aber stets ein Mann von regem, aufgewecktem Sinn, ganz Auge, ganz Aufmerksamkeit sein; bei dem erforderlichen Vertrauen auf seine Kraft sollte er gleichwohl nie zu sehr sich auf den Erfolg verlassen. Unvollkommenheit hängt ihm auf allen Seiten an; Irrthümer und Missgriffe bestürmen ihn auf allen Ecken! Sein Geschäft ist von der Art, dass es ihn leicht dem Tadel unterwirft, aber schwerlich wird es ihm je ein erfreuendes Lob oder aufmunternden Beifall bringen. Entgehen ihm Fehler, so wird er censirt, denn vollkommen zu sein ist seine Pflicht! sind seine Arbeiten völlig frei von Versehen – was freilich ein sehr seltener Fall ist[11] – so hat er blos seine Schuldigkeit gethan und kann mithin auf einige Anerkennung nur deshalb Anspruch machen, weil er das gute Glück hatte, in seinem Streben nach Vollkommenheit mehr Erfolg zu haben, als etwa andere seiner Collegen.

In manchen Buchdruckereien liegt die Besorgung der letzten Revision[12] für die Presse dem Factor ob; in mancher Hinsicht ist dies zweckmässig; aber kein Corrector sollte zugeben, dass Bogen, worin sich noch Verbesserungen von Bedeutung befinden, zur Presse befördert würden, ohne selbst eine letzte Einsicht davon zu nehmen. Traut er sich selbst nicht vollkommene Gewalt über die eigene Aufmerksamkeit zu, wie viel mehr muss er auf der Hut sein in Betreff der Sorgfalt und Aufmerksamkeit Anderer! Er sollte als Regel annehmen, sich auf den Setzer bei keinem Gegenstande von einiger Bedeutung zu verlassen, denn es ist ein sehr unzuverlässiges Völkchen (they are the most erring set of men in the universe); und die Aufmerksamkeit des Factors wird durch zu vielerlei Ursachen, Abhaltungen, Anfragen u. s. w. unterbrochen, als dass er immer die Zeit und Mühe anwenden könnte, welche die Revision einer Form für die Presse erfordert. – Bei diesem Schlussverfahren mit den Probebogen muss übrigens das Auge die Columnen ringsum überlaufen und prüfen, ob nicht etwa Buchstaben irgendwo abgefallen oder beschädigt sind, ob nicht beim Schliessen der Formen ein Hängen oder Krummstehen der Zeilen oder ein Beissen[13] entstanden ist.

Das sind die Eigenschaften eines Correctors für die Presse; das ist das Geschäft, dem sich ein solcher zu widmen hat. Es ist ein ernstes, mühsames Amt, ein Amt von nicht geringer Verantwortlichkeit, welches nimmer anvertraut werden kann dem Unmässigen, dem Gedankenlosen, dem Ungebildeten, dem Unerfahrenen!




So weit Nightingale über die Correctur. Hansard, der diesen Aufsatz in sein oben erwähntes Werk aufgenommen, fügt hinzu: „Ich kann die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne diesem wichtigen Abschnitt in seinem ganzen Umfange meine unbedingte Zustimmung zu geben. Die Instructionen sind mit einer Gründlichkeit gegeben, dass ein Principal seine Correctoren nur danach anzuweisen braucht, um seinem Hause durch dieses Sine qua non eines guten Drucks Ehre und Achtung zu sichern.“

– – „Durch dieses Sine qua non eines guten Druckes“: ein Anerkenntniss, das geeignet ist, Denjenigen, die durch Umstände oder Verhältnisse, denn von Neigung möchte hier wohl selten die Rede sein, zu dem Berufe als Corrector geführt werden und sich demselben mit Ernst und Ausdauer widmen, noch die meiste Ermuthigung zu gewähren. In der That, wenn man erwägt, dass dieses Geschäft – an sich so negativ – ein höchst mühseliges, dass es nur ein ewiges Sichten, gleichsam ein stetes Hinwegräumen des Schuttes ist, um die geistigen Gebäude der Literatur in ihren reinen und edeln Formen erscheinen zu lassen; dass die oft so grosse Mühe des Correctors an einem fremden Geisteserzeugnisse nie zu erkennen ist, als höchstens daran, wenn bei der Masse des – sei es durch Schuld des Manuscripts oder der Druckerei – Aufzuräumenden ein oder der andere Splitter oder Stein übersehen wird und im Wege liegen bleibt, wofür dann, wie auch Nightingale sehr wahr sagt, der Corrector immer in Anspruch genommen wird; dass dem Letztern nie das Glück zu Theil wird, Freude an einem positiven Erzeugnisse seiner Thätigkeit zu haben, eine Freude, um die er den geringsten Handwerker beneiden könnte; dass endlich die Correctur im Gegentheil meist nur als ein nothwendiges Uebel betrachtet wird: so sind das Thatsachen, die eben nicht zur Ermunterung des Correctors dienen. Aber der gewissenhafte Arbeiter in diesem Fache hat stets seine Pflicht, seine höhere Lebensaufgabe vor Augen; er weiss, dass er in Gottes grosser Werkstätte arbeitet, dass er da ein nützliches Glied in der unendlichen, vielverschlungenen Kette ist, und so wirkt er denn unverdrossen fort in seinem mühsamen Berufe und sucht durch stete Erweiterung seiner Kenntnisse den Geist zu erheitern und den Beruf sich zu erleichtern.

Leipzig, im Januar 1841.




  1. Um noch grössere Verlegenheiten zu verhüten, ist es erforderlich, dass jedes Manuscript vor der Ablieferung zum Drucke vom Verfasser selbst paginirt sei, was allein vor einer bei manchen Manuscripten leicht möglichen Verwechselung der Bogen oder Blätter sichert, auch möglichen Verlust oder Verlegen derselben, das zuweilen grossen Aufenthalt und Schaden verursacht, noch zu rechter Zeit entdecken lässt.
  2. Die Scheidelinie zwischen Accuratesse und Pedanterie ist aber so zart, dass sie gar zu leicht verletzt wird; auch sind die verschiedenen subjectiven Ansichten sehr geneigt, beide zu verwechseln. Das Unbestimmte und Schwankende besonders in unserer deutschen Orthographie ist eine grosse Erschwerung des Correcturgeschäftes und führt, selbst bei der grössten Aufmerksamkeit, unwillkürlich zu Irrungen und Abweichungen; weniger ist dies der Fall mit der Interpunction, wo ein festes System leichter durchzuführen, auch dem Corrector gewöhnlich mehr Freiheit gelassen ist, als in der Orthographie.
  3. Ob eine solche Vor-Correctur in England allgemein ist, steht sehr zu bezweifeln. In Deutschland ist sie wenig gebräuchlich und, wenn die Correcturen selbst genau gelesen werden, auch entbehrlich.
  4. Am besten ist es, mit dem Vorleser gleichen Schritt zu halten, denn sowohl Voraneilen als Zurückbleiben kann leicht zu Versehen Anlass geben.
  5. In Deutschland ist das Anzeichnen der Prima in der Regel Sache des Setzers; auch sorgt dieser dafür, dass das Prima- oder Uebergangsblatt zum folgenden Bogen erst abgesetzt wird, ehe es zur Correctur kommt. Dadurch wird nicht allein Aufenthalt im Weitersetzen vermieden, sondern auch möglichem, oft unersetzlichem Verluste durch Verlorengehen des Manuscripts vorgebeugt.
  6. Ganz wie in Deutschland. Die erste Correctur wird, besonders was die Aenderungen in der Interpunction betrifft, oft wenig genau beachtet, weil sich der Setzer auf die zweite verlässt; denn gar oft tritt der Fall ein, dass der zweite Corrector wieder ändert, was der erste gezeichnet, wo dann der Setzer, wenn er dies in den ersten Bogen eines Werkes kennen gelernt, nicht zu verdenken ist, wenn er in den folgenden sich unnütze Mühe und Aufenthalt erspart. Geht aber der zweite Corrector oder der Verfasser selbst über die niedere Correctur, wie Interpunction u. s. w., leicht hinweg, beschränkt er sich blos auf stylistische, wissenschaftliche u. s. w. Verbesserungen, dann ist es Pflicht für den Setzer, auch die erste Correctur genau zu beachten, um so mehr, als dieselbe gewöhnlich nicht revidirt wird.
  7. Wenn sogenannte Hochzeiten, oder, was weit öfter der Fall, Leichen, die zudem gewöhnlich mit einem fehlervollen, nachlässigen Satze verbunden sind, ein Fortheben von Zeilen durch mehrere Seiten oder wohl auch bis zu Ende des Bogens (Umbrechen) nöthig machen, dann ist, wenn Zeit oder Umstände eine wiederholte Correctur nicht gestatten, wenigstens eine Vergleichung der eingeschalteten Auslassungen mit dem Manuscripte, sowie eine genaue Revision nach der Folge der Columnen unerlässlich, bevor der Bogen zum Verfasser kommt.
  8. Gehört diese Stelle auch nicht eben in das Bereich der Correctur, so möge sie gleichwohl stehen bleiben, weil sie einestheils charakteristisch für die Schriftsteller Englands ist, anderntheils, was das zu lange Aufhalten der Correcturen betrifft, solche Klage, wenn auch nicht so häufig wie dort, doch auch zuweilen bei uns vernommen wird. Aber eine andere, in neuerer Zeit bei vielen Herren Literaten besonders überhandnehmende Sitte ist die, das Manuscript heft- oder gar blattweise vereinzelt, oft in langen Zwischenräumen, zum Drucke zu befördern. Dass bei solchem Verfahren von einer nochmaligen Durchsicht oder Feile von ihrer Seite nicht die Rede sein kann, ist einleuchtend; wie nachtheilig aber dasselbe nicht allein auf die Correctheit einer Schrift, sondern auf den Gang einer jeden wohlgeordneten Druckerei überhaupt einwirkt, davon geben die gerechten Klagen der achtbarsten Besitzer solcher Geschäfte täglich Zeugniss.
  9. Wer unter diesen Aenderungen am meisten leidet, das ist gewöhnlich der arme Setzer, welcher zuweilen ganze Tage auf diese sauerste seiner Arbeiten wenden muss; denn nicht jeder Verfasser – und dieser hat doch wohl die nächste Verpflichtung dazu, da es in seinem Interesse geschieht und diese Arbeit vorher weder vom Buchhändler noch vom Buchdrucker in Anschlag gebracht werden kann – ist so billig, dieselbe angemessen zu vergüten.
  10. Tief aus der Erfahrung gegriffen! Wenn ein Corrector, zumal mitten im Drange des Geschäfts, wegen eines oft minder wichtigen – nicht Ver-, sondern blos Uebersehens eine zu strenge Censur erfährt, so muss nothwendig eine für das Geschäft nachtheilige Zerstreuung oder Verstimmung bei ihm eintreten, und die Gefahr, grössere Fehler als die gerügten durchgehen zu lassen, ist nicht gering, auch sind dergleichen Fälle schon vorgekommen. Sein Geschäft ist der Art, dass er nie achtsam genug sein kann, daher jede Störung nachtheilig wirken muss; abgesehen davon, dass sich bei Manchem durch anhaltende Anstrengung eine gewisse Reizbarkeit erzeugt, die dann um so leichter aus dem Concepte bringt.
  11. Dass es schwer, ja fast unmöglich sei, ein umfassenderes Werk vollkommen fehlerfrei im Druck herzustellen, haben die vorzüglichsten Typographen älterer und neuerer Zeit erfahren. Karl Tauchnitz setzte bekanntlich, nach dem Beispiel älterer ausgezeichneter Buchdrucker, eines Etienne, Plantin u. A., auf jeden Fehler, den man seiner Stereotypausgabe des Homer nachweisen würde, den Preis von einem Ducaten, und trotz unsaglicher Mühe, die man auf deren Correctur verwendet, sind dennoch dergleichen aufgefunden worden.
  12. Bei Gelegenheit der letzten Revision wird es an seiner Stelle sein, auf eine Quelle von Fehlern aufmerksam zu machen, die zuweilen erst in der letzten Correctur durch Schuld des Setzers neu entstehen. Es ist z. B. in dieser Correctur irgend ein Wort geändert oder ganz gestrichen, dasselbe Wort kommt aber zufällig in der Nähe der angezeichneten Stelle nochmals in einer andern Zeile, und wohl auch in derselben Richtung vor, wie das oft der Fall ist. Verirrt sich nun der Setzer mit der Aenderung in die unrichtige Zeile, an das unrichtige Wort, so wird bei der Revision die wirkliche Stelle als nicht-corrigirt natürlich nochmals angezeichnet, die falsche Correctur hingegen, die sich vielleicht mehrere Zeilen weiter vor- oder rückwärts befindet, selten entdeckt, und so entstehen sinnentstellende Fehler, deren Ursprung später nicht leicht auszumitteln ist. Findet sich daher bei der letzten Revision eine solche nicht berichtigte Aenderung, so ist es rathsam, die nächsten Zeilen vor und nach der angezeichneten Stelle zu überlesen, um auszumitteln, ob dieselbe vom Setzer ganz übergangen oder an einer falschen Stelle gemacht ist.
  13. bite; wir Deutschen nennen es Schneiden, wenn nämlich das Rähmchen in der Presse die äusseren Theile der Columnen streift und den reinen Abdruck hindert: ein Fehler, den der Revidirende durch Anstreichen der betreffenden Stelle anzuzeichnen und der Drucker abzuändern hat.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 3)
  2. ll soll hier für die Ligatur aus doppeltem kleinen L stehen, die durch Markup und Unicode in der Regel nicht darstellbar ist.